Wien (pk) - Die Koalition schlägt in Form einer Regierungsvorlage gesetzliche Adaptierungen in verschiedenen
Bereichen des Arbeitsrechts vor. So soll künftig etwa in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das aktive
und passive Wahlalter für den Betriebsrat auf 16 Jahre gesenkt sowie das Bundesgesetz über die Beschäftigung
von Kindern und Jugendlichen geändert werden, um einem internationalen Übereinkommen Rechnung zu tragen.
Das Mindestalter für Beschäftigungen wird demnach von 12 auf 13 Jahre angehoben, wobei wie bisher bis
zum 15. Lebensjahr nur bestimmte und vereinzelte leichte Arbeiten, etwa in Familienbetrieben, verrichtet werden
dürfen.
Darüber hinaus können laut Gesetzentwurf Sonderregelungen bezüglich der wöchentlichen Ruhezeit
in Krankenanstalten künftig auch auf Betriebsebene getroffen werden. Damit erhalten etwa auch ausgegliederte
Krankenanstalten die Möglichkeit, die wöchentliche Ruhezeit in die Woche nach einem Wochenenddienst zu
verlegen. Von Strafanzeigen der Arbeitsinspektion, die Ärztinnen und Ärzte in Krankenanstalten betreffen,
wird in Zukunft auch die Ärztekammer informiert. |