Verkehrsministerium: Lösung nur durch direkten Datenaustausch möglich
Wien (pk) - Ein Bericht von Verkehrsministerin Doris Bures an den Nationalrat betreffend die Erfahrungen
auf dem Gebiet der Halter- und Lenkerauskunft spricht von nach wie vor bestehenden Problemen bei der Ahndung von
Verkehrsdelikten, die durch ausländische Lenker in Österreich begangen wurden.
Die Schwierigkeiten, die bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten auftreten, seien primär
Probleme bei der Durchführung des Strafverfahrens und nicht Probleme der Durchführung der Strafvollstreckung,
heißt es darin zunächst grundsätzlich. Die Möglichkeit der Rechtshilfe scheitere oft an der
Tatsache, dass einige EU-Staaten wie Griechenland oder Italien dem Rechtshilfeübereinkommen der EU aus dem
Jahr 2000 noch immer nicht beigetreten sind.
Der Bericht erinnert in diesem Zusammenhang, dass allein in der Steiermark jährlich rund 10.000 Strafverfahren
betreffend Fahrzeuge mit italienischem Kennzeichen registriert werden. Die Praxis habe überdies gezeigt, dass
allein schon die Ermittlung der Fahrzeuglenker auf Basis des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr
außerordentlich schwierig und innerhalb der Verjährungsfrist vielfach nicht zu bewältigen ist.
Verkehrsministerium plädiert für EUCARIS-Beitritt
Kurzfristig seien diese Probleme nicht zu lösen, stellt der Bericht fest und zeigt als möglichen
Ansatz die Adaptierung des Atlas des Europäischen Justiziellen Netzes in Strafsachen für Zwecke der Zusammenarbeit
bzw. Rechtshilfe in Verwaltungsstrafsachen auf. Wünschenswert wäre nach Ansicht des Berichts auch die
Einrichtung eines sicheren elektronischen Netzes, das einen direkten Datenaustausch über Fahrzeug und Halterdaten
zum Zweck der Durchführung von Strafverfahren wegen Verkehrsübertretungen ermöglicht.
Besserung verspricht sich das Verkehrsministerium letztlich allerdings vor allem durch die Intensivierung der zwischenstaatlichen
Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsverstößen durch den Beitritt
zum Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS, das einen direkten Datenaustausch
zwischen den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten erlaubt. Dabei könnte,
wie der Bericht vorschlägt, in einem weiteren Schritt durch Abschluss von bilateralen Zusatzvereinbarungen
die von den heimischen Behörden gewünschte direkte Abfrage von personenbezogenen Halterdaten ermöglicht
werden. |