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Neue Immobilienmakler-Verordnung |
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erstellt am
25. 08. 10
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Mitterlehner:
Niedrigere Maklerprovisionen für Mieter
Wirtschaftsminister: Neue Immobilienmakler-Verordnung tritt am 1. September in Kraft -
Maklerprovisionen für Mieter sinken - Mehr Transparenz bei Betriebskosten
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Novelle der Immobilienmakler-Verordnung
unterschrieben, die mit 1. September in Kraft tritt. Ab diesem Termin zahlen Mieter damit deutlich weniger Provision
für die Vermittlung einer Wohnung als bisher. "Österreich hat im internationalen Vergleich sehr
hohe Maklerprovisionen. Zudem sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, was die Anmietung einer
Wohnung zusätzlich verteuert hat", sagt Mitterlehner. "Die niedrigeren Provisionssätze stärken
daher die Kaufkraft der Bevölkerung und dämpfen die Inflation."
Bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die bis zu drei Jahre vermietet werden, zahlen
Mieter künftig nur mehr eine Monatsmiete an Provision für die Vermittlung. Läuft ein Vertrag länger
als drei Jahre oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen höchstens zwei Monatsmieten an. Vermittelt
ein Hausverwalter eine Wohnung in einem Haus, das er selbst verwaltet, fällt nur mehr eine halbe Monatsmiete
bzw. eine Monatsmiete an. Bisher war im Schnitt eine Monatsmiete mehr zu entrichten. Unverändert bleiben die
Richtsätze für Provisionen, die zwischen Vermieter und Immobilienmakler vereinbart werden, sowie die
Provisionen für die Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten zur Miete.
Darüber hinaus ist in der Verordnung festgelegt, dass die Folgeprovision, die bei einer Verlängerung
des befristeten Mietvertrages oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis fällig werden kann,
maximal einen halben Bruttomonatsmietzins betragen darf.
Ebenfalls neu ist, dass bei Inseraten über Mietwohnungen künftig die monatliche Gesamtbelastung sowie
Einzelkosten detailliert dargestellt werden müssen. Darunter fallen die Angaben über den Hauptmietzins,
die Betriebs- und Heizkostenakonti sowie die Umsatzsteuer. "Mit der neuen Verordnung kurbeln wir den Wettbewerb
am Mietmarkt an und erhöhen die Transparenz für alle Wohnungssuchenden", so Mitterlehner.
Mit der Novellierung dieser Verordnung setzt das Wirtschaftsministerium den entsprechenden Passus des Regierungsprogramms
um. Die letzte Novelle wurde im Jahr 1996 umgesetzt. |
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Hundstorfer: Anmieten von Wohnungen wird billiger
Neue Verordnung setzt Provisionen für Immobilienmakler herab
Wien (bmask) - Mit der neuen Immobilienmakler-Verordnung wird das Anmieten von Wohnungen oder Einfamilienhäusern
deutlich billiger, unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 25.08. in einer Aussendung. In einer vom Wirtschaftsminister
im Einvernehmen mit dem Sozialminister erlassenen Verordnung werde die Obergrenze für Provisionen bei allen
unbefristeten und den zwischen 2 und 3 Jahren befristeten Mietverhältnissen - unabhängig vom Baualter
- um 1 Bruttomonatsmiete gesenkt. Die Verordnung tritt mit 1. September dieses Jahres in Kraft, so der Minister.
Mit der neuen Immobilienmakler-Verordnung wurde eine wichtige konsumentenpolitische Forderung erfüllt, betonte
der Minister.
Die Provisionsgrenzen sind seit 1979 nicht verändert worden, während die Mietzinse - jedenfalls im Altbau
- und damit auch die Provisionen deutlich gestiegen sind. Bei unbefristeten Mietverhältnissen können
zukünftig nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Bruttomietzinse verlangt werden. Das gleiche gilt bei Befristungen
über drei Jahren.
Bei befristeten Mietverhältnissen bis höchstens drei Jahre darf nur noch ein Bruttomonatszins verrechnet
werden. Wird ein derart befristeter Vertrag verlängert, fällt maximal eine halbe Bruttomonatsmiete an,
wobei die gesamte Provisionszahlung nicht mehr als drei Bruttomonatszinse betragen darf. Auch den Hausverwaltungen
steht entsprechend weniger Provision zu, nämlich die Hälfte dessen, was sonst an Provision vereinbart
werden kann - also ein oder ein halber Bruttomonatszins. |
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Drahosch: Kürzung ist Anschlag auf kleine und mittlere Betriebe
Nur die FPÖ arbeitet wirklich für die klein- und mittelständische Wirtschaft
Wien (fpd) - "So werden mit der Duldung der Regierung und des Wirtschaftsbundes österreichische Betriebe
in den Ruin getrieben", kritisierte Barbara Drahosch, Mitglied des Fachgruppenausschusses der Immobilienmakler
die Kürzung der Maklerprovisionen.
