Kauf von Medikamenten im Internet wird verboten   

erstellt am
12. 07. 10

Nationalrat fordert Nationalen Aktionsplan für seltene Krankheiten – Neue Beiräte zur besseren Umsetzung des Tierschutzgesetzes – Sicherung der Flugrettung – aber wie?
Wien (pk) - Das Gesundheitspaket wurde in der Nationalratssitzung vom 09.07. durch eine Novelle zum Apothekerkammergesetz ergänzt, womit die Berechnungsmodi für die Mandatszahlen von Abteilungsausschuss und Abteilungsversammlung der Österreichischen Apothekerkammer angeglichen werden. Zum gleichen Gesetz stand ein Antrag des BZÖ zur Diskussion.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an, äußerte aber Kritik im Detail, etwa an der in einem Punkt – der unterlegene Kandidat bei der Wahl des Präsidenten wird automatisch Vizepräsident - unverändert belassenen Wahlordnung in der Apothekerkammer.

Mit der Änderung des Gesetzes werde einem Wunsch der Apothekerkammer entsprochen, erklärte Abgeordneter Johann HECHTL (S) und ging im Detail auf die Neuregelungen bezüglich der Wahl ein. Die Novelle sei im Einvernehmen mit der Standesvertretung zustande gekommen, betonte der Redner.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zur Vorlage an und begründete dies mit der Zielrichtung "mehr Demokratie und mehr Gerechtigkeit" im Gesetz.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) ging ebenfalls auf Details der Vorlage ein und warb für die Annahme.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) stellte klar, dass die Einigung in der Apothekerkammer nicht einstimmig erfolgt sei, kam dann aber auf andere Gesundheitsberufe zu sprechen. Er appellierte an den Minister, auch anderen Gesundheitsberufen die Möglichkeit von Gemeinschaftspraxen einzuräumen. Für die Konflikte zwischen Ärzte- und Apothekerkammern regte Grünewald eine regelmäßige Diskussion an.

Die Vorlage wurde in 2. und in 3. Lesung einstimmig angenommen.

Mit Mehrheit angenommen wurde der negative Ausschussbericht über den BZÖ-Antrag, der Antrag ist damit abgelehnt.

Bezug von Medikamenten über das Internet wird ausdrücklich verboten
Weiters passierte eine Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes den Nationalrat, wodurch der Bezug von Medikamenten über das Internet ausdrücklich verboten wird.

Abgeordneter Johann MAIER (S) sah im vorliegenden Gesetz auch einen Beitrag im Kampf gegen Arzneimittelkriminalität im Internet. Die Vorlage entspreche auch der Rechtsprechung des EuGH, sagte Maier, und würdigte u.a. die Zusammenarbeit des Zolls mit den Gesundheitsbehörden, die durch das Gesetz ermöglicht und abgesichert werde. Das Gesetz betreffe im übrigen auch den Bereich der Dopingmittel. Es handle sich damit um einen Beitrag im Kampf gegen Arzneimittelkriminalität, betonte der Abgeordnete.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) sah in der Vorlage mehr Schutz für KonsumentInnen und daher mehr Sicherheit. Voll vertrauen könne man nur Medikamenten aus "unserer österreichischen Apotheke", sagte sie, daher brauche es mehr Information.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) sprach sich dafür aus, die Bevölkerung über die Risiken von Bestellungen im Internet besser zu informieren.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) bezeichnete Arzneimittelsicherheit als wesentlichen Punkt in der Gesundheitspolitik. Dem Internethandel mit Arzneimitteln einen Riegel vorzuschieben, sei ein durchaus begrüßenswertes Ziel, zumal die KonsumentInnen geschützt werden müssen. Dass Medikamente ohne Rezept und damit ohne Indikation an die BestellerInnen zugesandt werden, müsse in jedem Fall unterbunden werden, schloss er.

