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Unvereinbarkeiten bei Ex-Politikern |
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erstellt am
30. 07. 10
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Cap:
SPÖ bei "Cooling-off-Phase" für Spitzenpolitiker gesprächsbereit
Es gelte dabei klassische Unvereinbarkeiten zu regeln.
Wien (sk) - "Natürlich ist die SPÖ bezüglich einer 'Cooling-off-Phase' für Spitzenpolitiker
gesprächsbereit", erklärte SPÖ-Klubobmann Josef Cap zur aktuellen Diskussion rund um Beratertätigkeiten
von Ex-Politikern. Es gelte dabei klassische Unvereinbarkeiten zu regeln. So sollte etwa ein Finanzminister nach
Ausscheiden aus der Regierung nicht die Funktion eines Vorstandes, Aufsichtsrates oder Beratertätigkeiten
für einen gewissen Zeitraum in einem Unternehmen, in dem er Eigentümervertreter war, ausüben dürfen.
Mit so einer Maßnahme könnten Interessenskollisionen im Vorhinein ausgeschlossen werden, so Cap.
In diesem Zusammenhang verweist Cap aber auch auf die im Staatsgrundgesetz und in der EU-Grundrechtecharta normierten
Grundrechte auf Erwerbs- und Berufsausübungsfreiheit, die natürlich auch für Politiker gelten sowie
die strenge Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zu solchen Einschränkungen. "Es kann somit jeder auf
dieser Basis selbstverständlich eigenverantwortlich und im Rahmen der Gesetze tätig werden. Sollte man
ein neues Gesetz schaffen, müsste die Einhaltung der Grundrechte genau überprüft werden", stellte
Cap klar. |
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Kopf hofft auf SPÖ-Unterstützung bei Unvereinbarkeitsbestimmungen für Verfassungsrichter
ÖVP wird Koalitionspartner Antrag übergeben
Wien (övp-pk) - Die ÖVP wird dem Koalitionspartner SPÖ heute, Montag, den Vorschlag für
einen Antrag übergeben, mit dem die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Verfassungsrichter geändert
werden könnten. Anlass für diese schärfere Regelung war die Nominierung einer Verfassungsrichterin
als Aufsichtsratsvorsitzende der ASFINAG, die in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen hatte. "Ich
hoffe, dass unser Koalitionspartner diese notwendige Änderung unterstützt", so ÖVP-Klubobmann
Kopf.
Mit dem Satz: "Dem Verfassungsgerichtshof können Personen nicht angehören, die Organfunktionen in
Kapitalgesellschaften innehaben", sollten die Voraussetzungen neu geregelt werden, führte Kopf aus.
Verfassungsrichter in Aufsichtsratsfunktionen von Kapitalgesellschaften sind rechtspolitisch höchst bedenklich,
da es aufgrund der möglichen wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen beiden Funktionen immer wieder im
Zuge von Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu Unvereinbarkeiten kommen kann. Es sollen daher zukünftig
solche Funktionen mit der Tätigkeit als Mitglied am Verfassungsgerichtshof (VfGH) unvereinbar sein.
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sind die für Richter geltenden Bestimmungen viel schärfer. So ist
es Richtern laut Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz untersagt, dem Vorstand, dem Aufsichtsrat, dem Verwaltungsrat
oder einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person anzugehören. Im Falle der Zugehörigkeit
des Richters zu einem Organ einer anderen juristischen Person darf für diese Beschäftigung weder dem
Richter selbst noch einer anderen Person ein Entgelt zufließen.
Da kein Grund ersichtlich ist, warum strenge Unvereinbarkeitsregeln zwar für Richter an Zivil- und Strafgerichten
und für den Verwaltungsgerichtshof gelten sollen, nicht aber für den Verfassungsgerichtshof, sollen nun
die entsprechenden Bestimmungen verschärft werden. |
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Hofer: Kein Arbeitsverbot für ausgeschiedene Regierungsmitglieder…
… dafür "Meldepflicht"
Wien (fpd - Für eine aktive "Meldepflicht" für ehemalige Regierungsmitglieder,
aber auch leitende Beamte, in Ministerien oder Landesregierungen, in welchem Bereich ein neuer Job angenommen worden
sei, sprach sich FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer aus. Innerhalb eines Zeitraumes von etwa zwei Jahren
solle aktiv dem Nationalrat - konkret dem Unvereinbarkeitsausschuss - gemeldet werden, wie sich die neue berufliche
Tätigkeit gestalte. Dadurch entstehe allemal ein öffentlicher Druck, falls es tatsächlich zu gewissen
Unvereinbarkeiten komme.
Hofer betont allerdings, dass er nicht für ein Verbot sei. Er erklärt, dass es schwierig genug sei, kompetente
Persönlichkeiten aus der Wirtschaft in die Politik zu bringen. Man sollte vermeiden, dass sonst nur mehr Personen
aus den Gewerkschaften oder dem öffentlichen Dienst - beide Gruppen brächten selbstverständlich
auch hochqualifizierte Mitarbeiter hervor - in leitende öffentliche oder Regierungspositionen kämen.
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Petzner: Gusenbauer soll 60.000 Euro-Honorar zurück zahlen!
Während die Österreicherinnen und Österreicher die Zeche für die Krise
zahlen, die andere verursacht haben, profitieren Ex-Politiker von der Krise und kassieren.
Wien/Klagenfurt (bzö) - Für das BZÖ schlägt dessen stellvertretender Klubobmann und geschäftsführender
Landesparteiobmann NRAbg. Stefan Petzner vor, dass Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer sein 60.000 Euro Honorar an die
Hypo und "damit an den Steuerzahler" zurück zahlt. "Dass ein ehemaliger Bundeskanzler 60.000
Euro von einer Bank kassiert, die wenige Wochen später vom Steuerzahler gerettet und notverstaatlicht werden
muss und die auf Betreiben des Ex-Kanzlers erst wenige Monate zuvor auch noch Staatshilfe bekommen hat, ist eine
mehr als schiefe Optik und wirft unweigerlich die Frage nach politischen Zusammenhängen auf", argumentiert
Petzner und fügt hinzu, dass es mit Gusenbauer ohnehin nicht den Ärmsten der Armen treffe, während
der Steuerzahler immer mehr geschröpft werde und den Österreicherinnen und Österreichern ein beispielloses
Sparpaket ins Haus stehe.
"Während die Österreicherinnen und Österreicher die Zeche für die Krise zahlen, die andere
verursacht haben, profitieren Ex-Politiker von der Krise und kassieren. Und das ausgerechnet ein Politiker von
der SPÖ, die sich derzeit wieder einmal als Kämpfer für Verteilungsgerechtigkeit in Szene setzt.
Gerecht wäre es, wenn Gusenbauer zurück zahlt und die SPÖ bei sich selbst mit der Verteilungsgerechtigkeit
beginnt. Man wird daran schnell erkennen, ob die Sozialisten auch Taten statt nur leerer Worte setzen können",
so Petzner. |
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