…für Blinde und Sehbehinderte in Zukunft rechtlich abgesichert
Wien (bgf) - "Von der neuen Apotheken-Hotline profitieren ganz besonders die 318.000 Blinden
und Sehbehinderten in Österreich. Diesen ist bisher die Gebrauchsinformation für Medikamente nur schwer
zugänglich, da sie die Beipackzettel von Medikamenten nicht lesen können", so Gesundheitsminister
Alois Stöger zur Einführung der neuen Apothekenhotline. "Mit dem Start der Hotline Anfang 2011 haben
auch Blinde und Sehbehinderte die Möglichkeit, rund um die Uhr rasch zu dieser wichtigen Information zu kommen.
Ich habe daher dieses Projekt des Apothekenverbandes unter Einbindung des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
(ÖBSV) von Anfang an unterstützt und sorge dafür, dass der Betrieb der Hotline auch gesetzlich garantiert
wird", so Stöger.
"Damit der Betrieb dieser Hotline auch für die Zukunft garantiert ist, wird es im Herbst eine Novelle
der Apothekenbetriebsordnung und in weiterer Folge des Apothekerkammergesetzes geben", so Gesundheitsminister
Stöger: "Dadurch werden Apothekerkammer und öffentliche Apotheken verpflichtet, diesen für
Blinde und Sehbehinderte so wichtigen Dienst zu betreiben."
Als erster Schritt wurde nun auch per Verordnung die Rufnummer festgelegt, unter der Sehbehinderte alle Informationen
zu ihren Medikamenten erfahren können: Unter der Nummer 1455 erreichen diese an 24 Stunden an sieben Tagen
die Woche ein Callcenter. Von dort werden Sie zu der nächstgelegenen, dienstbereiten Apotheke verbunden. Dort
erhalten sie von kompetenter Stelle - direkt von der Apotheke - die gewünschten Informationen wie Verwendungshinweise,
Dosierung oder Neben- und Wechselwirkungen.
Einfache Anfragen wie die Wegbeschreibung zur nächsten geöffneten Apotheke geben die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Callcenters selbst. Durch diese Direktauskünfte entlasten sie die Apotheken, die sich
auf die fachlichen Informationen konzentrieren können. |