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Konsumentenschutz |
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Neue Maßnahmen für Konsumenten beim Telefonieren Wien (rtr) - Immer mehr Konsumenten, Unternehmen und Interessenvertretungen beschweren sich sowohl über die oftmals hohen Telefonkosten als auch über die intransparente Tarifgestaltung bei Anrufen zu 05er-Nummern. Anrufe zu 05er-Rufnummern: Verträge genau lesen! "Die Novellierung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) zielt unter anderem darauf ab, die Intransparenz der Tarifierung von Anrufen zu 05er-Rufnummern zu beseitigen sowie eine Gleichbehandlung der 05er-Rufnummern und der Festnetznummern zu fördern", beschreibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, ein Ziel der Novelle. "Wir gehen davon aus, dass in Folge der Wettbewerb in diesem Segment belebt wird und die Betreiber die Entgelte senken oder entsprechende Pauschalpakete anbieten." Der Verordnungsentwurf der KEM-V, der noch bis 13. September 2010 konsultiert wird, sieht vor, dass dann eine Ansage erfolgt, wenn Anrufe zu 05er-Rufnummern anders tarifiert werden als Anrufe zu Festnetznummern. "Derzeit können wir nur empfehlen, im Vertrag nachzulesen oder beim Betreiber nachzufragen, was Anrufe zu 05er-Rufnummern kosten", empfiehlt Serentschy. Wichtig ist es vor allem, schon bei der Produktentscheidung darauf zu achten, welche Entgelte für 05 vorgesehen sind. Bei belästigenden Anrufen auflegen! Die Beschwerden über unerwünschte, belästigende Anrufe nehmen kontinuierlich zu. Die in diesem Zusammenhang am Display angezeigten Rufnummern sind manchmal gefälscht und lassen daher keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Anrufer zu. "Ähnlich wie bei Briefen, die bei korrekter Adressangabe auch ohne Absender oder mit falschem Absender zugestellt werden, verhält es sich bei Rufnummern. Die Herstellung einer Telefonverbindung ist auch mit einer falsch angezeigten Rufnummer des Anrufers möglich", weist Serentschy auf eine neue Praxis hin. "Wird man durch Anrufe belästigt, so empfehlen wir, einfach nicht abzuheben, wenn die Nummer unbekannt ist, oder aufzulegen." Weiterführende Informationen sind auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService veröffentlicht. |
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Hundstorfer: Mehr Preistransparenz bei 05er Nummern Nichtigkeit von Verträgen durch unerbetene Werbeanrufe gefordert Wien (bmask) - Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Österreich bringt viele Vorteile mit sich - unter anderem werden Innovation, Wettbewerb und somit Preissenkungen gefördert. "Jedoch häufen sich auch die Beschwerden von KonsumentInnen und Interessensvertretungen vor allem über die mangelnde Preistransparenz und die hohen Kosten im 05er Rufnummernbereich sowie die Forderungen nach Maßnahmen gegen unerbetene Werbeanrufe", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 09.09. in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Georg Serentschy, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH RTR. "Wir haben großen Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass unbeteiligte KonsumentInnen am Telefon von dubiosen Firmen belästigt oder zu Vertragsabschlüssen gezwungen werden", weist Konsumentenschutzminister Hundstorfer auf die derzeitige Lage hin. "Des weiteren fordern wir mehr Preistransparenz bei 05er Nummern, jede Anruferin und jeder Anrufer soll in Zukunft bereits vor dem Telefongespräch die genauen Tarifkosten kennen", so Hundstorfer. Abhängig seien diese 05er Kosten vom eigenen Handynetzbetreiber. Vorsicht ist bei sogenannten All-Inclusive-Paketen geboten, die 05er Nummern oft ausschließen. In Zukunft soll es durch eine geringe Paketaufzahlung möglich sein, diese Nummern vertraglich zu inkludieren. "Außerdem sollen sich die Handynetzbetreiber zur Gleichbehandlung der 05er Nummern verpflichten", erklärte Serentschy. Eine neue Verordnung in Bezug auf den Rufnummernbereich 05 soll Anfang Oktober in Kraft treten und wird vom Konsumentenschutzministerium sehr begrüßt. Durch eine Erhöhung der Transparenz mittels Kostenansagen vor dem Telefongespräch soll der Wettbewerb gefördert werden, heißt es seitens der RTR. Dies wiederum führe zu mehr Übersicht und Tarifsenkungen. Ein weiterer Problembereich für Konsumentinnen und Konsumenten stellen unerbetene Werbeanrufe dar. An erster Stelle stehen hier Gewinnspiel- und Glücksspiel-Unternehmen, die sich auf oft unverschämte, aggressive Art und Weise Daten der Verbraucher erschleichen wollen. Nicht selten wird nach der Adresse oder sogar der Kontonummer gefragt. Vertragsabschlüsse werden den KonsumentInnen geradezu aufgezwungen, über ein Rücktrittsrecht wird kaum informiert. "In diesem Fall raten wir, auf keinen Fall Daten preis zu geben, das Telefonat aufgrund fehlenden Interesses zu beenden sowie bei unterdrückten Nummern gar nicht erst abzuheben", so Hundstorfer. Am wichtigsten sei, dass über Telefonanrufe zustande gekommene Verträge automatisch nichtig seien. Der Vorschlag des Justizministeriums zu einem erweiterten Rücktrittsrecht sei zu wenig weitgehend. Das zeige ein Blick über die Grenzen nach Deutschland, wo ein derartiges erweitertes Rücktrittsrecht existiere - die Beschwerden aber nicht weniger geworden sind. Um das Problem an der Wurzel zu packen, sollen Verträge daher nur schriftlich zustande kommen dürfen, und KonsumentInnen sollen das Recht bekommen, eine Kopie ihrer Unterschrift zur Zustimmung zur Telefonwerbung zu erhalten, so Hundstorfer abschließend. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien – |
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