Neues Rechtshilfeabkommen mit den USA   

erstellt am
06. 09. 10

Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 zielt auf raschere Verfahren – Neues Betrugsbekämpfungsgesetz – harte Zeiten für Steuerhinterzieher
Wien (pk) - Ein seit 1995 bestehendes Rechtshilfeabkommen mit den USA sieht zwar Rechtshilfe in Verfallsverfahren vor, nicht aber die Möglichkeit der Aufteilung von Vermögen, die im Zusammenhang mit Straftaten verfallen, eingezogen oder abgeschöpft werden. Auf Wunsch der USA wurde nun ein spezielles Abkommen über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten mit dem Ziel unterzeichnet; eine Rechtspflicht zur Aufteilung wird damit aber nicht begründet, heißt es in den Erläuterungen.


Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 zielt auf raschere Verfahren
Erfahrungen mit den neuen, in der Praxis arbeits- und zeitaufwändigen Verfahrensregeln für Finanzstrafverfahren gemäß Finanzstrafgesetz-Novelle 2005 veranlassen die Bundesregierung zu Vorschlägen für eine neuerliche Novellierung zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse. Zugleich sollen Probleme im Sanktionen- und Vollzugsbereich und gelöst und Widersprüche der Entschädigungsbestimmungen im Finanzstrafgesetz zur Europäischen Menschenrechtskonvention beseitigt werden.

Der Verfahrensbeschleunigung dienen einfachere Erkenntnisausfertigungen, Strafverfügungen ohne vorherige Einleitung, objektive Hausdurchsuchungsanordnungen, Kontoauskunftsbescheide an Stelle von Rechtsmitteln gegen Einleitungsbescheide, höhere Zuständigkeitsgrenzen bei Spruchsenat und Gericht, der Verzicht auf mündliche Berufungsverhandlungen in bestimmten Fällen sowie organisatorische Maßnahmen beim Spruchsenatsverfahren.

Neue finanzstrafgesetzliche Tatbestände richten sich gegen die illegale Tabakwarenproduktion. Strengere Strafdrohungen sollen künftig für bandenmäßige und gewalttätige Tatbegehung gelten. Der neue Tatbestand "Abgabenbetrug" soll bei schweren Finanzvergehen angemessene Sanktionen ermöglichen. Zudem bringt die Novelle Rechtsanpassungen, Nachjustierungen im gerichtlichen Strafverfahren sowie klarere, einfachere und gerechtere Regeln für die Selbstanzeige.

Neues Betrugsbekämpfungsgesetz – harte Zeiten für Steuerhinterzieher
Eine Regierungsvorlage für ein Betrugsbekämpfungsgesetz dient dem Kampf gegen die Schwarzarbeit in der Baubranche und gegen Steuerhinterziehungen bei Zahlungen ins Ausland für Leistungen im Inland. Zudem werden Sanktionen gegen die Unterlassung der Empfängerbenennung nach dem Körperschaftssteuergesetz verschärft und in der Bundesabgabenordnung Erschwernisse bei der Betrugsbekämpfung durch Verjährungen beseitigt. Im Einkommensteuergesetz wird für Bauunternehmer eine Haftung für Lohnabgaben von Auftragnehmern eingeführt. In Betrugsfällen soll auch der Arbeitnehmer für Lohnabgaben in Anspruch genommen werden können. Zur besseren steuerlichen Erfassung bestimmter Auslandsüberweisungen von mehr als 100.000 € ist eine Meldepflicht an das Finanzamt vorgesehen. Im Körperschaftsteuergesetz ist ein Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener Empfängernennung und in der Bundesabgabenordnung eine Verlängerung von Verjährungsfristen vor gesehen. Die Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Abgabenbehörden werden erweitert und ihr Recht zur Kooperation mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) ausdrücklich gesetzlich verankert.
     
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