Spindelegger: "Einhaltung des Rechts ist Grundvoraussetzung für Frieden und Sicherheit"   

erstellt am
30. 06. 10

Österreichs Engagement für Rechtsstaatlichkeit im Sicherheitsrat
Wien (beia) - „In Konflikt- und Kriegssituationen werden die Rechte der Menschen mit Füssen getreten – mit fatalen Folgen vor allem für die Zivilbevölkerung. Wenn das internationale humanitäre Recht von Konfliktparteien ignoriert und die Bevölkerung zum Freiwild wird, wenn Kriegsverbrecher straffrei ausgehen und damit dauerhafte Versöhnung unmöglich wird, wenn es keine unabhängige und faire Gerichtsbarkeit gibt, dann wird deutlich, wie entscheidend die Einhaltung des Rechts ist, um Sicherheit und Frieden für die Menschen zu gewährleisten“, erklärte Außenminister Michael Spindelegger anlässlich der am 29.06. in New York stattgefundenen Debatte im UNO-Sicherheitsrat zum Thema „Herrschaft des Rechts“ (Rule of Law).

„Gerade weil wir die Bedeutung der Herrschaft des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit nicht hoch genug einschätzen können, hat sich Österreich seit Jahren in diesem Bereich engagiert und eine international anerkannte Vorreiterrolle erworben. Dies ist bei der heutigen Diskussion im Sicherheitsrat auch gewürdigt worden“, so Spindelegger weiter.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nahm heute einstimmig eine Erklärung zur Herrschaft des Rechts an, an der Österreich in enger Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Vorsitzland Mexiko wesentlich mitgewirkt hat. „Der Schutz von Zivilisten, die Bekämpfung der Straflosigkeit, die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs sowie die Verbesserung des Rechtsschutzes bei der Erstellung der UNO-Terrorliste – all diese österreichischen Anliegen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit konnten in der Erklärung verankert werden“, betonte der Außenminister.

In Vorbereitung seiner Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat hatte Österreich seit 2004 eine Serie von Panelveranstaltungen über den „UN-Sicherheitsrat und die Herrschaft des Rechts“ organisiert und einen Bericht mit konkreten Empfehlungen ausgearbeitet[1]. Die Übertragung des Vorsitzes im Al-Kaida/Taliban-Komitee des Sicherheitsrates an Österreich war ein Zeichen für das Vertrauen in die österreichische Expertise in diesem Bereich. Ein wichtiger Erfolg in diesem Komitee gelang im Dezember 2009 mit Annahme der Resolution 1904, durch die die Verfahren zur Listung von Al-Kaida/Taliban-Verdächtigen entscheidend verbessert und auch erstmals eine Ombudsperson installiert wurden. Weiters hat Österreich auch den Vorsitz in der Arbeitsgruppe des UNO-Sicherheitsrats zu Internationalen Strafgerichtshöfen inne. Österreich wird als Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe zwei Sicherheitsratsresolutionen zur Verlängerung der Richtermandate für die UN-Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda einbringen.
     
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