Spindelegger: "1.8.2010 - ein bedeutender Tag für die Streumunitionsopfer"   

erstellt am
30. 07. 10

Außenminister zum Inkrafttreten der Streumunitionskonvention
Wien (bmeia) - "Das Inkrafttreten der Konvention zum Verbot von Streumunition ist ein wichtiger Meilenstein in der internationalen Abrüstung und ein bedeutender Tag für die Streumunitionsopfer weltweit“ so Außenminister Minister Spindelegger zum Inkrafttreten der internationalen Konvention zum Verbot von Streumunition mit 1. August 2010. Die Konvention verbietet Einsatz, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export dieses Waffentyps, und enthält bahnbrechende Bestimmungen zur Opferhilfe. Bis heute haben 106 Staaten die Konvention unterzeichnet, 37 ratifiziert.

"Diese Konvention ist eine der fortschrittlichsten Verträge des humanitären Völkerrechts. Österreich war an ihrer Ausarbeitung maßgeblich beteiligt und hat international entscheidende Überzeugungsarbeit geleistet. Der heutige Tag ist eine schöne Bestätigung für unser konsequentes Engagement", so Spindelegger. Österreich hat als erster Staat Anfang Jänner 2008 ein Totalverbot der Waffe auf nationaler Ebene in Kraft gesetzt. Mit dem nationalen Streumunitionsverbot verpflichtet sich Österreich, innerhalb von drei Jahren seine Streumunitionsbestände vollständig zu vernichten. Der Beginn dieser Zerstörung erfolgte im Februar 2010, der Abschluss soll bis Jahresende stattfinden.

"Nun gilt es, das Abkommen möglichst rasch umzusetzen. Österreich wird dazu einen substantiellen Beitrag leisten, indem es auch weiterhin einen Schwerpunkt auf die Opferhilfe legt. Wir werden dafür sorgen, dass der Hilfe für die Opfer gebührendes Augenmerk geschenkt wird", so der Außenminister. So habe Österreich gemeinsam mit Handicap International 2009 eine Studie zu diesem Thema erarbeitet und Anfang April 2010 eine Expertenkonferenz in Wien veranstaltet.

Mit Blick auf die beträchtlichen Hürden, die ein universelles Streumunitionsverbot noch zu meistern hat, betont Spindelegger die ausgezeichnete Kooperation aller Akteure: „Die Erarbeitung der Streumunitionskonvention war ein Vorzeigebeispiel für konstruktive Zusammenarbeit von Regierung, Parlamenten und der Zivilgesellschaft. Die muss auch bei der Umsetzung und den Universalisierungsbemühungen fortgesetzt werden. Die Anfang Juli vom Europäischen Parlament beschlossene Resolution zur Stärkung und Ausweitung der Streumunitionskonvention ist diesbezüglich ein positives Signal".
     
zurück