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Rauchverbot tritt am 01.07. inkraft |
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erstellt am
29. 06. 10
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5 von 6 Gastronomie-Betrieben vom Ende der Übergangsfrist nicht betroffen
Hinterleitner: "Tabakgesetz ist Realität und genau einzuhalten - Umsetzung und
Vollzug sind selbstverständlich Sache zuständiger Behörden"
Wien (pwk) - "Nur jeder sechste der insgesamt rund 70.000 Gastronomie-Betriebe war vom Ende der Umbaufrist
betroffen, nämlich jene Betriebe, die nur einen Gastraum haben, der über 50 m2 umfasst und die zeitgerecht
einen Umbau-Antrag gestellt haben", erklärt Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie
in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anlässlich des Endes der im Tabakgesetz vorgesehenen Übergangsfrist.
"Status quo" zum Stichtag 1.Juli
Nur 12 Prozent der Betriebe sind reine Raucherbetriebe. In 70 Prozent der Betriebe stehen sowohl für nichtrauchende
als auch für rauchende Gäste die geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung. 18 Prozent - also
rund jeder fünfte Betrieb - sind Nichtraucher-Lokale.
Die Mehrzahl der Gastwirte, so Hinterleitner, hätte die Möglichkeiten, die das Tabakgesetz biete, genutzt
und eine Lösung für ihren Betrieb und ihre Gäste gefunden. Dies war - nicht zuletzt - ein Erfolg
der Wirtschaftskammern, die ihr Beratungs- und Informationsangebot seit Beginn dieses Jahres in allen Bundesländern
massiv verstärkt haben. Mehr als 12.000 Betriebe haben die kostenlosen Beratungen sowohl für den rechtlichen
Bereich als auch - gemeinsam mit Architekten, Baumeistern und externen Beratern - als konkrete Hilfestellung für
Umbaumaßnahmen, in Anspruch genommen.
Mehrheit für räumliche Trennung - also gegen generelles Rauchverbot
Die offizielle Evaluierung des Gesundheitsministerium (IFES Studie, April 2010) hat gezeigt, dass 7 von 10 Österreicherinnen
und Österreicher für eine räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen - also gegen
ein generelles Rauchverbot - sind. Das Tabakgesetz, das einen gelungenen Kompromiss für ein funktionierendes
Miteinander darstellt, trägt diesem Gästewunsch Rechnung.
Letztendlich sei aber die Entscheidung zum Umbau eine betriebswirtschaftliche Frage jedes einzelnen Gastronomen.
Der 1. Juli, so der Sprecher der österreichischen Gastronomie, sei zwar Ende der Übergangsfrist, aber
keine "Fallfrist". Das bedeute, dass Betriebe auch weiterhin die Möglichkeit hätten, umzubauen,
wenngleich klar sein müsse, dass bis zum Abschluss der Umbauarbeiten im Betrieb Rauchverbot besteht. Hinterleitner:
"Das Tabakgesetz ist Realität und genau einzuhalten. Dass es entsprechend vollzogen und umgesetzt wird
ist selbstverständlich Sache der zuständigen Behörden."
Österreichisches Modell hat Bestand - EU nicht als Ausrede benützen
Hinterleitner erteilt auch Kritikern, die meinen, das heimische Tabakgesetz habe keinen Bestand, da es zu einer
EU-weiten Regelung kommen werde, der sich Österreich nicht entziehen könne, eine klare Absage: "Hier
wird die EU als Ausrede benützt. "In der Frage eines allfälligen Rauchverbotes über den Arbeitnehmerschutz
gibt es aktuell aus Brüssel keine Signale in Richtung einer Verschärfung, stellt Hinterleitner fest.
Europaweiter Trend geht in Richtung des österreichischen Weges
"Nach anfänglich erlassenen generellen Rauchverboten in Mitteleuropa gibt es mittlerweile in einigen
Ländern ein Umdenken. Richtig ist, dass ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen nur in ganz wenigen europäischen
Ländern gilt. Das österreichische Modell ist damit kein Sonderfall, sondern ein guter Kompromiss",
betont Hinterleitner abschließend. |
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Kadenbach: Aufklärungsoffensive beim Rauchen
Hohe Gefahren bestehen auch beim Qualmen im Auto
Wien (sk) - Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach fordert beim Rauchen eine europaweite
Bewusstseinsbildung. "Wir müssen mit den geeigneten Maßnahmen noch genauer darauf hinweisen, welche
negativen gesundheitlichen Auswirkungen das Rauchen und auch das Passivrauchen hat", sagt Kadenbach, die im
Europäischen Parlament auch Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
ist. Grundsätzlich hat die Europäische Union keine Kompetenz, ein EU-weites Rauchverbot zu erlassen.
