Verbrauchsteuerrechtlich bedingte Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Spirituosenhandel
Brüssel (övp-pd) - Österreichische Betriebe klagen über große Schwierigkeiten
bei der Lieferung von Spirituosen zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland. EVP-Vizepräsident Mag. Othmar
Karas bringt die Anliegen der heimischen Wirtschaft nun auf europäische Ebene: "Das Problem liegt im
deutschen Verbrauchssteuerrecht. Das deutsche Branntweinmonopolgesetz macht ausschließlich den Bezieher der
Waren zum Steuerschuldner. Deutsche Abnehmer kleinerer Mengen, zum Beispiel Restaurants oder Pubs, sind aber nicht
bereit, die großen bürokratischen Hürden auf sich zu nehmen. Daher beziehen sie weniger Spirituosen
aus dem EU-Ausland. Österreichische Hersteller und Händler sind somit de facto vom deutschen Markt ausgeschlossen.
Früher konnten österreichische Betriebe als Steuerschuldner fungieren und dadurch ihren deutschen Kunden
administrative Belastungen abnehmen. Das geht jetzt nicht mehr - und darin sehe ich einen glatten Verstoß
gegen EU-Recht", so Karas.
Karas hat sich mit einer Anfrage direkt an die EU-Kommission gewandt und will so rasch Klarheit schaffen: "Mir
geht es um eine konkrete und effiziente Lösung für die betroffenen Unternehmen. Klein- und Mittelbetriebe
sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Vor allem grenznahe Betriebe dürfen keinem Wettbewerbsnachteil
unterliegen. Der Binnenmarkt muss weiter gestärkt werden, er ist der Motor für Wachstum und Beschäftigung",
so Karas weiter. "Auf Grund meiner Anfrage muss die Kommission jetzt auf dieses Problem reagieren. Wenn ausschließlich
inländische Bezieher von bereits in den freien Verkehr überführten EU-ausländischen Spirituosen
zu gewerblichen Zwecken als Steuerschuldner bestimmt werden dürfen, ist das meiner Ansicht nach ein glatter
Verstoß gegen die Richtlinie 2008/118/EG. Das muss die Kommission jetzt prüfen", so Karas abschließend. |