Für Bundesminister Alois STÖGER leistet die Novelle einen Beitrag zur Sicherheit der Gesundheit der BürgerInnen. Als besonders positive Punkte hob er die Verkürzung von Meldepflichten und die Zentralisierung der Marktkontrolle, die auch eine Verwaltungsvereinfachung mit sich bringe, hervor. Medikamente sollen auch in Zukunft über die gesetzlich vorgesehenen Vertriebswege bezogen werden, stand für Stöger fest. Dem Internethandel sei hingegen ein Riegel vorzuschieben.

Abgeordneter Kurt LIST (B) stellte fest, dass viele Menschen nicht abschätzen könnten, welchem Risiko sie sich aussetzen, wenn sie gefälschte Arzneimittel zu sich nehmen. Die Novelle des Arzneiwareneinfuhrgesetzes wirke dieser gefährlichen Entwicklung entgegen und sei deshalb positiv zu bewerten. Das BZÖ fordere aber auch eine Kampagne zur Information der Öffentlichkeit über die Risiken gefälschter Arzneimittel.

Der Gesetzentwurf wurde in 2. und 3. Lesung einstimmig angenommen.



Einbindung von SportwissenschafterInnen im therapeutischen Bereich
Zukünftig sollen SportwissenschafterInnen auch im therapeutischen Bereich tätig werden können. Grundlage dafür bietet die Zustimmung des Nationalrats zu einem entsprechenden S-V-Antrag. Der Entschließungsantrag des BZÖ, in dem die Verankerung der SportwissenschafterInnen im MTD-Gesetz gefordert wird, blieb in der Minderheit.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) hielt den Antrag der Regierungsparteien betreffend Ermöglichung der Tätigkeit von SportwissenschafterInnen im therapeutischen Bereich für sinnvoll. Sie konnte jedoch nicht verstehen, warum SPÖ und ÖVP den BZÖ-Antrag im Ausschuss abgelehnt haben, der die Verankerung der SportwissenschafterInnen im MTD-Gesetz vorsieht und damit über den eigenen Antrag hinausgeht. Die FPÖ stehe aber beiden Vorschlägen positiv gegenüber.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) meinte, der Regierungsantrag gehe sogar weiter als jener des BZÖ, da er die Schaffung einer eigenen gesetzlichen Basis fordere, um SportwissenschafterInnen aus dem rechtlichen Graubereich zu holen.

Auch Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) bewertete es als sinnvoll, die Tätigkeit von SportwissenschafterInnen im Therapiebereich zu legalisieren. Die Einbeziehung dieser Berufsgruppe ins MTD-Gesetz hielt er aber für problematisch. Für ihn ist es bemerkenswert, wie lange SportwissenschafterInnen selbst an renommierten Institutionen der öffentlichen Hand für die Arbeit mit PatientInnen herangezogen wurden, obwohl man sich darüber im Klaren war, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) schloss sich den Ausführungen ihres Vorredners an und meinte, es gebe durchaus Gründe dafür, eine eigene gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit von SportwissenschafterInnen im Therapiebereich zu schaffen, statt sie ins MTD-Gesetz einzugliedern. Auch sei es wichtig, eine Reform der Ausbildung in Absprache mit ÄrztInnenen und PhysiotherapeutInnen durchzuführen, schloss die Rednerin.

Dass es sich hier um die Behandlung einer wesentlichen Materie handelt, stand auch für Abgeordneten Robert LUGAR (B) fest. Er freute sich, dass man sich endlich der Situation von SportwissenschafterInnen annimmt.

