Sozialministerium schickt Schauspielergesetz in Begutachtung   

erstellt am
21. 07. 10

Neues Ggesetz bringt notwendige Modernisierung
Wien (bmask) - Das vom Sozialministerium am 19.07. in Begutachtung geschickte Schauspielergesetz ist ein wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung aller Künstlerinnen und Künstler in Österreich und sorgt für die notwendige Modernisierung veralteter Bestimmungen. So soll es etwa das Kündigungsrecht einer Arbeitnehmerin auf Verlangen ihres Ehemanns nicht mehr geben.

Bei befristeten Bühnenverträgen musste bisher der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung des befristeten Vertrags stellen, nach der Neuregelung ist der Arbeitgeber verpflichtet zu melden, dass er den Vertrag nicht verlängert. Die Novelle des Schauspielergesetzes sieht außerdem eine Anpassung an das allgemeine Urlaubsrecht vor. Bisher gebührt Urlaub erst nach einem halben Jahr Dauer des Dienstverhältnisses. Nunmehr soll klargestellt werden, dass der Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot und nach sechs Monaten in voller Höhe entsteht. Das In-Kraft-Treten ist mit 1. Jänner 2011 geplant.
     
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