Kein Verständnis für Kritik - SPÖ sollte sich an säumige
Telekomministerin Bures wenden
Wien (övp-pk) - Immer mehr Konsumenten werden durch unerbetene Werbeanrufe belästigt
und Opfer unseriöser Geschäftspraktiken. Dubiose Unternehmen verwickeln auf heimtückische Art und
Weise in sogenannten "Cold Callings" Konsumenten in Telefongespräche, die leider oft mit einem Vertrag
enden, aus dem man kaum mehr loskommt, sagte, ÖVP- Konsumentenschutzsprecherin Abg. Gabriele Tamandl am 06.07.
Zufrieden zeigte sich die Abgeordnete über die Initiative der Justizministerin, die am Freitag ein Gesetz
in Begutachtung geschickt hat, um die oft ungewünschten Werbeanrufe rechtlich einzudämmen.
"Die Einführung eines besonderen Rücktrittsrechts des Verbrauchers von Verträgen, die während
eines unerbetenen Werbeanrufs zustande kommen und die Möglichkeit, ohne Begründung zurückzutreten,
sind wichtige Maßnahmen im Interesse der Konsumenten", so Tamandl. Das Justizressort habe also seinen
Bereich abgedeckt. "Wenn jemand säumig ist, dann die Telekomministerin Doris Bures. In ihr Ressort fallen
schließlich viele Forderungen von Konsumentenschützern wie beispielsweise ein Verbot für das Unterdrücken
der Rufnummer zur Verschleierung der Identität bei Werbeanrufen", so Tamandl.
"Mit dem neuen Gesetz werden wir die Verbraucher schützen", verweist die ÖVP-Abgeordnete auf
die wesentlichen Neuerungen des in Begutachtung befindlichen Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes 2010.
Neben der Einführung des besonderen Rücktrittsrechts soll auch die bisherige Maximalrücktrittsfrist
von drei Monaten fallen. "Zusätzlich wird der Anwendungsbereich des Rücktrittsrechts auf bestimmte
Verträge im Vergleich zur bestehenden Rechtslage ausgeweitet, wobei insbesondere Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
sowie Dienstleistungen von Telefonunternehmen betroffen sind", so Tamandl.
Wahlrecht statt gesetzlichem Zwang
Die ÖVP-Konsumentensprecherin hob zudem hervor, dass zahlreiche Experten in der ministeriellen Arbeitsgruppe
darauf hingewiesen haben, dass die von SP-Jarolim geforderte Nichtigkeit rechtlich nicht geeignet, überschießend
und ein besonderes Rücktrittsrecht besser wäre. "Der Verbraucher soll nicht entmündigt werden,
es soll ihm selbst überlassen bleiben, ob er vom Vertrag zurücktritt oder nicht."
"Der Vorschlag der Justizministerin ist ein Vorschlag mit Augenmaß, der den Schutz der Verbraucher verbessert,
gleichzeitig die Wirtschaft aber vor einer übermäßigen Belastung bewahrt. Es soll eine Regelung
gefunden werden, die funktioniert und nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Hier geht es schließlich
um den Schutz der Konsumenten vor hinterhältigen und zwielichtigen Verkaufsgesprächen. Wir wollen die
Selbstbestimmung fördern und nicht den Bürger entmündigen", so Tamandl abschließend in
Richtung SPÖ. |