Wien (wifo) - Im Jahr 1998 wurde ein Grenzgängerabkommen mit Ungarn geschlossen, um die grenzüberschreitende
Wanderung zu erleichtern. Seitdem arbeiteten rund 2.400 ungarische Staatsangehörige im Rahmen dieses Abkommens
im Burgenland. Dabei wurde eine Gruppe von Arbeitskräften angesprochen, die auf dem österreichischen
Arbeitsmarkt relativ erfolgreich waren: Sie wiesen im Durchschnitt eine höhere Beschäftigungswahrscheinlichkeit
auf, waren länger beschäftigt und bezogen höhere Löhne als andere ungarische Arbeitskräfte.
Die Zuwanderung im Rahmen des Grenzgängerabkommens hatte im Burgenland langfristig (kumuliert über 17
Jahre) eine Steigerung der Wirtschaftsleistung um 0,5% bis zu 3,4% gegenüber einem Szenario ohne Grenzgängerabkommen
zur Folge, die gesamtwirtschaftlichen Löhne wurden gegenüber dem Basisszenario um höchstens 0,8%
gedämpft.
Vor allem die Landwirtschaft, das Beherbergungs- und Gaststättenwesen, das Bauwesen und das Transportwesen
profitierten von der Zuwanderung. Dies trug zu einer Verschiebung der burgenländischen Wirtschaftsstruktur
in Richtung dieser Sektoren bei. Während das Lohnniveau insgesamt kaum gedrückt wurde, ergab sich in
einigen Bereichen allerdings ein höherer Lohnrückgang. Dies waren vor allem Branchen, in denen viele
Grenzgänger und Grenzgängerinnen Beschäftigung fanden.
Im Rahmen des Grenzgängerabkommens kamen zumeist junge männliche Arbeitskräfte mit mittlerer Qualifikation
ins Burgenland, die häufig in der Landwirtschaft und im Tourismus arbeiteten. Dementsprechend trug die Zuwanderung
nicht zu einem Strukturwandel in Richtung jener Branchen bei, die höhere Qualifikationen nachfragen, sondern
betraf vor allem die Bereiche mit kräftigem Beschäftigungswachstum. Geographisch konzentrierte sich die
Beschäftigung von Grenzgängern und Grenzgängerinnen auf das Nordburgenland. Durch die Zusammenarbeit
im Rahmen des Abkommen konnten die österreichische und die ungarische Arbeitsmarktverwaltung wichtige Erfahrungen
im Bereich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktmanagements aufbauen, die auch nach dem Ende der Übergangsfristen
für die Freizügigkeit der Arbeitskräfte in der EU genutzt werden können. |