Scheidungsverfahren beschleunigen und verpflichtende Elternberatung bei strittigen Scheidungen
anbieten
Wien (bpd) - Am Rande einer internationalen Veranstaltung sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
zur am 20.09. startenden Arbeitsgruppe zum Familienrecht im Justizministerium, dass sie davon ausgehe, dass die
Expertinnen und Experten im Interesse der betroffenen Scheidungskinder diskutieren und am Ende der Debatten Lösungen
zum Wohle der Kinder stehen werden.
Sie sei weiterhin skeptisch, was eine automatische gemeinsame Obsorge nach der Scheidung anlange. "Wenn sich
die Eltern nicht auf eine gemeinsame Obsorge verständigen können oder wollen und nur streiten, dann möchte
ich sie dazu nicht zwangsverpflichten. Das verschärft die Konflikte und ist sicher nicht im Interesse des
Kindes", so Heinisch-Hosek.
Sie schlage aber vor, dass sich Eltern im Scheidungsfall auf ein Mindestmaß an Besuchszeiten für jenen
Elternteil einigen müssen, bei dem das Kind nicht lebt. Denn das Problem sei, dass Väter ihre Kinder
oft lange nicht sehen würden. "Das ist dem Kind gegenüber nicht fair und unzumutbar. Kinder brauchen
Routine. Daher ist es gut, wenn auch nach der Scheidung schnell wieder Alltag einkehrt und die Kinder beide Eltern
sehen können", so die Frauenministerin. Sie könne sich ein Mindestmaß von zwei mal zwei Tagen
pro Monat an Besuchszeit für jenen Elternteil vorstellen, bei dem das Kind nicht lebe.
Die Ministerin ist sicher, dass mit geregelten Besuchszeiten schon viel Konfliktpotential zwischen den Eltern ausgeräumt
werden könne. "Vielleicht kann das sogar dazu führen, dass sich Eltern doch noch für eine gemeinsame
Obsorge entscheiden".
Weiters schlägt Frauenministerin Heinisch-Hosek eine Beschleunigung von Scheidungsverfahren vor. "Ich
kann mir vorstellen, dass man die Verfahren auf ein Jahr begrenzen könnte", so die Ministerin, die darauf
verwies, dass die Justiz zusätzliche 189 Planstellen bekommen habe. Freilich seien diese großteils für
die Korruptionsbekämpfung gedacht, aber aus ihrer Sicht sei es durchaus möglich, den einen oder anderen
zusätzlichen Familienrichter bei Scheidungsverfahren einzusetzen.
Für strittige Scheidungen - davon gebe es rund 2500 pro Jahr - schlägt die Ministerin vor, dass jenen
Eltern, die nicht einmal miteinander reden können, verpflichtend Unterstützung angeboten werde. Eine
verpflichtende Elternberatung solle helfen, die Konflikte zu entschärfen und dazu beitragen, dass die Eltern
eine Lösung im Sinne ihres Kindes finden könnten, so Heinisch-Hosek abschließend. |