Digitale Agenda: Europäisches Filmerbe   

erstellt am
06. 07. 10

Bleibt es auch für künftige Generationen erhalten?
Brüssel (ec.europa) - Ein am 06.07. von der Generaldirektion für Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission veröffentlichter Bericht zum Fortbestand des europäischen Filmerbes lässt die Alarmglocken schrillen. Nicht nur 80 % der Stummfilme gelten bereits als verloren, sondern sogar neue Filme des digitalen Zeitalters sind gefährdet. Zwar bietet das digitale Zeitalter neue Möglichkeiten, Filme herzustellen und zu präsentieren, es stellt aber auch die herkömmliche Art, Filme zu sammeln und zu erhalten, vor neue Herausforderungen. Die digitalen Technologien entwickeln sich ständig weiter – was heute als das Neueste vom Neuen gilt, kann so veraltet sein wie im Jahr 2020 Tonbandkassetten oder Videorecorder. Die Einrichtungen zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes müssen mit der Entwicklung Schritt halten und zum Erhalt europäischer Filme neue Technologien übernehmen und weiter voranbringen.

Die für die digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, hierzu: „Filme sollten auf alle Zeiten jedem zugänglich sein: Die europäische Filmproduktion ist ein kulturelles Erbe unserer Zeit. Die digitalen Technologien kommen unserem empfindlichen Filmerbe zwar zu Hilfe, wir müssen aber sicherstellen, dass für dessen Erhalt auch bewährte Verfahren angewandt werden, um in der ganzen EU optimale Ergebnisse zu erzielen.“

Der heute von der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission veröffentlichte Bericht unterstreicht, dass die europäischen Einrichtungen zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes mit Blick auf die Sicherung und Zugänglichkeit des europäischen Filmerbes neue Wege beschreiten sollten. Die herkömmliche Art und Weise, empfindliches Filmmaterial in verschlossenen Kästen in Tresorräumen aufzubewahren, gewährleistet nicht dessen Erhalt für die Nachwelt oder seine Zugänglichkeit. Der Bericht fordert ein neues Zugangsmodell im digitalen Zeitalter, damit künftige Filmemacher und das Publikum weiterhin in den Genuss der europäischen Filmkultur kommen können.

In der Digitalen Agenda für Europa werden im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und kreativer Online-Inhalte die Einrichtungen zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes aufgefordert, ihre Anstrengungen fortzusetzen, mehr Filme und entsprechendes Filmmaterial über Europeana, der öffentlichen digitalen Bibliothek der EU, zur Verfügung zu stellen.

Die digitalen Technologien verändern grundlegend die Art und Weise, wie das europäische Filmerbe langfristig gesammelt, wiederhergestellt und erhalten wird. Sie beeinflussen auch die Art und Weise, wie das Filmerbe zugänglich gemacht werden kann – online und durch digitale Projektion. Eines der Probleme, die der vollständigen Ausschöpfung des Potenzials der neuen Technologien noch im Wege stehen, sind jedoch die fehlenden rechtlichen Mechanismen, die die kulturelle und pädagogische Nutzung von Filmen und entsprechendem Filmmaterial in effizienter Weise möglich machen. Häufig schrecken Einrichtungen zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes angesichts der Verwaltungskosten und des Zeitaufwands für die Freigabe der Rechte davor zurück, ihr wertvolles Archivmaterial für kulturelle und pädagogische Zwecke zugänglich zu machen.

Der Bericht enthält eine Darstellung der bewährten Verfahren, die von den Mitgliedstaaten angewandt werden, um die Herausforderungen des analogen und digitalen Filmerbes zu bewältigen. So enthalten einige nationale und regionale Filmförderprogramme eine Klausel, die den begünstigten Filmproduzenten verpflichten, der Förderstelle oder einer öffentlichen Einrichtung zum Erhalt und zum Schutz des Filmerbes für die nichtkommerzielle Nutzung in der EU Rechte einzuräumen. Spanien und Dänemark sind hier beispielhaft: Das dänische Filminstitut hat das Recht, geförderte Filme in seinen eigenen Kinos zu zeigen und geförderte Dokumentar- und Kurzfilme online zur Verfügung zu stellen. Spanien erlaubt kulturelle Filmvorführungen geförderter Filme zwei Jahre nach deren Erstvorführung.

Die in dem Bericht präsentierten Ergebnisse sind nur eine erste Bewertung der Risiken und Chancen des digitalen Zeitalters für das europäische Filmerbe. Die Europäische Kommission hat eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, die sich mit weiteren Einzelheiten dieser Frage befassen wird. Nach Sichtung der Ergebnisse der Studie wird die Europäische Kommission prüfen, inwieweit eine Überarbeitung der Empfehlung zum Filmerbe geeignet erscheint, diese Frage anzugehen.

Hintergrund:
Die vorgestellte Untersuchung ist der zweite Bericht über die Umsetzung der Empfehlung zum Filmerbe. Die vom Europäischen Parlament und vom Rat 2005 angenommene Empfehlung zielt darauf ab, das europäische Filmerbe methodisch zu sammeln, zu katalogisieren, zu erhalten und zu lagern, damit es an künftige Generationen weitergegeben werden kann. Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, der Europäischen Kommission alle zwei Jahre darüber Bericht zu erstatten, was sie auf diesem Gebiet unternommen haben.

In ihren zweijährlichen Berichten bewertet die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, inwieweit die in der Empfehlung enthaltenen Maßnahmen wirksam sind und ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Der erste Bericht wurde im August 2008 angenommen.

In diesem Jahr lagen der Auswertung die Antworten auf einen Fragebogen zugrunde, der sich auf alle Aspekte der Empfehlung zum Filmerbe erstreckte. Darüber hinaus wurden zwei weitere Fragen aufgeworfen: Die Chancen und Risiken des europäischen Filmerbes angesichts des Übergangs vom analogen zum digitalen Zeitalter sowie der Zusammenhang zwischen der Filmförderpolitik und dem Filmerbe.
     
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