Heinisch-Hosek: "Besuchszeiten im Scheidungsfall verpflichtend regeln"   

erstellt am
20. 09. 10

Scheidungsverfahren beschleunigen und verpflichtende Elternberatung bei strittigen Scheidungen anbieten
Wien (bpd) - Am Rande einer internationalen Veranstaltung sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zur am 20.09. startenden Arbeitsgruppe zum Familienrecht im Justizministerium, dass sie davon ausgehe, dass die Expertinnen und Experten im Interesse der betroffenen Scheidungskinder diskutieren und am Ende der Debatten Lösungen zum Wohle der Kinder stehen werden.

Sie sei weiterhin skeptisch, was eine automatische gemeinsame Obsorge nach der Scheidung anlange. "Wenn sich die Eltern nicht auf eine gemeinsame Obsorge verständigen können oder wollen und nur streiten, dann möchte ich sie dazu nicht zwangsverpflichten. Das verschärft die Konflikte und ist sicher nicht im Interesse des Kindes", so Heinisch-Hosek.

Sie schlage aber vor, dass sich Eltern im Scheidungsfall auf ein Mindestmaß an Besuchszeiten für jenen Elternteil einigen müssen, bei dem das Kind nicht lebt. Denn das Problem sei, dass Väter ihre Kinder oft lange nicht sehen würden. "Das ist dem Kind gegenüber nicht fair und unzumutbar. Kinder brauchen Routine. Daher ist es gut, wenn auch nach der Scheidung schnell wieder Alltag einkehrt und die Kinder beide Eltern sehen können", so die Frauenministerin. Sie könne sich ein Mindestmaß von zwei mal zwei Tagen pro Monat an Besuchszeit für jenen Elternteil vorstellen, bei dem das Kind nicht lebe.

Die Ministerin ist sicher, dass mit geregelten Besuchszeiten schon viel Konfliktpotential zwischen den Eltern ausgeräumt werden könne. "Vielleicht kann das sogar dazu führen, dass sich Eltern doch noch für eine gemeinsame Obsorge entscheiden".

Weiters schlägt Frauenministerin Heinisch-Hosek eine Beschleunigung von Scheidungsverfahren vor. "Ich kann mir vorstellen, dass man die Verfahren auf ein Jahr begrenzen könnte", so die Ministerin, die darauf verwies, dass die Justiz zusätzliche 189 Planstellen bekommen habe. Freilich seien diese großteils für die Korruptionsbekämpfung gedacht, aber aus ihrer Sicht sei es durchaus möglich, den einen oder anderen zusätzlichen Familienrichter bei Scheidungsverfahren einzusetzen.

Für strittige Scheidungen - davon gebe es rund 2500 pro Jahr - schlägt die Ministerin vor, dass jenen Eltern, die nicht einmal miteinander reden können, verpflichtend Unterstützung angeboten werde. Eine verpflichtende Elternberatung solle helfen, die Konflikte zu entschärfen und dazu beitragen, dass die Eltern eine Lösung im Sinne ihres Kindes finden könnten, so Heinisch-Hosek abschließend.
     
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