Bürgermeisterin Mag. Christine Oppitz-Plörer lud zum Gespräch über weitere
Vorgangsweise
Innsbruck (rms) - Die Stadt Innsbruck hat bereits Mitte der 90er Jahre eine weit reichende Reform der Verwaltung
gestartet und wurde damit zum Vorbild für viele österreichische und auch deutsche Städte. Die Verwaltungsreform
war für Innsbruck auch ein wesentlicher Beitrag für die heute immer noch - trotz der weltweiten Finanz-
und Wirtschaftkrise - vorhandene budgetäre Handlungsfähigkeit der Stadt. Allerdings war von Anfang an
klar, dass eine Reform nie ein abgeschlossener Prozess sein kann, sondern dass laufend daran gefeilt werden müsse
und aktuelle Bedürfnisse immer wieder einzufließen haben.
In diesem Sinne hat Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer- wie sie bei ihrem Medien-Jour fixe
am 05.07. berichtete - kürzlich Magistratsdirektor Dr. Bernhard Holas mit den AbteilungsleiterInnen zu einem
Gespräch eingeladen, um die weitere Vorgangsweise zu beraten.
Wie Oppitz-Plörer erläuterte, sollen zunächst die bestehenden Grundsätze der Reform über
den Sommer hinterfragt werden und dann im November bei einer Klausurtagung am Prüfstand stehen.
Im Vordergrund stehen dabei die Fragen, "tun wir die richtigen Dinge? "und, wenn ja, machen wir sie richtig?".
Weiters erhofft sich das Stadtoberhaupt auch Verbesserungsvorschläge für das BSC-System, das u.a. mit
seinen Kennzahlen ein Instrument für optimale und flexible Personaleinsätze sein soll. Alle Führungskräfte
- vom Abteilungsleier über den Amtsvorstand bis zum Referenten sind dabei gefordert.
Oppitz-Plörer stellte klar, dass es - außer für die Übernahme neuer Aufgaben im Kinderbetreuungs-
und Rehabilitationsbereich - keine Personalaufstockung geben wird. Auch sollen etwa durch Pensionierung frei werdende
Stellen nicht automatisch nach besetzt, sonder zunächst geprüft werden, ob man nicht kompensieren könne.
Für den Sommer bei der Betreuung der Sportplätze und für den Winter bei der Schneeräumung müsse
es beim Personaleinsatz flexible Lösungen geben. Auch sei zu hinterfragen, ob z. B. in der Stadtplanung die
Erstellung von Stellungnahmen unbedingt in diesem Ausmaß notwendig ist oder ob nicht eine Reduktion der verwaltungsinterne
Anträge möglich wäre. |