Wien (pk) - Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf sieht die Einrichtung eines Servicezentrums
bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für Künstlerinnen und Künstler vor.
Die Kunstschaffenden sollen dort besser über die für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen
informiert werden, um die Einhaltung von Pflichten und die Inanspruchnahme von Rechten zu erleichtern. Gleichzeitig
wird KünstlerInnen in Hinkunft die Möglichkeit eingeräumt, ihre selbständige künstlerische
Erwerbstätigkeit ruhend zu stellen. Damit soll ein bestehendes Hindernis für den Bezug von Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung beseitigt werden.
Begründet wird die Gesetzesvorlage mit der häufig prekären Arbeitssituation von KünstlerInnen,
die durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen,
kurzfristige und wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Leih- und Teilzeitarbeit gekennzeichnet ist. Daraus
würden mannigfache Probleme resultieren, etwa bezüglich der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit
und Unselbständigkeit sowie der Geltung unterschiedlicher Beitragssätze und Beitragsgrenzen, heißt
es in den Erläuterungen. |