Jedoch kann sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz vor (Passiv-)Rauch schützen.
Grundlage dafür ist die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Diese Richtlinie bezieht sich nicht explizit auf das Rauchen, dient aber als Grundlage für entsprechende Arbeitnehmer-Schutzmaßnahmen.
Kadenbach will ein Umdenken aber auch in anderen wichtigen Alltagsbereichen. "Vielfach werden die Auswirkungen
unterschätzt, die das Rauchen im Auto haben - vor allem dann, wenn Kinder und Jugendliche im Fahrzeug dem
gefährlichen Passivrauch ausgesetzt sind", so Kadenbach. |
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Haider: Am 01.07. endet Frist für Raucherraum-Umbau in der Gastronomie
Gästerückgang durch Wirtschaftskrise und zusätzliche finanzielle Belastung
durch vorgeschriebene Umbauten belasten Tourismusbetriebe
Wien (fpd) - "Morgen endet die Frist für die Raucherraumumbauten in der Gastronomie. Dann
benötigen Gastronomiebetriebe mit über 50 Quadratmetern, die weiterhin das Rauchen erlauben wollen, eine
bauliche Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich", so der freiheitliche Tourismussprecher, NAbg.
Mag. Roman Haider, am 29.06.
Lokale mit einer Größe von mehr als 50 m2, die keine bauliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich
aufweisen, müssen demnach ab 1. Juli als Nichtraucherlokal geführt werden. Haider ist enttäuscht,
"dass die von den Freiheitlichen beantragte Fristverlängerung punkto der Umbaumaßnahmen von SPÖ
und ÖVP abgelehnt wurde." Just in der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten waren
die Wirte und Gastronomen nicht nur mit Umsatzrückgängen durch ausbleibende Gäste, sondern auch
damit konfrontiert, teure Umbauten in ihren Lokalen durchzuführen. "Mancher Wirt hatte mit der Finanzierung
zu kämpfen, vor allem wenn er diese räumlichen Trennungen mittels Kredit finanzieren musste", so
der FPÖ-Tourismussprecher.
Haider verwies abschließend darauf, "dass in ganz Europa die rigorosen Rauchverbote wieder zurückgenommen
bzw. aufgeweicht werden, um den Wirten, die Teil der Kultur und Tradition sind, das wirtschaftliche Überleben
zu ermöglichen. Nur in Österreich ist die Regierung auch in diesem Bereich unflexibel und uneinsichtig." |
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Spadiut: Übergangsfrist verlängern statt vernadern!
Reglementierungswut und Allmacht des Staates darf nicht bis in die persönlichen Lebensbereiche
der Menschen gehen
Wien (bzö) - Das Ende der Übergangsfrist für das Tabakgesetz noch vor einer EU-weiten
Regelung kritisiert BZÖ-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut. "Damit wird nur dem Vernadern
Tür und Tor geöffnet. Bei allem Verständnis für den Nichtraucherschutz: Den Wirten muss die
Wahlfreiheit bleiben, statt sie zu bevormunden", so Spadiut. Das totale Rauchverbot sei der falsche Weg, dies
zeige auch die Rücknahme der ursprünglich rigorosen Bestimmungen in mehreren europäischen Ländern.
Stattdessen müsse vermehrt auf Aufklärung gesetzt werden.
Jedem Erwachsenen stehe es frei, in ein Lokal zu gehen, in dem geraucht wird - oder eben nicht, erinnert Spadiut
und verweist auf eine Umfrage, wonach nicht einmal jeder fünfte Lokalbesucher ein totales Rauchverbot will.
"Die Reglementierungswut und Allmacht des Staates darf nicht bis in die persönlichen Lebensbereiche der
Menschen hineingehen, da ist das BZÖ klar dagegen", sagt Spadiut. Er verlangt: "Wenn sich fast drei
Viertel der Österreicher einen Raucherbereich in den Lokalen wünschen, dann ist das zu berücksichtigen
und auch gegenüber der EU zu vertreten - im Zuge eines österreichischen Weges!"
