Staatsbürgerschaft  

erstellt am
03. 08. 10

 Vassilakou: In Österreich geborene Babys einbürgern!
In Österreich gebe es derzeit eine zynische Zuwanderungsdebatte, ausgeblendet würden aber die in Österreich geborenen Kinder, die nichts anderes als Österreicher seien.
Wien (grüne) -
Die Grünen fordern, dass Ausländerkinder, die in Österreich geboren werden und deren Eltern sich legal im Land aufhalten, sollen gleich mit der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen.


Beispiel Deutschland und USA
In den Vereinigten Staaten, aber auch in Deutschland und anderen europäischen Staaten gibt es das sogenannte Ius Solis - das Geburtsortsprinzip bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft. Österreich kennt derzeit nur das Abstammungs-Prinzip, sprich: die Staatsbürgerschaft der Kinder richtet sich nach jener der Eltern. Für unsere stellvertretende Grüne Bundessprecherin Maria Vassilakou ist das nicht mehr zeitgemäß.

11.000 Babys im Vorjahr betroffen
Etwa 11.000 Babys waren im Jahr 2009 betroffen, so Vassilakou. Diese Kinder müssten nach unseren Vorstellungen eigentlich Österreicher sein - sind es aber nicht. Und das sei nicht fair, sagt Vassilakou. Man mache die Kinder von der finanziellen Lage der Eltern und deren Arbeit abhängig.

Keine Zwei-Klassen-Kinder
So würden noch einmal zwei Klassen von Kindern geschaffen mit allen Folgen und Nachteilen für die nicht eingebürgerten. Und Vassilakou noch einmal mit einem Seitenhieb auf Innenministerin Fekter, die - Zitat Fekter - gegen Analphabeten aus irgendwelchen Bergdörfern Stimmung macht. In Österreich gebe es derzeit eine zynische Zuwanderungsdebatte, ausgeblendet würden aber die in Österreich geborenen Kinder, die nichts anderes als Österreicher seien.

Daher müsse man diese Kinder auch als Staatsbürger anerkennen und nicht zu Bürgern zweiter Klasse degradieren, so Vassilakou.

 

Kössl: Praxis zeigt: Staatsbürgerschaftsgesetz sinnvoll
Vassilakou soll sich mit Fakten auseinandersetzen, bevor sie linken Träumereien nachhängt
Wien (övp-pk) - "Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz beruht auf klaren Richtlinien und ist sinnvoll", so ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl zu Aussagen der Grünen Vassilakou. Der österreichische Abstammungsgrundsatz ("ius sanguinis") geht davon aus, dass sich die Staatszugehörigkeit allein nach der Staatsangehörigkeit der Eltern oder eines Elternteils richtet. "Und dies unabhängig davon, wo das Kind geboren ist", betont Kössl, der dabei den klaren Vorteil dieser Regelung hervorstreicht: "Es gibt keine unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in der Familie. Das Kind erhält mit seiner Geburt automatisch die Staatsangehörigkeit der Eltern."

Die meisten EU-Länder, einschließlich Österreich, verleihen die Staatsbürgerschaft nach dem Prinzip "ius sanguinis". In Irland hingegen galt lange Zeit das Prinzip "ius soli", wonach jeder Staatsbürger wird, der auf der Insel Irland geboren wird. Dieses Recht hatte zu skurrilen Ergebnissen geführt, nämlich einer Art "Staatsbürgerschafts-Tourismus": Werdende Mütter reisten nach Irland, um dort ihre Babies zur Welt zu bringen und durch ihre Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. In Reaktion auf diesen "Staatsbürgerschafts-Tourismus" hat Irland sein Staatsbürgerschaftsrecht wieder auf "ius sanguinis" umgestellt.

"Beispiele wie Irland zeigen: Vassilakou sollte sich zuerst über die Fakten informieren und sich mit etwaigen Folgen ihrer linken Träumereien auseinandersetzen", schließt Kössl.

 

Strache: Vassilakou hat endgültig jedweden Realitätssinn über Bord geworfen
Grüne würden am liebsten jedem Touristen die Staatsbürgerschaft in die Hand drücken
Wien (fpd) - Völlig absurd ist für FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache der Vorschlag der Wiener Grünen-Chefin Vassilakou, in Österreich geborenen Zuwandererkindern automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft zu geben. Dies zeige nur einmal mehr, dass für die Grünen die Staatsbürgerschaft nichts weiter als ein Zettel Papier sei, den man nach Lust und Laune wie ein Flugblatt verteilen könne. "Glawischnig, Vassilakou und Co. würden wahrscheinlich am liebsten jedem Touristen die Staatsbürgerschaft in die Hand drücken."

Die Grünen hätten noch immer nicht kapiert, dass ihre Multikulti-Fantastereien schon längst gescheitert seien, so Strache weiter. "Während die Grünen in ihren Wolkenkuckucksheimen Gedankenexperimente veranstalten, sind die anderen Österreicher mit der traurigen Realität der zügellosen Massenzuwanderung und der verfehlten Integration konfrontiert." Mit ihrer heutigen Forderung habe diese Partei endgültig jedweden Realitätssinn über Bord geworfen. Die Rechnung werde Vassilakou, der ihre Landesgruppe ohnehin schon auseinanderbreche, bei der Wiener Landtagswahl am 10. Oktober präsentiert bekommen.