Per Verordnung sollten künftig die Maklerhonorare um ein Drittel gekürzt werden, womit die Kosten einer
professionellen Vermittlung nicht mehr gedeckt werden könnten. Dadurch stünden viele Kleinunternehmer
dieser Branche vor schweren existenziellen Problemen. In Österreich sei das Honorar ohnehin einzig und alleine
ein Erfolgshonorar, worauf der Makler nur im Falle eines positiven Abschlusses Anspruch hätte, so Drahosch.
Statt schwarze Schafe ohne Konzession vom Markt fernzuhalten, würde diese SPÖVP-Regierung lieber daran
arbeiten, einer ganzen Berufsgruppe den Todesstoß zu versetzen und der ÖVP-Wirtschaftbund schwiege dazu
auch noch in blindem Gehorsam, obwohl die Beschneidung der Maklergebühr bereits in der letzten Regierungsvereinbarung
verankert gewesen sei, kritisiert Drahosch weiter.
"Die Senkung der Honorare stellt einen Anschlag auf die kleinen und mittleren Untenehmen dar, wovon die Großunternehmen
wie Banken, Versicherungen und Bauträger profitieren werden, weil sie langsam vom Markt verschwinden werden.
Das zeigt wiederum, in welchem Interesse diese Regierung und die zugehörigen Wirtschaftsvertretungen agieren.
Nur die FPÖ arbeitet wirklich für die klein- und mittelständische Wirtschaft", schloss Drahosch. |
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Malloth: Bescheidung der Maklerprovisionen bringt gravierende Nachteile für Konsumenten
Immobilientreuhänder lehnen aktuellen Entwurf zur Maklerverordnung vollinhaltlich
ab - Warnung vor Kannibalisierung des Wohnungsmarktes
Wien (pwk) - "Die geplante Limitierung bei den Provisionen für Immobilienmakler hätte einschneidende
Auswirkungen auf Immobilienmaklern und Konsumenten", warnt Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes der Immobilien-
und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
"Der Verordnungsentwurf entzieht einer Vielzahl an Immobilienmaklern und deren Mitarbeitern die wirtschaftliche
Existenz. Wir lehnen als Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder den gegenständlichen
Entwurf vollinhaltlich ab. Er ist in keiner Weise nachvollziehbar und schlicht inakzeptabel", fasst Malloth
zusammen.
Malloth gibt zu bedenken: "Die Umsetzung des vorliegenden Verordnungsentwurfes würde den Konsumenten
Nachteile bringen, die in keinem Verhältnis zu einer kurzfristigen Kostenersparnis stehen. Muss sich der Immobilienmakler
aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit aus dem Mietwohnungsmarkt zurückziehen, so ist der Konsument einem
Markt mit komplexen juristischen Rahmenbedingungen ausgeliefert, auf dem ihm in der Regel Vertragspartner gegenüberstehen,
die einen wesentlichen Informationsvorsprung haben. Dies führt unweigerlich zu einer Kannibalisierung des
Wohnungsmarktes mit allen denkbaren negativen Auswirkungen wie Geschäften im Graubereich."
"Wohnen ist ein kostbares Gut, wir haben die Verantwortung dafür, wir garantieren Beratung und Sicherheit.
Makler haben sich eine faire Entlohnung ihrer Dienstleistung verdient, wie andere rechts- und wirtschaftsberatende
Berufe auch", so Malloth abschließend. |
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AK Erfolg: Verordnungsentwurf sieht Senkung der Maklerprovisionen vor
Im Schnitt 800 Euro Entlastung für die Mieter - Die AK hatte sich jahrelang für
eine fairere Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter eingesetzt
Wien (ak) - Nach vehementem Drängen der AK sollen jetzt endlich die überhöhten Maklerprovisonen
gesenkt werden. Laut dem aktuellen Entwurf zur Maklerverordnung des Wirtschaftsministeriums soll bei unbefristeten
und bei über vier Jahren befristeten Mietverträgen die Maklerprovision von bisher drei auf zwei Bruttomonatsmieten
gesenkt werden. Bei unter vier Jahren befristeten Mietverträgen werden die Mak-lerprovisionen von zwei auf
eine Bruttomonatsmiete gesenkt. "Das bringt für die Mieter eine Entlastung im Schnitt von rund 800 Euro",
sagt AK Präsident Herbert Tumpel. "Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung
der Lasten im Sinne der Mieter gesetzt." Für Wohnungskäufer allerdings gibt es keine Entlastung
bei der Maklerprovision. Sie bleibt bei 3 Prozent des Kaufpreises. "Das ist angesichts der steigenden Wohnungspreise
eine viel zu hohe Belastung. Hier muss nachgebessert werden", so Tumpel.
