EMAS vereinfacht die Verwaltung, Betriebe und Umwelt profitieren
Wien (pk) - Das europäische Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem EMAS (Eco
Management and Audit Scheme) wird in Österreich von 256 Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen
an insgesamt 640 Standorten mit 76.000 Beschäftigten angewendet. Österreich nimmt damit nach wie vor
einen internationalen Spitzenplatz ein. EMAS-Betriebe müssen gesetzliche Vorschriften einhalten, ihre Umweltleistung
kontinuierlich verbessern und regelmäßig darüber berichten. Andererseits nehmen EMAS-Betriebe Verwaltungsvereinfachungen
in Anspruch, erhalten Förderungen und Preise und profitieren von Marketingmaßnahmen.
Detaillierte Informationen über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes
in den Jahren 2006 bis 2010 gibt der IV. Ressortbericht, den Umweltminister Nikolaus Berlakovich dem Nationalrat
vorgelegt hat ( III-173 d.B.). Mit Stolz berichtet der Minister, dass sein Ressort, das "Lebensministerium"
(Landwirtschaft, Umwelt, Wasserwirtschaft), mit drei nach EMAS zertifizierten Standorten beim betrieblichen Umweltmanagement
mit gutem Beispiel vorangehe. Dazu kommen im öffentlichen Bereich Landeseinrichtungen, Gemeinden und Verbände.
Von der neuen EMAS-Verordnung 2010 erwartet sich Berlakovich Impulse in Richtung weltweite Anwendung und Unterstützung
von KMU bei der Einführung von EMAS.
Die EMAS-Verordnung, die 1993 in Kraft trat, schreibt den EU-Mitgliedstaaten vor, Unternehmen bei der Einführung
von EMAS zu unterstützen. In diesem Sinne wurde 1995 ein österreichisches EMAS-Begleitgesetz beschlossen
und in Kraft gesetzt. 2001 wurde die Verordnung erstmals revidiert ("EMAS II"), seit Jänner 2010
gilt "EMAS III". Das 2004 novellierte Umweltmanagementgesetz ermöglicht Betrieben und Organisationen
verkürzte Genehmigungsverfahren, gibt ihnen Rechtssicherheit und schränkt Kontrollen sowie Meldepflichten
ein. Umfragen unter EMAS-Teilnehmern lassen erkennen, wie sehr sie von den Verwaltungsvereinfachungen profitieren.
So erlaubt es der "konsolidierte Bescheid" (§ 22 Umweltmanagementgesetz), alle geltenden Bescheide
für ein Unternehmen in einen einzigen zusammenzufassen und nicht mehr gültige Vorschriften aus dem Bescheidbestand
auszuscheiden. Rechtssicherheit und Transparenz wird erhöht, Zeitaufwand und Verwaltungskosten geringer.
Die neue EMAS-Verordnung 2010 öffnet grundsätzlich das Tor zur globalen Anwendung von EMAS, den Abschluss
der Diskussion über die näheren Regelungen dafür erwartet der Umweltminister bis Ende des Jahres.
Zudem zählen KMU zur besonderen Zielgruppe der neuen EMAS-Verordnung: Kleine und mittlere Unternehmen sollen
künftig von längeren Überprüfungsintervallen profitieren, bleiben aber weiterhin verpflichtet,
ihre Umwelterklärungen jährlich zu aktualisieren. Organisationen mit mehreren Standorten in mehreren
Ländern erhalten die Möglichkeit einer Sammelregistrierung. Außerdem können Unternehmen, die
durch räumliche Nähe oder geschäftliche Tätigkeit miteinander in Beziehung stehen, ein Umweltmanagementsystem
gemeinsam anwenden.
Verpflichtend müssen künftig einheitliche Umweltleistungskennzahlen (Kernindikatoren) angewendet werden,
um die Transparenz der Umweltleistungen von Betrieben und Organisationen zu erhöhen. Kommission und Mitgliedstaaten
werden dazu gemeinsam Referenzdokumente erarbeiten. Ein gemeinsames Logo beseitigt bisherige Unklarheiten bei der
Logoverwendung. |