Text der Bundeshymne darf geändert werden  

erstellt am
20. 08. 10

Mautz: Leistungen der Frauen sichtbar machen =
Wien (sk) - "Österreich ist klarerweise die Heimat großer Töchter und Söhne. Nun bestätigt auch ein Gerichtsurteil, dass nichts gegen diese Textänderung spricht. Das freut uns natürlich sehr" so SPÖ Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz am 20.08. zum jüngsten Urteil des Wiener Landesgerichtes.

"Es ist höchste Zeit, dass wir die Leistungen, die die Frauen in diesem Land erbringen, sichtbar und hörbar machen. Der gesellschaftliche Wandel, muss sich auch in unserer Bundeshymne widerspiegeln. Wir sollten daher so rasch wie möglich die Änderung der Bundeshymne diskutieren" so Mautz abschließend.

 

Gartelgruber: Änderung der Bundeshymne als Ablenkungsmanöver
Wien (fpd) - "Die unnötige und künstlich losgetretene Debatte um die Änderung der österreichischen Bundeshymne ist nur ein Manöver, um von den wahren Problemen der österreichischen Frauen abzulenken." stellt FPÖ-NAbg. Carmen Gartelgruber angesichts des jüngsten Urteils des OLG Wien zu diesem Thema fest.

Die Ausbildungslage junger Frauen werde nicht durch das Herumdoktorn an der Bundeshymne verbessert. Auch sonst würde eine Abänderung der Hymne die Lebenssituation der österreichischen Frauen keineswegs verbessern. "Die Bundesminsterinnen sollen nicht versuchen ihre sinnlosen feministischen Utopien zu verwirklichen, sondern sich um Anliegen kümmern, die Frauen in Österreich wirklich betreffen!" erklärt Gartelgruber und verweist einmal mehr auf die drohende Abschaffung der 13. Familienbeihilfe. Generationen von Österreicherinnen haben mit Stolz die von einer großen Frau geschaffene Hymne gesungen. "Andere Länder wie Frankreich, Italien und Spanien werden uns eher belächeln als ihre ebenso traditionsreichen Hymnen abzuändern - und das zurecht." zeigt sich Gartelgruber von der Unsinnigkeit dieses Unterfangens überzeugt. "Offensichtlich haben wir sonst keine Probleme und müssen uns daher mit solchen Sinnlosigkeiten herumschlagen." stellt Gartelgruber abschließend fest.

 

 Schwentner: Töchter in die Bundeshymne
Wien (grüne) - Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien hat nun bestätigt, dass kleine Modifikationen der Bundeshymne als Reaktion auf gesellschaftliche Veränderung zulässig sind. "Die Leistungen der Frauen dieses Landes müssen auch in den Text der Bundeshymne Eingang finden. Für die Gleichstellung haben die Töchter in unserer Bundeshymne einen wichtigen symbolischen Wert", so Judith Schwentner, Frauensprecherin der Grünen.

Die neuentflammte Diskussion um die neue Version der Bundeshymne, interpretiert von Christina Stürmer, war für die Grünen Anlass für einen Antrag im Parlament. Die Frauensprecherin Judith Schwentner hat gemeinsam mit der Verfassungssprecherin Daniela Musiol einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Regierung zu einer geschlechtergerechte Textfassung der Bundeshymne auffordert. "Das aktuelle Gerichtsurteil und die positiven Reaktionen aus der SPÖ geben Hoffnung, dass in Zukunft auch die Leistungen der Töchter Österreichs in der Hymne gewürdigt werden. Wir erwarten uns jedenfalls, dass die Regierungsparteien, insbesondere die SPÖ, dem Grünen Antrag im Gleichbehandlungsausschuss zustimmen", so Schwentner.
     

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