Dem Nationalrat lagen in weiterer Folge zwei Anträge der Opposition vor, die jedoch keine Mehrheit fanden. Das betraf zunächst den Antrag der Grünen betreffend Schaffung eines Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetzes sowie den Antrag der FPÖ betreffend Studie zur Erhebung der Inzidenz bei Speicheldrüsentumoren.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) konnte nicht verstehen, warum der Antrag des Abgeordneten Grünewald betreffend Prävention im Ausschuss abgelehnt worden ist. Dies stehe in klarem Gegensatz zum Bekenntnis der Bundesregierung, sich für Prävention einzusetzen. Was ihren Antrag betreffend Inzidenz bei Speicheldrüsentumoren anbelangt, könne sie die Begründung der Ablehnung nicht nachvollziehen. Welche gesundheitlichen Folgen Handytelefonie habe, müsse ihr zufolge dringend geklärt werden.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) bezeichnete Prävention als wichtiges Thema. Das Gesundheitssystem messe diesem Bereich aber schon heute einen hohen Stellenwert bei, was Aufwendungen in Höhe von einer Milliarde Euro unter Beweis stellten. Eine bessere Organisation der Präventionsmaßnahmen könne auch ohne die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen erzielt werden, meinte er. Prävention müsse dabei freiwillig und finanzierbar sein, stand für Kaipel fest.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) wies auf den Stellenwert von Prävention im Arbeitsprogramm von Europäischer Kommission und Rat hin. Da es sich um eine Querschnittmaterie handle, sei die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen aber schwierig. Das Bestehen von Defiziten im Bereich Vorsorge, stand für Grünewald außer Frage. Wenn es nach SPÖ und ÖVP geht, dürfe man derzeit aber nichts fordern, was mit weiteren Kosten für die öffentliche Hand verbunden ist, stellt er mit Bedauern fest.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) stimmte seinem Vorredner zu, dass Prävention wichtig sei, und verwies in diesem Zusammenhang auf den Jahresbericht des Fonds Gesundes Österreich. In Österreich leiste man bereits gute Präventionspolitik, man habe gute Gesetze zur Gesundheitsvorsorge. Mit dem Fonds Gesundes Österreich werde man auch in Zukunft zahlreiche Projekte durchführen, betonte er.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) verwies auf eine OECD-Studie, wonach Österreich nur 1,9 % am Gesundheitsbudget für Prävention ausgibt, was weit unter dem Durchschnitt liege. Man solle für die Bevölkerung Anreizsysteme für das eigene Bemühen um die Gesundheit schaffen, meinte sie. Die Präventionsprojekte, die derzeit stattfänden, seien aber unkoordiniert. Das BZÖ unterstütze daher das Anliegen eines Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetzes.

Die Berichte des Gesundheitsausschusses über die Anträge von Grünen und FPÖ wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen, was die Ablehnung der beiden Anträge bedeutet.


Nationalrat fordert Nationalen Aktionsplan für seltene Krankheiten
Einhellige Zustimmung fand jedoch der im Gesundheitsausschuss eingebrachte und einstimmig angenommenen Entschließungsantrag, der

auf die rasche Erarbeitung eines "Nationalen Aktionsplans seltene Erkrankungen" abzielt, wobei in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle und eines klinischen Netzwerks für seltene Erkrankungen geprüft werden sollen. Dieser Antrag war auf Grund eines Antrags der Grünen betreffend Etablierung von Kompetenzzentren mit assoziierten Versorgungsnetzwerken für seltene und chronische Erkrankungen der Pädiatrie gefasst worden. Dieser blieb dann im Ausschuss in der Minderheit.

