Wirtschaftsminister: Maklervertreter waren in Verhandlungen über Verordnung eingebunden -
Reform belebt Wettbewerb und entlastet Mieter - Warnungen vor "Maklersterben" überzogen
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigt sich befremdet über die Branchenkritik
an der in Kraft getretenen Immobilienmakler-Verordnung: Der zuständige Fachverband der Wirtschaftskammer Österreich
war von Anfang an in die Verhandlungen über die Verordnung eingebunden. Auch nach dem Ende der vierwöchigen
Begutachtungsfrist am 22. Juli gab es noch Gespräche mit allen Stakeholdern inklusive Fachverbandsobmann Thomas
Malloth. "Als Verbesserung für die Branche haben wir in diesen Gesprächen die Grenze für die
Provisionen bei befristeten Mietverträgen von vier auf drei Jahre reduziert. Fachverbandsobmann Malloth hat
sich für diese Zugeständnisse nicht nur bedankt, sondern auch eine sachbezogene Vermittlung der Ergebnisse
an seine Mitglieder zugesichert", bekräftigt Mitterlehner. Auch der Termin des Inkrafttretens war mit
dem Fachverband akkordiert. Insofern sind die wiederholt von Maklervertretern aufgestellten Behauptungen schlicht
falsch.
Aufgabe des Wirtschaftsministers sei es nicht, für bestehende Unternehmen das Einkommen sicher zu stellen,
sondern international vergleichbare marktwirtschaftliche Spielregeln für alle, die am Markt teilnehmen wollen,
zu gewährleisten. "Eine Reform war überfällig, weil die bisher geltende Regelung schon 14 Jahre
alt war, weil sich die Mietpreise im Verhältnis zu den anderen Indexkosten überdurchschnittlich entwickelt
haben und weil wir bei den Provisionen teilweise mehr als doppelt so hoch liegen wie andere Länder",
so Mitterlehner. Darüber hinaus sei die Neuordnung im aktuellen Regierungsprogramm festgehalten.
Nicht nachvollziehen kann Mitterlehner die Horrorzahlen der Branche über ein angeblich bevorstehendes "Maklersterben".
Denn bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser sinken die im europäischen Vergleich
hohen Provisionen für den Mieter im Schnitt nur um eine Bruttomonatsmiete. Unverändert bleiben die Richtsätze
für Provisionen, die zwischen Vermieter und Immobilienmakler vereinbart werden, sowie die Provisionen für
die Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten zur Miete. |