Einzelpersonen dürfen pro Tag nicht mehr als zwei Kilo, Gruppen ab vier Personen nicht mehr
als acht Kilo sammeln
Salzburg (lk) - Die Sammelsaison der Pilze hat aufgrund der günstigen Witterung wieder ihren
jährlichen Höhepunkt erreicht, weshalb der Landesleiter der Berg- und Naturwacht, Ing. Alexander Leitner,
am 19.08. erneut auf die geltenden Sammelbestimmungen für Pilze hinwies: "Zum Schutz der Pilze ist verboten:
das Sammeln von mehr als zwei Kilogramm Pilzen pro Person und Tag sowie das Befördern oder der Besitz von
mehr als zwei Kilogramm Pilzen in einem Sammelgebiet oder im Nahbereich des Sammelgebietes. Bei Personengruppen,
die Pilze gemeinsam besitzen oder verwahren, sodass eine Zuordnung der gesammelten Mengen zu einzelnen Personen
nicht mehr möglich ist, beträgt die zulässige Menge das der Personenanzahl entsprechende Vielfache
von zwei Kilogramm, höchstens aber acht Kilogramm je Gruppe."
Das heißt, eine "Gruppe" von drei Personen dürfte gemeinsam sechs Kilogramm Pilze sammeln
bzw. verwahren, eine Gruppe von vier Personen die maximale Menge von acht Kilogramm, eine größere Personengruppe
auch jeweils nur acht Kilogramm Pilze gemeinsam. Leitner hielt auch fest, dass die Unsitte, Pilze mutwillig zu
zerstören oder zu beschädigen, ebenfalls verboten ist. "Es kommen wieder vermehrt Klagen, dass im
Wald reihenweise als nicht essbar eingestufte Pilze einfach zusammengetreten oder zerschlagen werden. Das ist ein
unverständlich brutales Verhalten, mit welchem der Natur ohne irgendwelchen Nutzen Schaden zugefügt wird",
so Leitner. |