Neues Ggesetz bringt notwendige Modernisierung
Wien (bmask) - Das vom Sozialministerium am 19.07. in Begutachtung geschickte Schauspielergesetz
ist ein wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung aller Künstlerinnen und Künstler in Österreich
und sorgt für die notwendige Modernisierung veralteter Bestimmungen. So soll es etwa das Kündigungsrecht
einer Arbeitnehmerin auf Verlangen ihres Ehemanns nicht mehr geben.
Bei befristeten Bühnenverträgen musste bisher der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung des
befristeten Vertrags stellen, nach der Neuregelung ist der Arbeitgeber verpflichtet zu melden, dass er den Vertrag
nicht verlängert. Die Novelle des Schauspielergesetzes sieht außerdem eine Anpassung an das allgemeine
Urlaubsrecht vor. Bisher gebührt Urlaub erst nach einem halben Jahr Dauer des Dienstverhältnisses. Nunmehr
soll klargestellt werden, dass der Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot und nach
sechs Monaten in voller Höhe entsteht. Das In-Kraft-Treten ist mit 1. Jänner 2011 geplant. |