Zivildienstgesetz-Novelle soll mit 1. November 2010 in Kraft treten   

erstellt am
30. 08. 10

Wien (bmi) - In den letzten 35 Jahren leisteten mittlerweile knapp 200.000 Personen ihren ordentlichen Zivildienst. Wurden in den ersten Jahren des Zivildienstes gerade einige hundert Männer pro Jahr zugewiesen, unterstützten im Jahr 2009 bereits mehr als 13.000 Zivildienstleistende Menschen, die sich in Notlagen befanden oder auf fremde Hilfe angewiesen waren.

Ein derartiges Wachstum wäre nicht möglich gewesen, wenn das Zivildienstgesetz (ZDG) über die Jahre hindurch nicht immer wieder an die Entwicklungen der Zeit an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst worden wäre.

Auch in letzter Zeit gab es einige Änderungen im Zivildienstgesetz, doch waren diese nur punktuell und beinhalteten keine strukturellen Verbesserungen oder Vereinfachungen. Da die Zivildienstserviceagentur seit der letzten großen ZDG-Novelle vor mehr als vier Jahren viele wichtige Erfahrungen sammeln konnte, wurde im letzten Regierungsprogramm vereinbart, diese Erkenntnisse im Rahmen einer umfassenderen Novelle in das Zivildienstgesetz einfließen zu lassen.

Aus diesem Grund wurde von Innenministerin Maria Fekter am 24. August 2010 ein umfangreicher Entwurf einer Zivildienstgesetzes-Novelle eingebracht, die mit 1. November 2010 in Kraft treten soll.

Die Eckpunkte dieses Entwurfs stellen sich wie folgt dar:

  • In Zukunft soll es möglich sein, Zivildienstleistende auch in der Kinderbetreuung und in Einrichtungen, die die Integration und Beratung Fremder unterstützen, einsetzen zu können;
  • Weiters ist geplant, in begründeten Fällen (für die Ausübung der Jagd, für Sportschützen und Angehörige von Traditionsvereinen) mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen;
  • Der Entwurf beinhaltet die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres das Erlöschen der Zivildienstpflicht zu beantragen, um bestimmte Aufgaben im öffentlichen Dienst, beispielsweise als Polizist oder Justizwachebeamter wahrnehmen zu können;
  • Erstmals soll ein Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung für Berufsvorbereitungen oder Ausbildungszwecke geschaffen werden, wodurch Zivildienstleistenden die Möglichkeit gegeben wird, für Vorstellungsgespräche oder Prüfungen zusätzliche Urlaubstage in Anspruch nehmen zu können.
     
Informationen: http://www.bmi.gv.at    
     
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