Asyl  

erstellt am
18. 07. 10

Korun: Pröll erledigt beim Bleiberecht das Geschäft der FPÖ
Grüne: Bis zu achtjährige Asylverfahren gehen auf das Konto von Ex-ÖVP-Minister Strasser
Wien (grüne) - "Wenn Vizekanzler Pröll das überfällige Bleiberecht für integrierte Langzeitasylwerber im ,Standard‘-Interview als "Signal, das jeder kommen soll" denunziert, ist er weder vom Stil noch vom politischen Inhalt von der Strache-FPÖ zu unterscheiden. Pröll verschweigt bewusst, dass Asylverfahren bis zu acht Jahre dauern, ein Relikt aus der Amtszeit seines Parteikollegen Strasser: Damals, als Asylanträge auf über 30.000 jährlich anstiegen, ließ Strasser bewusst das Asyl-Personal trotz ständiger Beamtenwarnungen auf dem Stand für maximal 10.000 Asylfälle", so die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun. "Das österreichische Asylsystem schleppt aus dieser Zeit noch rund 14.000 Verfahren, die fünf und mehr Jahre dauern, mit."

"VP-Pröll verweigert also die Lösung eines Problems, das ÖVP-Minister Österreich eingebrockt haben. Die ÖVP verpatzt damit die Zukunft des Landes, indem sie nur an ihr eigenes Interesse denkt, sich als Scharfmacher zu inszenieren. Diese jungen Menschen, die hier ausgebildet wurden und die jetzt abgeschoben werden, wird Österreich spätestens in zehn Jahren als Arbeitskräfte brauchen", so Korun. "Ich fordere Vizekanzler Pröll auf, endlich der Realität ins Auge zu blicken und ein praktikables Bleiberecht im Interesse Österreichs nicht weiter zu blockieren."  

 

ÖVP kritisiert Grüne
Linke Asylpolitik für Altfälle im Asyl verantwortlich – ÖVP-Pressedienst weist Angriffe der Grünen scharf zurück
Wien (övp-pd) - Der ÖVP-Pressedienst weist die Vorwürfe der Grünen – in Person der Abgeordneten Korun - betreffend der Asylpolitik scharf zurück. "Linke Asylpolitik" ist für die Altfälle im Asyl verantwortlich, kritisiert die ÖVP die Ahnungslosigkeit der Grünen. Die laschen Gesetze jener Innenminister, die mit linker oder grüner Einstellung an die Probleme im Asylbereich herangegangen sind, sind der Grund, warum wir noch heute mit acht- und mehrjährige Asylverfahren auf Basis der damals geltenden Gesetze beschäftigt sind.

Es waren die ÖVP-Innenminister, die mit diesen alten Gesetzen aufgeräumt haben. Eine nötige Verfassungsänderung ist lange am Widerstand der SPÖ gescheitert, auch mehrfache Anläufe blieben ergebnislos. Erst 2004 konnte eine Einigung erzielt werden, die seit 2006 wirksam ist. Mit dem neuen Asylgesetz gehören seit 2006 jene langwierigen Fälle der Vergangenheit an. Mit stetigen Verbesserungen sorgt Innenministerin Maria Fekter für eine kontinuierliche Beschleunigung der Asylverfahren. Die Kritik der Grünen richtet sich daher seit Wochen gegen ein Produkt ihrer eigenen linken politischen Einstellung.

 

Strache: Fall Zogaj zeigt, dass Asylbetrug sich leider lohnt
Kein positives Jahreszeugnis Arigona Zogajs
Wien (fpd) - Der Fall Zogaj belege leider eindrücklich, dass Asylbetrug sich in Österreich lohne, erklärte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache. Wenn man nur lange genug in seiner Unrechtsposition verharre, werde man nach einer kurzen Stippvisite in der Heimat mit Schülervisum und einem Platz im Saisonarbeiter-Kontingent belohnt. Die Angelegenheit habe den österreichischen Steuerzahler schon mehrere hunderttausend Euro gekostet.

