Neuausschreibung der Flugrettungs-Grundversorgung ab 1. Jänner 2011
Wien (bmi) - "Die Menschen in Österreich müssen auch in Zukunft mit der Flugrettung
rechnen können. Diese Sicherheit will ich gewährleisten", betonte Innenministerin Maria Fekter am
20.07. Das Bundesministerium für Inneres hat daher die Flugrettung neu ausgeschrieben. Gegenstand ist eine
Dienstleistungskonzession für die Flugrettungs-Grundversorgung, wie zum Beispiel bei Verkehrsunfällen,
Arbeitsunfällen oder in Notfällen.
"Die Ausschreibung gilt für Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten",
so die Innenministerin. "Vorarlberg, Wien, Niederösterreich und Burgenland beschreiten eigene Wege."
Damit wurde eine Ausschreibung für jene Bundesländer veröffentlicht, wo keine eigenen Länderlösungen
vorhanden sind bzw. eingerichtet werden.
Dieser Ausschreibung sind zahlreiche Gespräche mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger sowie
mit den Bundesländern vorausgegangen. Wie bisher gelten für Sportunfälle in den Tourismusgebieten
Sonderregelungen der Länder. Die entsprechenden Lösungen in den jeweiligen Tourismusgebieten bleiben
daher unberührt.
Die Angebotslegung ist bis 16. August möglich. Die Vergabe wird mit 1. Jänner 2011 gültig. |