Brüssel (ec.europe) - Am 27.07. fand in Brüssel die erste Regierungskonferenz über den Beitritt
Islands zur Europäischen Union statt, die zugleich den offiziellen Beginn der Beitrittsverhandlungen mit diesem
Land markierte. Der belgische Ratsvorsitz legte den EU-Verhandlungsrahmen vor, der die Grundsätze, Inhalte
und Modalitäten der Verhandlungen festlegt und damit die Grundlage für die weiteren Beitrittsgespräche
schafft.
Stefan Füle, EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, erklärte:
„Mit der heutigen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wird ein neues Kapitel in der Geschichte unserer Beziehungen
zu Island aufgeschlagen. Der Beitritt verspricht Vorteile für beide Seiten. Island wird er wirtschaftliche
und finanzielle Stabilität sowie ein Mitsprachrecht bei EU-Entscheidungen bringen, der EU eine verstärkte
Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Arktis und in Bereichen wie erneuerbare Energie und Klimawandel.“
Vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen zwischen der EU und Island über die einzelnen Kapitel wird eine
analytische Durchsicht sämtlicher von Island zu übernehmenden EU-Vorschriften (so genannter „Besitzstand“)
vorgenommen. Dieses Screening, das voraussichtlich vom November dieses Jahres bis Mitte 2011 dauern wird, bietet
Island die Gelegenheit, sich mit dem Besitzstand vertraut zu machen, und der EU die Möglichkeit, zu prüfen,
inwieweit Island auf den Beitritt vorbereitet ist. Nach Abschluss des Screening können die einzelnen Verhandlungskapitel
eröffnet werden.
Im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe wird die Kommission nach wie vor den Beitrittsprozess
Islands unterstützen, indem sie dem Land bei der weiteren Angleichung seiner Gesetze an den Besitzstand hilft
und objektive Informationen über die EU und ihre Politik zur Verfügung stellt.
Hintergrund
Der Verhandlungsrahmen bildet das wichtigste Bezugselement für die Beitrittsverhandlungen mit einem
Kandidatenland. Er weist die Bereiche aus, in denen besondere Anstrengungen zur Erfüllung der Beitrittskriterien
erforderlich sind. Im Falle Island zählen dazu u.a. Fischerei, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen
Raums, Umwelt, freier Kapitalverkehr und Finanzdienstleistungen.
Island ist nach Kroatien und der Türkei, mit denen die Beitrittsverhandlungen bereits 2005 aufgenommen wurden,
nun das dritte Land, mit dem die EU derzeit über den Beitritt zur EU verhandelt. |