Entgegen den verbreiteten Behauptungen verfüge Arigona Zogaj, wie zu erfahren gewesen sei, auch über kein positives Jahreszeugnis. Ganz im Gegenteil fänden sich in ihrem Zeugnis fünf Nichtgenügend. Damit sei auch der Mythos von der "Vorzeigeschülerin", den die Grünen und diverse, an der Asylindustrie gutverdienende NGOs verbreitet hätten, klar widerlegt, so Strache.

Insgesamt habe der Fall Zogaj die Schwächen des österreichischen Asylwesens deutlich aufgezeigt. Wenn man vor Jahren konsequent abgeschoben hätte, wäre den Österreichern dieses ganze absurde Theater erspart geblieben, erklärte Strache.

 

Ebner: Zogaj-Ausreise darf keine Einreise über die Hintertür bedeuten
BZÖ fordert Bleibe-Check
Wien (bzö) - BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner hofft angesichts der heutigen Ausreise der Familie Zogaj aus Österreich, dass "damit dieses unrühmliche Kapitel der österreichischen Asylgesetze endlich beendet ist. Die Zogajs sind vor 8 Jahren illegal nach Österreich eingereist, ein Teil der Familie ist auch kriminell geworden. Jahrelang wurden die Behörden zum Narren gehalten und rechtsgültige Abschiebungsbescheide ignoriert." Der BZÖ-Generalsekretär sieht aber in der "freiwilligen Ausreise" der Familie ein deutliches Indiz dafür, dass es hier einen "Rückreise-Deal mit der Innenministerin gibt. Eine Abschiebung bedeutet automatisch eine zeitliche Wiedereinreisesperre, eine freiwillige Ausreise ermöglicht eine schnelle Rückkehr beispielsweise als Schlüsselarbeitskraft", warnt Ebner und fordert von der Innenministerin eine Garantie dafür, dass die Familie dauerhaft im Kosovo bleibt und hier kein weiterer Präzedenzfall für Rechtsbeugung im Asylwesen geschaffen wird.

Der Fall Zogaj zeige aber deutlich, dass es einen Regelungsbedarf beim Bleiberecht gebe. Das BZÖ trete strikt gegen ein generelles Bleiberecht ein, stehe aber für eine Einzelfallprüfung und dass Asylwerber nur unter gewissen strengen Kriterien in Österreich durch eine Ausnahmegenehmigung bleiben dürfen. Der Generalsekretär forderte in diesem Zusammenhang einen Bleibe-Check, bei dem folgende Kriterien gelten müssen:

  1. Die Asylwerber müssen sich seit mindestens fünf Jahren in Österreich aufhalten. Diese lange Aufenthaltsdauer muss durch Behördenverzug verursacht worden sein. Die Asylwerber dürfen das (negative) Asylverfahren nicht mutwillig in die Länge geschleppt haben.
  2. Die Betroffenen müssen unbescholten, der deutschen Sprache mächtig und vollständig integriert sein. Im Falle einer Bleibemöglichkeit kann der Asylwerber einen legalen Arbeitsplatz vorweisen und damit nachweisen, dass er den Lebensunterhalt für sich und allenfalls in Österreich lebende Familienangehörige finanzieren kann.
  3. Die Wohnsitzgemeinde bestätigt, dass der oder die Asylwerber gut integriert sind und sich auch am Gesellschaftsleben - etwa durch ehrenamtliche Tätigkeiten - beteiligen.


"Wenn eine Einzellfallprüfung feststellt, dass alle diese Punkte erfüllt sind, soll eine Bleibemöglichkeit gewährt werden. Die Zogajs würden nicht unter diese Kriterien fallen, da sie illegal eingereist sind und das Verfahren mit hunderten Anträgen mutwillig in die Länge gezogen haben", stellte Ebner klar. "Im Fall Zogaj ist durch das Versagen des Staates und durch die tatkräftige Unterstützung der Asyl-Industrie eine Familie dauerhaft zerstört worden. Deshalb jetzt sofort den Bleibe-Check des BZÖ einführen und bei neuen Asylverfahren mittels schärferer Gesetze schnell entscheiden und damit jahrelange Tragödien verhindern", betont Ebner.

     

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