Zahlreiche Begleitmaßnahmen beschlossen
Wien (fpd) - "Nach fünf Jahren Praxis kann man nun feststellen, wo unser gutes Tierschutzgesetz
seine Schwächen aufzeigt", meint FPÖ- Tierschutzsprecher NAbg. Bernhard Vock. "Leider wird
der Tierschutz noch immer nicht in den Verfassungsrang gehoben, obwohl bei der Einführung des Tierschutzgesetzes
ein Allparteienantrag dies gefordert hatte!"
Nach der Einführung des Tierschutzgesetzes im Jahre 2005 wurden zahlreiche Begleitmaßnahmen beschlossen.
Fünf Jahre später sind einzelne Änderungen und Ergänzung notwendig.
Unter anderem sollte der Tierschutzbeirat den Minister beim Gesetz beraten! Aufgrund der Größe des Gremiums
waren jedoch bestimmte Bereiche praktisch nicht erfasst. Mit der Tierschutzkommission im politischen Bereich -
in der erstmals alle Parteien ehrenamtlich vertreten sind -, dem Tierschutzbeirat als wissenschaftlicher Berater
und dem Vollzugsbeirat wird die Arbeit sinnvoll aufgeteilt.
Auch werden klare Regelungen für den einheitlichen und wirksamen Vollzug des Tierschutzgesetzes beschlossen,
wie z.B. effizientere Durchsetzung von Tierhaltungsverboten, die örtliche Zuständigkeit von Behörden
bei Veranstaltungen und eine eindeutige Festlegung für die Ausbildung von Hunden.
"Sinnvoll wäre es auch, die zahlreichen Verordnungen (Tierhalteverordnungen) und Gesetze (Tiertransportgesetz)
dem Tierschutzgesetz anzupassen, um Verstöße künftig strenger regeln zu können," schloss
Vock. |