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Saisonarbeitnehmer am EU-Arbeitsmarkt |
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erstellt am
13. 07. 10
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Europäische Kommission schlägt gemeinsame Einreise- und Aufenthaltsbedingungen vor
Brüssel (ec,europa) - Die Europäische Kommission hat am 13.07. einen Vorschlag für
eine Richtlinie zur saisonalen Beschäftigung präsentiert. Mit der Richtlinie soll ein gemeinsames Verfahren
für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittländern eingerichtet werden. Ein weiterer
Zweck der Richtlinie besteht darin, die Rechte von Saisonarbeitern festzuschreiben.
„Die Arbeitgeber in der EU sind zunehmend auf die Mithilfe von Menschen aus Nicht-EU-Ländern angewiesen, die
in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Fremdenverkehrsgewerbe saisonale Tätigkeiten verrichten, da immer
weniger Arbeitnehmer aus der EU für derartige Arbeiten zur Verfügung stehen. Wir müssen den Saisonarbeitern,
die sich häufig in einer prekären Situation befinden, bessere Bedingungen und einen sicheren rechtlichen
Status bieten, um sie vor Ausbeutung zu schützen. Genau dies tut die Richtlinie, und ich bin zuversichtlich,
dass der heutige Vorschlag zu einer besseren Steuerung der saisonalen Migrationsströme beiträgt“, so
Innenkommissarin Cecilia Malmström.
Der Richtlinienvorschlag betrifft Drittstaatsangehörige, die in der EU einer saisonalen Beschäftigung
nachgehen wollen. Voraussetzung für die Beschäftigung soll sein, dass zwischen dem Saisonarbeitnehmer
aus dem Drittstaat und dem in der EU niedergelassenen Arbeitgeber direkt ein oder mehrere befristete Arbeitsverträge
geschlossen werden.
Der Richtlinienvorschlag sieht ein spezielles Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern
aus Drittstaaten vor und legt deren Rechte fest; gleichzeitig werden Anreize geschaffen, um zu verhindern, dass
aus einem befristeten Aufenthalt ein Daueraufenthalt wird.
Die Kernpunkte des Vorschlags sind
- ein vereinfachtes Verfahren für die Zulassung von Saisonarbeitnehmern aus Drittstaaten auf der Grundlage
gemeinsamer Definitionen und Kriterien wie etwa das Vorhandensein eines Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen
Beschäftigungsangebots, in dem ein bestimmtes Entgelt festgelegt ist
- die Festlegung einer für die gesamte EU einheitlichen Höchstdauer für Saisonarbeit (sechs Monate
pro Kalenderjahr)
- die Möglichkeit einer Mehrfach-Erlaubnis für Saisonarbeiter für maximal drei Jahre oder eines
vereinfachten Wiedereinreiseverfahrens in aufeinanderfolgenden Saisons
- Regelung der Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter
- Gleichstellung von Saisonarbeitern mit inländischen Arbeitnehmern in Bezug auf bestimmte Rechte (Vereinigungsfreiheit
sowie Recht auf Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, Empfang von Sozialleistungen, Erwerb einkommensabhängiger
gesetzlicher Rentenansprüche, Zugang zu Waren und Dienstleistungen usw.)
- Fortbestand der Möglichkeit einer Arbeitsmarktprüfung durch die EU-Mitgliedstaaten und der Festlegung
von Saisonarbeiterquoten: der Vorschlag schafft keinen Anspruch auf Bewilligung der Saisonarbeit.
Hintergrund
Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das im Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung
aus dem Jahr 2005 enthalten ist und das in dem vom Europäischen Rat im Dezember 2009 angenommenen Stockholmer
Programm aufgegriffen wird. In der Europäischen Union herrscht ein struktureller Bedarf an Saisonarbeitnehmern,
da Arbeitskräfte in diesem Bereich immer schwerer zu bekommen sind. Eine gut organisierte legale Zuwanderung
wird daher eine wichtige Rolle bei der Beseitigung von Arbeitskräftemangel und der Reaktion auf die demographische
Entwicklung in der EU spielen.
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Regner: Saisonarbeiterrichtlinie birgt Gefahren für den Arbeitsmarkt
Ebenso zu hinterfragen sei, dass keine Einschränkungen auf bestimmte Branchen vorgesehen
sind.