 

Westenthaler: Staatsbürgerschaften dürfen nicht verschleudert werden
BZÖ-Sicherheitssprecher warnt davor, dass Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung oder Asylwerber die ihre Asylverfahren verzögern…
Wien (bzö) - Klare Ablehnung kommt von BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler zu den Wünschen der Grünen Rechtsansprüche auf Staatsbürgerschaften durch Geburt automatisch zu schaffen. "Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein elementares Bürgerrecht, das nicht verschenkt, verlost oder automatisch hinterher geworfen werden darf". Das derzeitige Abstammungsprinzip sei gerecht und vernünftig.

Westenthaler warnt davor, dass Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung oder Asylwerber die ihre Asylverfahren verzögern, dann mittels eines Kindes und dessen automatisch verliehener Staatsbürgerschaft, de facto einen Daueraufenthalt über die Hintertür erhalten. "Dieser Grünen-Wunsch bedeutet nichts anderes, als die Aufweichung der österreichischen Staatsbürgerschaftsbestimmungen und ist strikt abzulehnen. Die ÖVP will hunderttausend Zuwanderer ohne Qualitätskriterien. Die Grünen wollen gleich Staatsbürgerschaften mittels Geburten verschenken. Es muss Schluss sein mit diesen Zuwanderungsfantasien. Mit dem Ausländer-Check für Zuwanderer und dem Bleibe-Check für Asylwerber, hat hier das BZÖ im Gegensatz zu ÖVP und Grünen ein faires und transparentes System für Zuwanderung und Asyl erarbeitet, dass sich an den Vorbildern Kanada und Australien orientiert. Mit diesen Modellen werden Zuwanderung und Asyl geregelt. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein noch höheres Gut und soll wie bisher erst nach zehn Jahren unbescholtenem Aufenthalt verliehen werden. Den grünen Verleihungsautomatismen ist eine klare Absage zu erteilen", so Westenthaler.

 

Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2010 weiterhin rückläufig 
Wien (statistik austria) - Im ersten Halbjahr 2010 wurde an insgesamt 2.764 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Zahl der Einbürgerungen bleibt damit weiterhin, wie in den letzten Jahren, stark rückläufig. Gegenüber den ersten sechs Monaten des Vorjahres beträgt der Rückgang 35%. In den Jahren 2003 bis 2005 waren die Einbürgerungszahlen laut Statistik Austria bis zur Jahresmitte noch jeweils rund sieben bis acht Mal so hoch gewesen wie 2010.

Kein einheitlicher Trend in den Bundesländern
Mit Ausnahme von Kärnten wurden im ersten Halbjahr 2010 in allen Bundesländern weniger Personen eingebürgert als von Jänner bis Ende Juni 2009. Die Rückgänge waren jedoch unterschiedlich hoch und reichten von weniger als einem Zehntel in Vorarlberg und Salzburg bis weit über 50% in Wien. Nur in Kärnten erhielten mit 239 Personen um gut die Hälfte mehr die österreichische Staatsbürgerschaft als im Vergleichszeitraum 2009 (156). In Wien sank die Zahl von 1.486 auf 650 (-56%), in Niederösterreich von 642 auf 364 Personen (-43%) und in Oberösterreich von 714 auf 470 Personen (-34%). Unterdurchschnittliche Rückgänge der Einbürgerungszahlen verzeichneten Tirol (von 365 auf 269; -26%), die Steiermark (von 267 auf 207; -22%), das Burgenland (von 91 auf 81; -11%), Salzburg (von 282 auf 260; -8%) und Vorarlberg (von 235 auf 222; -6%)

Verschärfung der Einbürgerungsbestimmungen
Im März 2006 trat die Novelle 2005 zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 in Kraft, die den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft an strengere Voraussetzungen knüpft als zuvor. Mit der Novelle 2009, gültig ab 1.1.2010, wurden die Bestimmungen hinsichtlich des "hinreichend gesicherten Lebensunterhalts" (§10 Abs. 5) erweitert. Ob dadurch signifikant weniger Menschen die Voraussetzung für eine Einbürgerung erfüllen, lässt sich derzeit nicht mit Sicherheit sagen. Immerhin gab es im zweiten Quartal wieder um 41% mehr Einbürgerungen als im ersten Quartal dieses Jahres.

Verleihungen auf Grund eines Rechtsanspruchs in der Mehrzahl
Insgesamt erhielt im ersten Halbjahr 2010 jeder bzw. jede fünfte Eingebürgerte die Staatsbürgerschaft im Ermessen (551 Männer und Frauen), darunter 516 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1, Staatsbürgerschaftsgesetz). Fast die Hälfte der Einbürgerungen (1.292 oder 47%) erfolgte jedoch auf Grund eines Rechtsanspruchs, darunter 514 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 308 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Ziffer 1) und 290 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin (§11a, Abs. 1). Schließlich wurden unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" 109 Ehegatten (§16) sowie 812 minderjährige Kinder österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen (§17; zusammen 33% der Einbürgerungen).
Bisherige Staatsangehörigkeit: Bosnien und Herzegowina an erster Stelle

Unter den insgesamt 90 Ländern der bisherigen Staatsangehörigkeit konzentrieren sich rund zwei Drittel der Verleihungen des ersten Halbjahres 2010 auf fünf Nationalitäten: Bosnien und Herzegowina ist im ersten Halbjahr 2010 mit 616 Eingebürgerten absoluter Spitzenreiter (Rückgang gegenüber Jänner bis Juni 2009 um ein Fünftel), gefolgt von der Türkei (427; -37%), Serbien (371; -62%), Kroatien (246; +10%) und Kosovo (181; +5%). Zwei von fünf Personen, an die die österreichische Staatsangehörigkeit verliehen wurde (39%), sind bereits in Österreich geboren.
     

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