Fekter: Zivildienstgesetzesnovelle garantiert modernen und attraktiven Zivildienst
Polizei kann auf Zivildiener zählen
Wien (bmi) - "Zivildiener dürfen zur Polizei und auch Jäger und Sportschützen werden.
Das ist ein wichtiger Schritt um im Bereich des Zivildienstes auf die Herausforderungen der Zukunft bestens vorbereitet
zu sein. Dafür habe ich mich eingesetzt und wesentliche Änderungen in der Novelle auf den Weg gebracht",
sagt Innenministerin Maria Fekter anlässlich des Ministerratsbeschlusses zur Zivildienstgesetzesnovelle vom
24.08.
Ob eine militärische Basisausbildung für die Justizwache, Zollwache oder eben für den Polizeidienst
notwendig ist, werden die jeweiligen Ressortminister in ihrem Bereich selbst festlegen. "Für die Polizei
erwarte ich mir schon militärische Grundkenntnisse", hält die Innenministerin fest. "Wir werden
dies in einem Verwaltungsübereinkommen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung festschreiben",
so Fekter weiter.
Die wesentlichen Neuerungen der Zivildienstnovelle sind:
- Lockerung des Waffenverbots für Jäger und Sportschützen
- die Möglichkeit für ehemalige Zivildiener in den Exekutivdienst einzutreten
- Trägerorganisationen können effizienter gegen undisziplinierte Zivildiener durchgreifen
- Zivildiener können in Einrichtungen, die Fremde beraten und die Integration dieser unterstützen,
eingesetzt werden
- der Zivildienst wird kinderfreundlicher - in Zukunft können auch Kindergärten Zivildiener aufnehmen
"Ein moderner und attraktiver Zivildienst hat mich für einen sehr hohen Stellenwert. Daher freut es
mich besonders, dass heute der Ministerrat meinen im April vorgestellten Vorschlägen seine Zustimmung erteilt
hat", so Fekter abschließend.
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Pendl: Endlich kann das Potenzial ehemaliger Zivildiener für die Polizei genutzt werden
SPÖ-Sicherheitssprecher begrüßt Änderung im Zivildienstgesetz
Wien (sk) - SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl bewertet die Änderungen im Zivildienstgesetz positiv:
"Ehemalige Zivildiener, die zur Polizei wollen, haben nun endlich die Möglichkeit dazu. Darin liegt vor
allem auch eine Chance für die Polizei, die nun auf das Potenzial dieser ehemaligen Zivildiener zurückgreifen
kann. Wo es um die Sicherheit geht, darf man es sich nicht erlauben, auf womöglich fähigen Nachwuchs
zu verzichten", betont Pendl.
Mit der Gesetzesänderung erhalten nun auch jene jungen Menschen die Möglichkeit, sich bei der Polizei
zu bewerben, die vorher davon ausgeschlossen waren. "Man sollte junge Menschen nicht die Chance verbauen,
ihren Wunschberuf ausüben zu können, weil sie sich dazu entschlossen haben, Zivildienst zu leisten. Zivildienst
ist Dienst an der Gesellschaft - und gerade im Pflegebereich leisten Zivildiener wertvolle und unersetzliche Arbeit",
so der SPÖ-Sicherheitssprecher. "Die Polizei braucht engagierte, fähige und sozial kompetente Leute.
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hängt davon ab. Ich begrüße es sehr, dass die
Polizei nun aus einem erweiterten Kreis von Bewerbern wählen kann", sagt Pendl.
Als wichtigen Verhandlungserfolg der SPÖ und Verteidigungsminister Darabos bewertet Pendl auch, dass die militärische
Basisausbildung keine Grundvoraussetzung mehr zum Ergreifen eines Berufes bei der Polizei ist. |
Windbüchler: Ministerratsbeschluss ist Pseudo-Einigung
Grüne fordern Abschaffung der Gewissensklausel und freie Berufswahl für Zivildiener
Wien (grüne) - Die heutige Einigung von Verteidigungsminister Darabos und Innenministerin Fekter, dass
ehemalige Zivildiener künftig den Polizeidienst antreten dürfen, ist für die Zivildienstsprecherin
der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill "eine Pseudo-Einigung". Die Regierung agiert nur mehr
in Richtung Tarnen und Täuschen. "Dass nämlich das zuständige Ressort selbständig entscheidet,
ob es von Zivildienern eine extra Ausbildung an der Waffe verlangt oder nicht ist lächerlich."
"Persönlichkeitsbezogene Gesetzesbeschlüsse können niemals demokratischen Ursprungs sein. Fekter
wird die militärische Basisausbildung für den Polizeidienst einführen, die Justizministerin wird
ihre angehenden Justizwachebeamten wahrscheinlich keine absolvieren lassen. Was ist denn das für eine Gestaltung?",
kritisiert Windbüchler-Souschill und weiter: "Der Streit innerhalb der Regierung wird damit prolongiert
und Zivildiener und deren freie Berufswahl müssen darunter leiden". Einmal mehr fordert die Zivildienstsprecherin
der Grünen die sofortige Abschaffung der Gewissensklausel für Zivildiener, "damit für alle
jungen Männer, unabhängig davon ob sie ihren Zwangsdienst an der Waffe absolvieren oder eben im Sozialbereich,
freie Berufswahl besteht." |
Michlmayr: Dem Staat sind Soldaten mehr wert als Helfer
Das Warten auf die Gleichstellung mit den Präsenzdienern geht in die nächste
Runde
Wien (ögb) - "Junge Menschen, die lieber helfen als zur Waffe zu greifen, werden weiter benachteiligt.
Daran ändert auch die Zivildienst-Novelle, die heute durch den Ministerrat gehen soll, nichts", kritisiert
Jürgen Michlmayr, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Die ÖGJ fordert
die volle Gleichstellung von Zivildienern mit Präsenzdienern. "Stattdessen kommen neue unnötige
Disziplinarmaßnahmen auf die Zivis zu", so Michlmayr. Zu begrüßen sei allerdings, dass das
Verbot, Polizist zu werden, der Vergangenheit angehören soll.
"Statt neuer Möglichkeiten, Zivildiener zu bestrafen, sollte es Sanktionsmöglichkeiten für
die Beschäftiger geben", sagt Michlmayr, "aber derzeit gibt es ja nicht einmal Vorschriften, wie
lange Zivildiener zum Arbeiten gezwungen werden dürfen." Wenn Zivildiener, die ihren Chefs nicht passen,
einfach hinausgeekelt werden können und dann woanders von vorne mit dem Dienst beginnen müssen, kostet
das Lebenseinkommen, wenn nicht überhaupt den Job.
"Junge Menschen leisten mit dem Zivildienst einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, aber dieser
Gesellschaft sind Soldaten immer noch mehr wert. Der Präsenzdienst ist kürzer, man muss nicht ewig warten,
bis man seiner Dienststelle zugewiesen wird, und die Bezahlung ist auch besser. Wir fordern: Schluss mit dieser
Ungerechtigkeit", sagt Michlmayr.
ÖGJ-Forderungen
- Verpflegungsgeld in der Höhe von 26,40 Euro pro Tag, ohne Abzüge
- volle Freifahrt auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- Anhebung der Höchstgrenze für die Wohnkostenbeihilfe auf 40 Prozent des letzten Bruttobezugs
- deutliche Verkürzung der Wartezeit auf die Zuweisung
- Österreichweite Zivildiener-Vertretung
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