Wien (sk) - "Die neue Saisonarbeiterrichtlinie enthält Verbesserungen, birgt aber auch einige Gefahren
für den Arbeitsmarkt in sich", so die stv. Delegationsleiterin Evelyn Regner am 13.07. Der von Sozialkommissar
Andor vorgestellte Vorschlag enthält beispielsweise die Herabsetzung der Höchstdauer von Saisonarbeitsverträgen
von neun auf sechs Monaten, der Arbeitgeber müsse künftig nachweisen, dass den Arbeitskräften eine
angemessene Unterbringung zur Verfügung stehe und es werde den Saisonarbeitern die Möglichkeit eingeräumt,
den Arbeitgeber zu wechseln, drei Punkte die Regner durchaus positiv bewertet. Kritisch sei allerdings, dass es
künftig möglich sein soll, eine einzige Genehmigung für drei Saisonen auszustellen. "Diese
Bestimmung konterkariert die vorgesehene Arbeitsmarktprüfung", so Regner, die darauf verweist, dass die
Mitgliedstaaten laut Richtlinie verpflichtet sind, zu überprüfen, ob die Saisonarbeitsstelle nicht von
einheimischen oder Arbeitskräften aus der EU besetzt werden könnte.
Ebenso zu hinterfragen sei, dass keine Einschränkungen auf bestimmte Branchen vorgesehen sind. "Einer
missbräuchlichen Verwendung sind somit Tür und Tor geöffnet", betont die EU-Parlamentarierin,
die stv. Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales ist. Es bestehe die Gefahr, dass Arbeitnehmer
in Branchen, die bereits im Niedriglohnsektor angesiedelt seien, noch weiter in Bedrängnis geraten. "Der
Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments wird an der Richtlinie noch einige Veränderungen
vornehmen, denn es muss garantiert sein, dass die europäischen ArbeitnehmerInnen keinem unnötigen Konkurrenzdruck
ausgesetzt werden", unterstreicht Regner abschließend. |
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Grillitsch: Landwirtschaft auf Saisoniers aus Drittstaaten angewiesen
Ausweitung der Dauer der Beschäftigungsbewilligung notwendig
Wien (öpv-pk) - Die EU-Kommission plant, am 13.07. in einem zweiten Anlauf eine EU-Richtlinie durchzusetzen,
um in Europa die steigende Nachfrage nach Saisonarbeitskräften besser regeln zu können. Demnach soll
in Zukunft jeder Mitgliedstaat per Schnellverfahren Anträge innerhalb von 30 Tagen erledigen können,
sofern ein fixer Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot vorliegt. Die EU-Kommission möchte die Gültigkeit
der auf sechs Monate pro Jahr begrenzten Arbeitsbewilligung auf drei Jahre ausweiten.
"Österreichs Landwirtschaft setzt bei Saisonarbeitskräften in erster Linie auf EU-Bürger. Über
80% der land- und forstwirtschaftlichen Saisoniers kommen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, bei den Erntehelfern
sind es sogar 98%. Trotzdem können wir auf Arbeitskräfte aus Drittstaaten nicht verzichten. Wir begrüßen
deshalb den Vorschlag der EU-Kommission für eine Beschleunigung der Antragsabwicklung und Ausweitung der Beschäftigungsbewilligung",
so der Präsident des Österreichischen Bauernbundes, Fritz Grillitsch, in einer ersten Stellungnahme zum
bevorstehenden Kommissionsbeschluss.
"Mittel- und langfristig brauchen wir auch Helfer aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft. Es gibt
viele Stammarbeitskräfte auf Bauernhöfen, die mit den betrieblichen Abläufen bestens vertraut sind
und nicht einfach ersetzt werden können. Weiters müssen Mitarbeiter für besonders gefährliche
Tätigkeiten, wie etwa die Holzschlägerung, entsprechend geschult werden beziehungsweise über eine
spezielle Ausbildung verfügen. Hier gehören nun einmal viele bosnische Helfer zu den Bestausgebildeten,
auf die wir nicht verzichten können. Die Vermittlung ungeschulter Arbeitskräfte wäre ein viel zu
großes Risiko", so der Bauernbundpräsident.
