Scharer: Waffen sind kein Spielzeug für Kinder
und Jugendliche / Gefahr von Verletzungen und Missverständnissen zu groß
Salzburg (lk) - Die Verordnung über ein Verbot von Softguns (Airsoft-Waffen) für Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren tritt in Kürze im Land Salzburg in Kraft. Sie wird derzeit per Umlaufbeschluss
von den Mitgliedern der Salzburger Landesregierung unterzeichnet und in Kürze kundgemacht. "Es ist positiv,
dass sich das Land Salzburg geschlossen gegen den Gebrauch von Softguns durch Minderjährige in Salzburg ausgesprochen
hat", betonte Sozial- und Gesundheitsreferentin Landesrätin Erika Scharer am 08.09.
Von der Verordnung betroffen sind unter anderem Federdruckwaffenspielzeug, aber auch mit Gas oder Strom betriebene
Waffen im weiteren Sinn, die nicht nur erhebliches tatsächliches Verletzungspotenzial aufweisen, sondern aufgrund
ihrer Verwendung – im extremen Fall bei Paintball- oder Militaryspielen – nicht mit den Zielen eines umfassenden
Jugendschutzes in Einklang zu bringen sind.
"Softguns sehen Originalwaffen täuschend ähnlich", sagte Scharer, "das kann einerseits
zu schweren Missverständnissen führen und andererseits durch die kleinen Plastikkugeln, die mit einer
sehr hohen Geschwindigkeit abgefeuert werden, erhebliche Verletzungen zur Folge haben. Neben blauen Flecken kommt
es immer wieder zu schlimmeren Körperschäden, vor allem im Gesicht.
Zudem gefährde der Umgang mit Spielzeugwaffen die Entwicklung von Minderjährigen. "Softguns gehören
einfach nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", so Landesrätin Erika Scharer, die dabei
auch an die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten appellierte, das Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen
zu suchen und sie über die Gefährlichkeit von Waffen aufzuklären. Spielzeug solle schließlich
das Miteinander und nicht das Gegeneinander fördern, so Scharer. |