Neues „Pickerl“ wird Autos nach Abgasklassen kennzeichnen
Wien (bmlfuw) - „Es ist erwiesen, dass viele Umwelteinflüsse die menschliche Gesundheit beeinflussen
und damit die Lebensqualität beeinträchtigen können. Vor allem Luftschadstoffe haben einen wesentlichen
Einfluss auf die Gesundheit. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz der Luft haben wir eine sehr gute Basis geschaffen,
um die Feinstaub- und Stickstoffdioxyd-Grenzwerte einzuhalten. Damit geben wir den Landeshauptleuten das Werkzeug
in die Hand, Massnahmen zur Luftreinhaltung zu setzen. Eine davon liegt bereits konkret auf dem Tisch: eine neue
Kennzeichnungsplakette, mit der Autos nach Abgasklassen gekennzeichnet werden“, so Umweltminister Niki Berlakovich
zu dem Entwurf für eine Kfz-Abgasklassen- Kennzeichnungsverordnung des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L).
Zahlreiche Studien haben in den letzten Jahren einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Feinstaub und gesundheitlichen
Auswirkungen bestätigt. Diese Auswirkungen reichen von Beeinträchtigungen der Lungenfunktion bis zu Todesfällen,
vor allem aufgrund von Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Nach einer aktuellen Einschätzung der WHO
gehört die Außenluftbelastung zu jenen Umwelteinflüssen, die die größten gesundheitlichen
Auswirkungen in westlichen Industrieländern verursachen. „Es kann zu einer Reduktion der Lebenserwartung von
einem Jahr und mehr in Städten mit hoher Luftverschmutzung kommen. Auch die Sterblichkeit von Kleinkindern
ist in hoch belasteten Gebieten erhöht. Das heißt wir müssen handeln, letztendlich geht es um Leben
und Tod“, hält Berlakovich fest.
In der Verordnung ist vorgesehen, dass Landeshauptleute spezielle Zonen einrichten können, die an Tagen drohender
Überschreitung der Luftwerte nicht mit abgasintensiven Fahrzeugen befahren werden dürfen. Die Plakette
ist lediglich eine Kennzeichnung auf dem die Abgasklasse abgelesen werden kann und führt für sich allein
noch zu keiner Fahrbeschränkung. „Das neue ‚Pickerl’ soll nicht nur zur Reduktion der Luftschadstoffe beitragen,
es soll gleichzeitig auch ein Anreiz sein, auf moderne und umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Wer will schon
gern mit einem „Stinker“ herumfahren?“ so der Minister weiter.
Das Pickerl wird voraussichtlich 15 Euro kosten und für die gesamte Dauer der Zulassung des Fahrzeuges gelten.
Zu beziehen wird die neue Plakette bei allen Werkstätten sein, die auch Kfz-Überprüfungen vornehmen.
Die Anbringung ist freiwillig und nur für bestimmte Verkehrsabschnitte – d.h. für die speziell ausgewiesenen
Zonen – verpflichtend. Für einspurige Kraftfahrzeuge ist keine Kennzeichnung vorgesehen. Das Inkrafttreten
der neuen Verordnung – die jetzt in Begutachtung gehen wird - ist für den 1. Mai 2011 vorgesehen.
„Klar ist somit, dass eine Reduktion der Feinstaubbelastung nicht nur im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlich
verbindenden Grenzwerte in Österreich, sondern auch im Sinne der Gesundheitsvorsorge für uns und unsere
Kinder wesentlich ist“, so Berlakovich abschließend. |