Hintergrund ist, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer heute bestätigt hat, dass der österreichische
Arbeitsmarkt weiterhin Saisoniers aus Drittstaaten benötigt, sich aber gegen den EU-Vorschlag ausgesprochen
hat. "Wir brauchen in der Landwirtschaft schon allein aus rein praktischen Gründen eine Ausdehnung der
Beschäftigungsdauer für Saisoniers aus Drittstaaten von sechs auf mindestens neun Monate. Die Arbeiten
etwa im Weinbau beginnen mit dem Rebschnitt im Dezember und enden mit der Lese im Herbst des Folgejahres. Ich fordere
Hundstorfer auf, einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung endlich zuzustimmen. Es geht hierbei schlicht
darum, dass Österreichs Bauern ihre Ernte zeitgerecht und in der vom Konsumenten gewünschten Qualität
einfahren können", so Grillitsch. |
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Kaske: EU-Saisonarbeits-Regelung verfolgt gescheitertes Konzept
Brauchen gute Arbeitsplätze und Maßnahmen gegen Lohndumping
Wien (ögb) - Die EU-Kommission hat heute einen neuen Richtlinienvorschlag präsentiert, mit dem
Drittstaatenangehörige über Saisonierjobs erleichterten Zugang zu den EU-Arbeitsmärkten erhalten
sollen. vida-Vorsitzender und ÖGB-Arbeitsmarktsprecher Rudolf Kaske hält diesen Ansatz für verfehlt.
"Menschen von außerhalb befristet in den EU-Raum zu holen, und dann zu erwarten, dass sie wieder zurückwandern,
das ist ein überholtes Konzept, das nicht funktioniert." Die EU-Regelung drohe die bisherigen nationalen
Regelungen zu unterlaufen und sei auch angesichts der hohen Arbeitslosigkeit innerhalb der EU ein falscher Schritt,
sagt Kaske.
Saisoniers aus Drittstaaten könnten nach den Kommissions-Plänen bis zu sechs Monate in einem Zwölf-Monats-Zeitraum
beschäftigt werden. Durch so genannte "Multi-Seasonal Permits" könnte die Arbeitserlaubnis
auf bis zu drei aufeinanderfolgende Saisonen ausgeweitet werden. "Der Entwurf ist da äußerst widersprüchlich.
Einerseits ist von einer Arbeitsmarktprüfung im jeweiligen Mitgliedsstaat die Rede, bevor eine Saisonerlaubnis
ausgestellt werden soll; andererseits sieht der Entwurf die Möglichkeit einer Bewilligung für mehrere
aufeinanderfolgende Saisonen vor, was eine Bedarfsprüfung konterkariert", kritisiert Kaske. Die EU-Pläne
sehen keine Einschränkungen auf bestimmte Saisonbranchen vor. Neben Tourismus und Landwirtschaft können
deshalb auch weitere Branchen, unter anderem die Bauwirtschaft, zugelassen werden.
Gute Arbeitsplätze statt Mc Jobs nötig
Die ArbeitnehmerInnen in Saisonbranchen wie dem Tourismus hätten schon jetzt mit niedrigen Löhnen und
oft bedenklichen Arbeitsbedingungen zu kämpfen. "Das hat IHS-Chef Felderer erst am Montag bei der Präsentation
des Arbeitsmarktmonitoring für den Tourismus bestätigt", sagt Kaske. Vorrangig müsse deshalb
sein, die Situation der in- und ausländischen ArbeitnehmerInnen zu verbessern, die sich bereits hier befinden
und die in typischen Saisonbranchen wie dem Tourismus beschäftigt sind.
Kommission setzt auf gescheiterte Konzepte
Die EU-Kommission gehe in dem heute präsentierten Richtlinien-Entwurf davon aus, dass die Saisoniers nach
ihrer Beschäftigung wieder in ihren Heimatstaat zurückkehren. Diese "Rückkehrmigration"
ist bereits in der Vergangenheit gescheitert und führte vielfach dazu, dass echte Integrationsmaßnahmen
unterlassen wurden. Die Gefahr von Sozialdumping ist bei diesem Personenkreis besonders hoch. Schon jetzt finde
bei der Entsendung von ArbeitnehmerInnen innerhalb der EU ein Lohn- und Sozialdumping statt. "Es ist nötig,
diese Fehlentwicklung zu korrigieren und die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu stärken - durch Antilohn- und
Sozialdumpinggesetze EU-übergreifend, aber auch in den einzelnen Mitgliedsstaaten", so Kaske abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
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Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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