Wien (bmi) - In den letzten 35 Jahren leisteten mittlerweile knapp 200.000 Personen ihren ordentlichen
Zivildienst. Wurden in den ersten Jahren des Zivildienstes gerade einige hundert Männer pro Jahr zugewiesen,
unterstützten im Jahr 2009 bereits mehr als 13.000 Zivildienstleistende Menschen, die sich in Notlagen befanden
oder auf fremde Hilfe angewiesen waren.
Ein derartiges Wachstum wäre nicht möglich gewesen, wenn das Zivildienstgesetz (ZDG) über die Jahre
hindurch nicht immer wieder an die Entwicklungen der Zeit an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst
worden wäre.
Auch in letzter Zeit gab es einige Änderungen im Zivildienstgesetz, doch waren diese nur punktuell und beinhalteten
keine strukturellen Verbesserungen oder Vereinfachungen. Da die Zivildienstserviceagentur seit der letzten großen
ZDG-Novelle vor mehr als vier Jahren viele wichtige Erfahrungen sammeln konnte, wurde im letzten Regierungsprogramm
vereinbart, diese Erkenntnisse im Rahmen einer umfassenderen Novelle in das Zivildienstgesetz einfließen
zu lassen.
Aus diesem Grund wurde von Innenministerin Maria Fekter am 24. August 2010 ein umfangreicher Entwurf einer Zivildienstgesetzes-Novelle
eingebracht, die mit 1. November 2010 in Kraft treten soll.
Die Eckpunkte dieses Entwurfs stellen sich wie folgt dar:
- In Zukunft soll es möglich sein, Zivildienstleistende auch in der Kinderbetreuung und in Einrichtungen,
die die Integration und Beratung Fremder unterstützen, einsetzen zu können;
- Weiters ist geplant, in begründeten Fällen (für die Ausübung der Jagd, für Sportschützen
und Angehörige von Traditionsvereinen) mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger
Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen;
- Der Entwurf beinhaltet die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres das Erlöschen der
Zivildienstpflicht zu beantragen, um bestimmte Aufgaben im öffentlichen Dienst, beispielsweise als Polizist
oder Justizwachebeamter wahrnehmen zu können;
- Erstmals soll ein Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung für Berufsvorbereitungen oder Ausbildungszwecke
geschaffen werden, wodurch Zivildienstleistenden die Möglichkeit gegeben wird, für Vorstellungsgespräche
oder Prüfungen zusätzliche Urlaubstage in Anspruch nehmen zu können.
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