Die AK hatte erst im Frühjahr 2010 erneut eine Senkung der im europäischen Vergleich weit überhöhten
Provisionen gefordert. Nun hat das Wirtschaftsministerium endlich rea-giert und im aktuellen Entwurf zur Immobilienmaklerverordnung
eine Reduktion der Höchstgrenzen vorgesehen. Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die
Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen,
in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter
nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.
"Wir haben damit eine entscheidende Entlastung für die Mieter und Mieterinnen erreicht", so Tumpel.
Aber auch nach der jetzt vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovsio-nen in Österreich deutlich über
dem europäischen Schnitt. Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen
als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren
Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwasser-gebühren u.ä.)
nicht einrechnen. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine
Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interes-senslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten.
Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung ist ist durchs Verwaltungshonorar gedeckt.
Die AK verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfes: + Auch in Österreich sollen die überwälzbaren
Hausnebenkosten nicht in die Berech-nungsbasis einbezogen werden. + Hausverwalter sollen künftig keine Provisonen
von Mietern verlangen dürfen. + Die Provisionen für Wohnungskäufer müssen auf 1,5 Prozent des
Kaufpreises gesenkt werden. |
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ÖVI bekämpft staatliche Kürzung von Maklerprovisionen
Viele Unternehmen werden sich aus dem Bereich der Wohnungsvermietung zurückziehen
müssen
Wien (övi) - Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder kritisiert vehement die
heute per Verordnung des Wirtschaftsministers angekündigte Kürzung der Maklerprovisionen um eine Bruttomonatsmiete
auf Mieterseite. Bei unbefristeten Mietverträgen dürfen ab 1.09.2010 maximal 2 Bruttomonatsmieten als
Provision mit dem Mieter vereinbart werden, ebenso bei befristeten Mietverträgen, die auf einen Zeitraum von
mehr als 3 Jahren abgeschlossen werden. Für die in der Praxis sehr häufigen 3-Jahresverträge hingegen
darf nur noch eine Bruttomonatsmiete vereinbart werden.
"Damit entzieht ausgerechnet das Wirtschaftsministerium einer Vielzahl von Immobilienunternehmen die Existenzgrundlage,"
so Mag. Udo Weinberger, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI).
"Die nun geltenden Regelungen gehen im Detail sogar über das hinaus, was das Regierungsübereinkommen
vorgesehen hat. Dass sich die Branche ein solches Vorgehen der Regierungsparteien bzw. der beteiligten Ministerien
nicht kampflos gefallen lassen will, erscheint selbstverständlich: Derzeit lassen wir prüfen, ob die
Verordnung, so wie sie jetzt in Kraft treten wird, verfassungsrechtlich anfechtbar ist. Wir werden jedenfalls diesbezügliche
Aktivitäten umfassend unterstützen", so Weinberger weiter.
Das immer wieder vorgebrachte Argument, der Makler könne ja mit dem Vermieter eine entsprechend höhere
Vereinbarung abschließen, lässt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI, nur eingeschränkt
gelten: "Es gab immer wieder gewisse Teilmärkte, wo eine Abgeberprovision nur schwer durchsetzbar war.
Die Vermieter müssen zu all den Belastungen die ihnen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung in den vergangenen
Jahren aufgebürdet wurden, auch hier mit höheren Kosten rechnen. Eine jahrzehntelange Marktusance wird
aber auch nicht durch eine Verordnung von heute auf morgen geändert werden können. Auf der Strecke bleiben
die Qualität und viele Immobilienunternehmen bzw. deren Mitarbeiter", ist Holzapfel von gravierenden
Auswirkungen dieser hoheitlichen Einschränkung überzeugt.
Dass die Regierungsparteien sehr wohl auch andere Möglichkeiten gehabt hätten, den Mieter zu entlasten,
ist für den Verband der Immobilientreuhänder, ÖVI offensichtlich: Seit Jahren wird in Regierungsprogrammen
versprochen, dass die Mietvertragsvergebührung abgeschafft werden soll. Das einzige was hier umgesetzt wurde
ist die Auslagerung der Vergebührungsabwicklung auf die Immobilienunternehmen, völlig unverständlicherweise
ohne jeglichen Kostenersatz für die Unternehmer!
Fazit der ÖVI-Vertreter: "Viele Unternehmen werden sich aus dem Bereich der Wohnungsvermietung zurückziehen
müssen; die mit hohen Anstrengungen verbundenen Qualitätssteigerungen, die in den vergangenen Jahren
erzielt wurden, werden damit torpediert." |
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