Arbeitsgespräch mit EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier - Mitterlehner
für mehr Wettbewerb und Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bei öffentlichen Aufträgen
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner traf am 27.09. mit EU- Binnenmarktkommissar
Michel Barnier zu einem Arbeitsgespräch zusammen. "Wir müssen den Binnenmarkt entfesseln, um mehr
Wachstum zu schaffen und nicht den Anschluss an andere Weltregionen zu verlieren. Daher freue ich mich sehr, dass
Kommissar Barnier noch im Herbst ein Programm für den Neustart des Binnenmarktes vorlegen wird", sagte
Mitterlehner. Die darin geplanten Initiativen wie das Gemeinschaftspatent seien entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationsstärke zu erhöhen. "Wichtig ist, dass wir gute Ideen auf der europäischen Ebene
schneller umsetzen und nicht den Prozess, sondern die Ergebnisse in den Vordergrund stellen", so Mitterlehner.
Ein zentrales Gesprächsthema war die Umsetzung der EU-Dienstleistungs-Richtlinie. Mitterlehner hielt fest,
dass die neun Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in den Bundesländern fristgerecht ihren Betrieb aufgenommen
haben. "Die EAP vermitteln alle wesentlichen Informationen und können Anträge der Betriebe an die
zuständige nationale Behörde weiterleiten. Damit wird die Dienstleistungsrichtlinie inhaltlich umgesetzt,
sie kann sich aber rechtlich noch nicht voll entfalten, weil die Opposition im Parlament die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit
für das Umsetzungsgesetz verhindert", sagte Mitterlehner. Daher riskiert Österreich eine Verurteilung
beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Mindestpauschalstrafe von 2,4 Millionen Euro.
Im Gespräch mit Barnier schilderte Mitterlehner auch die positiven Erfahrungen mit der Schwellenwerte-Verordnung,
die in Österreich vorerst bis zum 31. Dezember 2010 gültig ist. "Durch die einfachere Auftragsvergabe
kann die öffentliche Hand rascher und effizienter auf wirtschaftliche Krisen reagieren. Daher habe ich Bundeskanzler
Werner Faymann empfohlen, die Schwellenwerte-Verordnung zu verlängern", sagte Mitterlehner. So dürfen
etwa Kommunen Aufträge bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt - also ohne komplizierte Ausschreibung
- an Unternehmen vergeben. Früher lag der entsprechende Schwellenwert bei 40.000 Euro.
Darüber hinaus zeigt ein Vergleich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, dass Österreich bei einem Auslaufen
der Verordnung zu jenen Ländern mit niedrigeren Schwellenwerten zählen würde. Ziel ist es daher,
Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, wobei die EU-Kommission bei Vergabeverfahren grundsätzlich auf Transparenz
und Nicht-Diskriminierung pocht. Gegenüber Barnier hielt Mitterlehner fest, dass Österreich diese Prinzipien
in seinem nationalen Vergaberecht verankert habe und der freie Wettbewerb auch mit der Schwellenwerte-Verordnung
gewährleistet sei. |