FPÖ-Entschließungsantrag im Nationalrat - Investmentbanken soll der Zugang zum 'billigen'
Geld der Staatsbürger verwehrt werden
Wien (fpd) - In der Sitzung des Nationalrates am 07.07. bringt die FPÖ einen Entschließungsantrag
ein, wonach es zu einer Trennung des Bankgeschäftes in Geschäfts- und Investmentbanken kommen soll. Bis
Dezember 2010 sollen die Bundesregierung und der zuständige Finanzminister dem Nationalrat eine entsprechende
Regierungsvorlage zuleiten. FPÖ-Finanzsprecher, NAbg. Lutz Weinzinger stellte dazu fest: "Der internationale
Investmentbanking-Bereich von Bankinstituten hat nicht nur gigantische Kreditblasen erzeugt, sondern diesen Instituten
auch gewaltige Gewinne und beim Platzen dieser künstlichen Blasen gewaltige Verluste eingebracht. Und wie
so oft wurden die Gewinne privatisiert und der Verlust sozialisiert, d. h. der Steuerzahler musste aufkommen."
Geschäftsbanken seien, betonte Weinzinger, für die Wirtschaft von essentieller Bedeutung: "Ihre
Existenz muss gesichert sein. Investmentbanken sind jedoch Unternehmen, wie andere auch. Bei Misserfolg scheiden
sie aus der Wirtschaft aus, ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Bankgrundgeschäfts.
Um zukünftig zu vermeiden, dass es zu Banken bail-outs kommt, muss aus FPÖ-Sicht das Bankgeschäft
getrennt werden." Eine Bank sei kein gewöhnliches Unternehmen. "Fast zur Gänze besteht die
Passivseite aus Fremdkapital. Das Geschäftsmodell besteht darin, viele kleine Depositionen zu bündeln
und dadurch aus Ersparnissen einträgliches Kapital zu bilden", führte Weinzinger aus. "Tatsache
ist, das Geld 'quasi' öffentliches Gut ist und es bedarf daher einer besonderen Regulierung und Kontrolle",
ist aus FP-Sicht es notwendig, die Interessen der Allgemeinheit vorrangig zu wahren.
Geschäftsbanken haben Zugang zu 'billigem' Notenbankgeld, haben günstige Einlagen, haben eine faktische
Staatsgarantie und sind sehr risikoarm unterwegs. "Investmentbanken müssen ihre Aktivitäten ausschließlich
mit Eigenmitteln und mit Risikokapital finanzieren", so der FP-Finanzsprecher. "Dadurch ist sichergestellt,
dass bei Fehlinvestitionen nur das Eigenkapital oder die Fremdkapitalgeber - die durch die hohen Zinsen ja das
Risiko übernommen haben - haften. Für ihre risikoreichen und hoch gehebelten Geschäfte ist den Investmentbanken
aus freiheitlicher Sicht der Zugang zum billigen Geld der Staatsbürger zu verwehren, sei es direkt über
(Spar-)Einlagen oder indirekt über die EZB", schloss Weinzinger. |