Wien (bzö) - BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner hat am 19.08. in einer Pressekonferenz in
Wien das neue BZÖ-Modell der "Staatsbürgerschaft auf Probe" präsentiert. Konkret fordert
das BZÖ, dass es nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft eine Probezeit von fünf Jahren für
die eingebürgerten Zuwanderer geben soll. "Jedem Neo-Österreicher der innerhalb dieser fünf
Jahre Probezeit straffällig wird und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wird, wird bei der "Staatsbürgerschaft
auf Probe" des BZÖ sofort die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt.", so Ebner.
Weitere Möglichkeiten für die Aberkennung der Staatsbürgerschaft auf Probe ist eine nicht mehr "bejahende
Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche
Ruhe, Ordnung und Sicherheit", wie sie bereits zur Erlangung der Staatsbürgerschaft gesetzlich verlangt
wird. Beispielsweise würde die Teilnahme an einem Terrorcamp zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen.
"Wenn es sogar einen Führerschein auf Probe gibt, warum dann nicht auch eine Staatsbürgerschaft
auf Probe -die Staatsbürgerschaft ist ja auf jeden Fall ein höheres Gut als ein Führerschein",
so Ebner. Bei rund 8.000 Einbürgerungen im Jahr 2009 und konstanten Einbürgerungszahlen würden rund
40.000 Neo-Österreicher eine Probezeit haben. "Die Staatsbürgerschaft auf Probe ist fair und gerecht.
Wer sich an die Gesetze hält, darf bleiben, mit allen Rechten und Pflichten, wer für eine schwere Straftat
verurteilt wird, dem muss die Staatsbürgerschaft in der Probezeit wieder aberkannt werden", so Ebner,
der die "Staatsbürgerschaft auf Probe" als logische Entwicklung aus den BZÖ-Modellen des "Ausländerchecks"
für Zuwanderung und des "Bleibechecks" für Asylwerber sieht. |