Ebenso in der Minderheit blieben der Antrag des BZÖ betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Mutter-Kind-Jugend-Pass, der Antrag der FPÖ betreffend verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) nannte den Mutter-Kind-Pass eine große Errungenschaft, die man aber zweifellos weiterentwickeln könnte. Vor allem bei der Zahnhygiene, wo keine Untersuchung der Zähne von Kleinkindern vorgesehen sei, gebe es Handlungsbedarf. Dies sei speziell für den Bereich der Kariesvorsorge wichtig, sagte der Abgeordnete und forderte eine verpflichtende Untersuchung im dritten oder vierten Lebensjahr.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) begründete ihre Ablehnung der Anträge von BZÖ und FPÖ zum Mutter-Kind-Pass mit der darin vorgesehenen Koppelung an die Ausbezahlung der Familienhilfe. Man sollte eher auf eine bessere schulärztliche Untersuchung setzen. Was die Zahnpflege betrifft, sei diese bereits Teil des Mutter-Kind-Passes. Der Antrag der Grünen über Kompetenzzentren bei seltenen und chronischen Erkrankungen in der Pädiatrie sei ein wichtiges Anliegen. Man werde ihm nicht zustimmen, sagte Abgeordnete Becher, kündigte aber zugleich eine Antrag der Regierungsparteien über die Schaffung einer Koordinationsstelle zur Behandlung seltener Krankheiten an.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) verwies auf die UN-Kinderrechtskonvention über das Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung. Der Mutter-Kind-Pass müsse daher auf die Zeit der Schule und des Erwachsenwerdens ausgeweitet werden. Prävention sei eine Chance für das weitere Leben der Jugendlichen, deshalb wolle man die Ausbezahlung der Familienbeihilfe vom einmal jährlichen Arztbesuch abhängig machen. Technisch sei das durch die Ärzte leicht durchführbar. Eine staatliche Leistung sollte auch eine Gegenleistung der Eltern entsprechen, sagte Haubner, zeigte sich aber bei der Festlegung des Kriterienkatalogs diskussionsbereit. Investitionen in Prävention machten sich auf jeden Fall bezahlt, schloss Haubner.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) nahm zu den Anträgen zur Erweiterung des Mutter-Kind-Passes Stellung und meinte, dass die darin vorgeschlagene Regelung nicht zielführend sei. Es gebe auch eine Verantwortung der Eltern, die man ihnen nicht abnehmen könne. Die Koppelung an die Familienbeihilfe lehnte sie ab, junge Menschen sollten imstande sein, selbständig auf ihre Gesundheit zu achten, argumentierte sie.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) verwies darauf, dass es in Österreich zahlreiche Fälle von Kindern gebe, die durch Verwahrlosung in unterschiedlichen Formen Schäden erleiden. Dieses Thema werde leider in der Öffentlichkeit zu wenig beachtet. Um dagegen vorgehen zu können, müssten aber die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Schenk beklagte, dass nur 5-6 % der Gesundheitsausgaben für unter Achtzehnjährige ausgegeben werden. Die vorgeschlagenen Änderungen am Mutter-Kind-Pass würden auch eine Handhabe gegen Verwahrlosung bieten.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) stimmte zu, dass man auch den Mutter-Kind-Pass noch verbessern könne, es gebe darin eine große Lücke von der letzten Untersuchung im vierten Lebensjahr bis zur ersten schulärztlichen Untersuchung, die zu schließen wäre. Grünewald drückte sein Unverständnis darüber aus, dass sein Antrag zum Kompetenzzentrum in der Pädiatrie abgelehnt werde, obwohl die Regierung das Anliegen teile und man lieber einen eigenen Antrag einbringe.

Die Berichte des Gesundheitsausschusses über die Anträge von BZÖ und FPÖ wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die Kenntnisnahme des Berichts über den Antrag der Grünen fiel einstimmig aus.



Sicherung der Flugrettung – aber wie?
Die nächsten Tagesordnungspunkte umfassten den BZÖ-Antrag betreffend nachhaltige Absicherung der Finanzierung der Flugrettung und der FPÖ-Antrag betreffend Erstellung einer Studie über den Abfluss von Sozialversicherungsgeldern ins Ausland.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) beklagte die Tatsache, dass medizinische Leistungen wegen niedriger Preise im benachbarten Ausland in Anspruch genommen werden, obwohl sie oft qualitativ mangelhaft seien. Es gebe dadurch einen hohen Abfluss von Kaufkraft. Leider lägen dazu keine aktuellen Zahlen vor, obwohl es um hohe Summen gehe. Es finde damit auch ein "soziales Outsourcing" ins Ausland statt. Eine Studie über den Abfluss von Sozialversicherungsgeldern ins Ausland sei nötig und möglich. Abhilfe schaffen könnten Zentren, in denen auch Österreicher eine Behandlung zu sozialen Preisen erhalten, meinte der Redner.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGR (S) sah die Befürchtungen seines Vorredners als übertrieben an. Von Sozialversicherungen würden Leistungen nur bezahlt, wenn im Inland keine gleichwertige Leistung erbracht werden kann. Der Redner vermutete hinter dem Antrag wirtschaftliche Interessen österreichischer ZahnärztInnen, die um ihre sehr hohen Einkommen fürchten. Abgeordneten Karlsböck forderte er daher auf, sich im Berufsverband der ZahnärztInnen dafür einzusetzen, dass es Zahnersatz zu einem leistbaren Preis auch in Österreich gibt.