Gerade in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei es unverantwortlich, dass Wirte den Umbau ihres Lokals in Raucher-
und Nichtraucherbereiche finanzieren müssen. Für viele werde dies das Ende bedeuten, warnt Spadiut. Zudem
sei damit zu rechnen, dass eine EU-weite Verordnung kommt - "und dann ist wieder alles anders!" Das Tabakgesetz
müsse den Gastwirten auch Sicherheit bieten, "das Investitionen nicht in wenigen Monaten für die
Katz sind", verlangt der BZÖ-Gesundheitssprecher.
Spadiut warnt davor, dass ab 1. Juli das Tabakgesetz dazu verwendet werden könnte, um unliebsame Konkurrenten
in der Branche zu vernadern und somit wirtschaftlich zu ruinieren. "Kein Gesetz darf den Bürgern diese
Möglichkeit in die Hand geben", mahnt Spadiut.
Als durchaus sinnvoll sieht Spadiut aber eine vernünftige Aufklärung der Jugendlichen, um sie vor den
Gefahren des Rauchens zu warnen. "Aber ohne Verbote, denn die machen das geheime Rauchen erst spannend",
so Spadiut. |
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Ainedter: Rauchverbot: Europa rudert zurück
Österreichische Lösung erlaubt Vielfalt statt Gleichmacherei und liegt damit
im Trend
Wien (eup) - "Wie die jüngst vom Fachverband für Gastronomie präsentierten Zahlen zeigen,
garantiert die österreichische Lösung jedem Gast, dass er eine Vielzahl an Lokalen vorfindet, die seinen
Vorstellungen entsprechen", erklärt Manfred Ainedter, Sprecher der Plattform "Rauchfrei(heit)!".
Er bezieht sich dabei auf die Aussagen von Thomas Wolf, dem Geschäftsführer der Gastronomiesparte, nach
denen es ab 1. Juli 18 Prozent reine Nichtraucherlokale, 12 Prozent reine Raucherlokale und rund 70 Prozent an
Lokalen gibt, die das Rauchen in einem Extraraum erlauben. "Mit dieser gesunden Mischung an Möglichkeiten
und der dahinter stehenden Kompromisslösung liegt Österreich im Trend", erklärt Ainedter.
"Nachdem in den letzten Monaten eine Welle von Rauchverbotsdiskussionen Europa überrollt hat, rudern
nun viele Länder zurück", analysiert Ainedter den europäischen Trend. Kroatioen, Tschechien
und Griechenland haben ihre Rauchverbote gelockert. "Nach einem Beschluss des Landtages darf im deutschen
Bundesland Thüringen in sogenannten Eckkneipen wieder geraucht werden und in der Schweiz hat der Bundesgerichtshof
die Forderung nach der Aufhebung sämtlicher Ausnahmeregelungen abgewiesen", erklärt Ainedter. In
der Türkei hat sich der Verwaltungsgerichtshof eingeschaltet und schlägt vor, dass künftig auch
in Teehäusern und Restaurants getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher zugelassen werden sollen.
EU lässt Kursabkehr durchblicken
Aber auch die EU selbst lässt durchblicken, dass der ehemals harte Kurs im Nichtraucherschutz verlassen wird.
"Der EU-Gesundheitskommissar John Dalli ließ in Politikerkreisen kürzlich damit aufhorchen, dass
ein generelles EU-weites Rauchverbot in Lokalen nicht angestrebt würde", so Ainedter. "Anders als
mancher Akteur aus politischem Kalkül glauben machen will, gibt es derzeit auch nur in Irland und England
ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen", weiß der Rechtsanwalt. "Alle anderen Länder setzen
mit Modellen wie in Österreich, auf maximalen Nichtraucherschutz bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte des
mündigen Bürgers", so Ainedter.
Die Österreicher wollen kein totales Rauchverbot Vom generellen Rauchverbot halten die Österreicher und
der Rechtsanwalt entsprechend wenig: "Wie Ländervergleiche zeigen rauchen die Menschen nicht weniger,
sondern nur anderen Orten. Damit leistet ein totales Verbot dem Rauchen in Privaträumen Vorschub, worunter
Kinder und Jugendliche leiden. Darüber hinaus wollen die Österreicher ein solches Gesetz auch gar nicht,
was eine Ifes-Umfrage im April und jüngst eine OGM-Umfrage gezeigt hat." |
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