Rosenkranz: Freiwilliges Engagement für Feuerwehrärzte erleichtern   

erstellt am
15. 07. 10

Antrag ans Gesundheitsministerium ist bereits eingebracht
Wien (fpd) - Vor Ende der Tagungsperiode 2009/10 nahm sich der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Walter Rosenkranz der Problematik der unbefriedigenden gesetzlichen Position österreichischer Feuerwehrärzte an. Aufgabe der Feuerwehrärzte ist es in erster Linie die Einsatzfähigkeit der Feuerwehrleute durch Tauglichkeitsuntersuchungen, Impfungen, Schulungen etc. im umfassenden Sinn zu gewährleisten.

Aufgrund der bisherigen Gesetzeslage sind als Feuerwehrärzte nur niedergelassene Praktiker zugelassen, Spitalsärzte und Ärzte im Ruhestand bleiben davon jedoch ausgeschlossen. Der Antrag 1247 A(E) betreffend die "Ermöglichung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Feuerwehrärzten gemäß ihrer Dienstanweisung im vollen Umfang" von Walter Rosenkranz zielt darauf ab, diese Benachteiligung zu beheben. "Wo freiwilliges Engagement zum Schutze aller Bürgerinnen und Bürger gewünscht ist, sollte dieses nicht durch bürokratische Hürden verhindert werden."

Es dürfe nicht sein, dass ehrenamtliche Feuerwehrärzte gesetzlich daran gehindert werden, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu sichern. "Untersuchungen im Rahmen der normalen Tätigkeiten kämen die Feuerwehren zu teuer, die medizinische Betreuung der einzelnen Feuerwehrleute würde dadurch leiden, was eine Gefahr für den einzelnen mit sich bringt. Das gehört raschest reformiert!", so Rosenkranz.
     
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