Abgeordneter Kurt LIST (B) thematisiert die Flugrettungen, für die eine finanzielle Regelung auf Bundesebene dringend notwendig wäre. Der Gesundheitsminister habe im Jänner noch eine Lösung unterstützt, die auch vom Hauptverband mitgetragen worden sei. Nun sei man von einer bundeseinheitlichen Lösung wieder meilenweit entfernt, bedauerte er. Hier sei eine große Chance vertan worden, sagte der Redner und warf dem Gesundheitsminister Versagen vor.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) begründete die Ablehnung des Antrags der FPÖ mit dem Hinweis, dass AusländerInnen im österreichischen Sozialsystem derzeit NettozahlerInnen seien. Der Antrag der FPÖ sei unsinnig, da er grenzüberschreitende Abkommen nicht berücksichtige. Bei der Flugrettung seien eine Reihe von Problemen noch offen, räumte Wöginger ein, war aber überzeugt, dass man gemeinsam mit Ländern zu einer Lösung kommen werde.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) meinte, die Probleme bei den Flugrettungen seien lange bekannt. Sie würden vor allem in Tourismusgebieten auftreten, wo sich die Rettungen um PatientInnen konkurrenzierten, was teilweise zu grotesken Situationen führe. Eine Abstimmung zwischen NotärztInnen und Hubschrauberrettung sei sicher kompliziert, aber notwendig. Es brauche hier bundeseinheitliche Standards, wobei hier auch über Föderalismus- und Verwaltungsreform im Gesundheitsbereich zu diskutieren sei. Der Bund sollte hier aktiver werden, forderte der Redner.

Die Berichte des Gesundheitsausschusses über die Anträge des BZÖ und der FPÖ wurden jeweils mehrheitlich zur Kenntnis genommen.


Tierschutzkommission und Vollzugsbeirat soll Tierschutz verbessern
Abgeschlossen wurde die Gesundheitsdebatte mit der Änderung des Tierschutzgesetzes. Die Abgeordneten nahmen dabei auch zum Antrag der Grünen betreffend Verbesserungen in der Schweinehaltung sowie zu deren Antrag betreffend Umsetzung der Empfehlung des Tierschutzrates hinsichtlich der Enthornung von Kälbern Stellung. Seitens des BZÖ lag ein Antrag betreffend Herstellung der Rechtssicherheit zur Haltung von Zehenfußkrebsen vor.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) sah die Zeit gekommen, im bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, das nur unter vielen Kompromissen zustande gekommen sei, "die Schwächen ausmerzen". Er forderte daher eine Erhebung in den Verfassungsrang. Die Kontrolle sei zu verbessern, sagte Vock und begrüßte prinzipiell die geplante Tierschutzkommission. Er kritisiert aber auch die Unübersichtlichkeit der Neuregelung. Schweine seien im Tierschutzgesetz nach wie vor benachteiligte Tiere. Für die Enthornung von Rindern sei es noch immer nicht verpflichtend, sie unter Betäubung durchzuführen. Die Verbesserung des Tierschutzes würde auch die Qualität landwirtschaftlicher Produkte verbessern und damit seien höhere Preise erzielbar, gab Vock zu bedenken.

