Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat am 24.08. in Abstimmung
mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Claudia Schmied den Entwurf für ein neues
"KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz" in den Ministerrat eingebracht. Das neue Gesetz
dient der Verbesserung der sozialen Situation der Kunstschaffenden. "Diese neue gesetzliche Regelung soll
die bürokratischen Wege der KünstlerInnen erleichtern und bestehende Hindernisse gegenüber finanzieller
Leistungen aus dem Weg räumen. Dadurch können sich die KünstlerInnen voll und ganz ihrem künstlerischen
Schaffen widmen und müssen weniger Zeit für amtliche Wege aufbringen", erläutert Sozialminister
Rudolf Hundstorfer.
Kulturministerin Claudia Schmied: "Ich freue mich über das neue KünstlerInnensozial- versicherungs-
Strukturgesetz. Es ist Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe und ein notwendiger Schritt, um die Lebens-
und Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler in Österreich zu verbessern." Um die
Künstlerschaft in Angelegenheiten der Sozialversicherung und angrenzender Rechtsgebiete ausreichend unterstützen
und informieren zu können, soll ein KünstlerInnen-Servicezentrum bei der Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft (SVA) eingerichtet werden. Diese Institution widmet sich zum größten Teil der
Beratung und bietet Unterstützung in Angelegenheiten wie etwa Erfüllung von Meldepflichten oder Stellung
von Leistungsanträgen. Weiters soll es für KünstlerInnen die Möglichkeit einer Ruhendmeldung
der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds geben,
die die Ausnahme von der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz für die Zeit
des Ruhens erwirkt. Eine derartige Ausnahme von der Pflichtversicherung wird nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz
normiert. Dadurch wird ein formales Hindernis für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
beseitigt. |