Diesbezügliche Verordnung passierte den Hauptausschuss
Wien (pk) - Bezieherinnen und Bezieher der geplanten Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden
künftig in die Krankenversicherung nach ASVG einbezogen. Der entsprechende Verordnungsentwurf des Gesundheitsministers
passierte am 08.08. den Hauptausschuss mit S-V-G-B-Mehrheit.
Ausgenommen bleiben weiterhin anspruchsberechtigte Angehörige von Personen, die aufgrund einer anderen Regelungen
der Pflichtversicherung unterliegen, wie etwa Ehepartner einer Notstandshilfebezieherin. Die Bestimmungen sollen
zeitgleich mit der Vereinbarung über die Mindestsicherung mit 1. September 2010 in Kraft treten.
In der Diskussion bezeichnete B-Abgeordneter Christoph Hagen die Einbeziehung von MindestsicherungsempfängerInnen
in die ASVG-Krankenversicherung als vernünftige Maßnahme und damit als unterstützenswerten Schritt.
Das BZÖ werde der Erlassung der diesbezüglichen Verordnung zustimmen, auch wenn man der Mindestsicherung
insgesamt kritisch gegenüberstehe.
Auch die Grünen kündigten ihre Zustimmung zur Einbeziehung von MindestsicherungsempfängerInnen in
die Krankenversicherung nach ASVG an. Für Abgeordnete Birgit Schatz (G) wird damit eine klare Verbesserung
zum Status quo erzielt. Sie gab aber zu bedenken, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in ihrer jetzigen
Form nicht alle Probleme von NotstandshilfeempfängerInnen lösen könne. Auch müsse darauf geachtet
werden, dass diese Personengruppe nicht in eine freiwillige Selbstversicherung für Menschen mit geringen Einkommen
getrieben werde, um die Kosten für die öffentliche Hand geringer zu halten.
Gesundheitsminister Alois Stöger versicherte, dass eine solche Entwicklung nicht zu befürchten sei. Die
Möglichkeit einer 19a-Versicherung habe man aber bewusst offen gehalten, da mit ihrem Abschluss auch Pensionszeiten
erworben werden können. Die Einbeziehung von MindestsicherungsempfängerInnen in die gesetzliche Krankenversicherung
bezeichnete er als "zentralen Lückenschluss". Dieser Auffassung schlossen sich auch S-Abgeordnete
Renate Csörgits und V-Abgeordneter Johann Singer an, die in ihren Beiträgen die Vorteile der Neuregelung
gegenüber dem Status quo herausstellten.
F-Abgeordneter Herbert Kickl konnte diesen Darstellungen nichts abgewinnen. Seine Fraktion, die sich klar gegen
die Mindestsicherung ausspreche, werde auch der Erlassung der gegenständlichen Verordnung nicht zustimmen,
da sie nur dazu angetan sei, die Mindestsicherung "auf den Weg zu bringen".
Der Verordnungsentwurf des Bundesministers für Gesundheit (102/HA), wurde schließlich mit Stimmenmehrheit
angenommen. |