Abgeordneter Franz EßL (V) sah in der Änderung des Tierschutzgesetzes klare Regelungen. Moderner Tierschutz brauche das Wissen von allen, diesem werde das neue Gesetz mit der Tierschutzkommission, dem Tierschutzbeirat und dem Vollzugsbeirat gerecht. Dem BZÖ-Antrag fehle die gesetzliche Grundlage, die Grünen würden übers Ziel hinausschießen. Man strebe ein praktikables Tierschutzgesetz an, sagte Eßl.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) kündige die Ablehnung der Änderungen im Tierschutzgesetz an. Sie gehen ihrer Ansicht auf Kosten des Tierschutzrates und der NGOs. Bei Bestellungen werde die Handhabe dem Ministerium übertragen, es gebe dadurch ein Ungleichgewicht in den Gremien, deren Effizienz sie bezweifelte. Man sei aber gerne bereit, an anderen Lösungen mitzuarbeiten. Die Anträge der Grünen zielten auf eine Verbesserung der Tierhaltung ab. Die Schweinehaltung sei durch das Tierschutzgesetz zu wenig geregelt, hier müssten erst die Mindestanforderungen erfüllt werden. Haltung auf Vollspaltböden und andere Praktiken sollten europaweit verboten werden, forderte sie. Am Schluss wiederholte Abgeordnete Brunner die Forderung der Grünen nach einem eigenständiges Umweltministerium.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) sah eine Stärkung für den Tierschutz. Man habe in Österreich das beste und modernste Tierschutzgesetz, betonte der Abgeordnete, der Vollzug habe aber bisher nicht funktioniert. Daher richte man eine Tierschutzkommission ein. Der Tierschutzbeirat bleibe als wissenschaftlicher Beirat bestehen, der Vollzug werde jedoch auf eigenes Bestreben in ein eigenes Organ ausgegliedert. Die Forderungen der Grünen sah Keck gesetzlich bereits umgesetzt, es sei nun in erster Linie wichtig, einen funktionierenden Vollzug zu sichern, schloss er.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) sah den Tierschutzbeirat, in dem ExpertInnen unentgeltlich arbeiten, als gute Einrichtung. Die Anliegen der Grünen in der Tierhaltung würden in der Praxis schon durchgesetzt, man brauche nicht für alles eine gesetzliche Regelung. Für die Haltung und Tötung von Krustentieren sollte man eine Mindestregelung erarbeiten, sagte er und äußerte sein Unverständnis über die Ablehnung einer solchen Regelung durch die ÖVP.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) meinte, ein gutes Tierschutzgesetz werde insbesondere durch die Stärkung des Tierschutzbeirats verbessert. Es enthalte auch im Bereich der Schweinehaltung sehr viele Bestimmungen. Darüber hinausgehende Änderungen wären für bäuerliche Betriebe aber nicht leistbar, viele müssten die Produktion aufgeben, das würde wiederum die Importe und damit auch die Tiertransporte erhöhen. Höllerer verwies darauf, dass man im Verband österreichischer Schweinezüchter derzeit daran arbeite, für die von den Grünen kritisierte Praxis der Ferkelkastrationen ohne Betäubung eine Lösung zu finden.

Abgeordneter Harald JANNACH (F) äußerte sich zustimmend zur Änderung des Tierschutzgesetzes und unterstütze auch die Forderung, Kälber bei der Enthornung generell zu betäuben. Zum Antrag der Grünen betreffend Schweinehaltung merkte er an, die Zielrichtung des Antrags sei richtig, strengere Tierschutzstandards in diesem Bereich würden aber massive Investitionen von Seiten der Landwirte erfordern.

Abgeordneter Maximilian LINDER (o. F.) wies darauf hin, dass eine schmerzfreie Enthornung bei Kälbern ohne Betäubung nicht möglich sei. Man müsse die Landwirte aber durch zusätzliche Förderungen entlasten, mahnte er.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) bekräftigte, die Grünen stünden zu landwirtschaftlichen Förderungen für eine artgerechte Tierhaltung. Die Beachtung von Tierschutzstandards dürfe kein Nachteil für die Landwirte sein, erklärte er. Pirklhuber zufolge achten auch die KonsumentInnen immer mehr auf Haltungsbedingungen, nicht zuletzt, weil die Qualität der Produkte durch eine artgerechte Haltung steige. Zu den neuen im Tierschutzgesetz verankerten Gremien äußerte sich Pirklhuber skeptisch.

Die Novelle zum Tierschutzgesetz wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Ebenso mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die ablehnenden Berichte des Gesundheitsausschusses über die Entschließungsanträge der Opposition zur Kenntnis.
     
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