Wien (pk) - Im Anschluss an die Debatte über den Bericht der Volksanwaltschaft
nahmen die Abgeordneten in der Sitzung des Nationalrats am 23.09. Berichte des Rechnungshofs in Verhandlung. Zunächst
ging es dabei um die Harmonisierung der Pensionssysteme der Gebietskörperschaften.
Abgeordneter Ewald SACHER (S) trat mit Nachdruck für die Harmonisierung der Pensionssysteme des Bundes, der
Länder und der Gemeinden ein und merkte an, der Bund habe das Ziel bereits umgesetzt, die Länder seien
in diesem Bereich aber höchst unterschiedlich unterwegs.
Abgeordneter Johann SINGER (V) sah die Bundesländer aufgerufen, ihre Beamtenpensionen an das Bundespensionssystem
anzugleichen, und ortete diesbezüglichen Handlungsbedarf insbesondere in Kärnten und Wien. Gleiches Pensionsantrittsalter
für alle müsse für alle Bereiche gelten, auch für die Nationalbank und die ÖBB, betonte
er überdies.
Abgeordneter Alois GRADAUER (F) schloss sich den Äußerungen seines Vorredners vollinhaltlich an und
meinte, es sei nicht einzusehen, dass es noch immer drei Bundesländer gibt, die bei der Anpassung ihrer Systeme
an das ASVG säumig sind.
Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) gab zu bedenken, die Chance zur Harmonisierung sei bei der Pensionsreform der
Schwarz-Blauen Regierung vertan worden. Hätte man sich damals mehr Zeit für die Diskussion genommen,
dann wäre ein besseres Ergebnis heraus gekommen, war sich Öllinger sicher.
Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) forderte ein einheitliches Pensionsrecht für alle und argumentierte, die
bestehenden eklatanten Unterschiede seien für die Bevölkerung nicht mehr einzusehen.
Abgeordneter August WÖGINGER (V) sah die Diskussion über die Harmonisierung ebenfalls unter den Aspekten
von Gerechtigkeit und Fairness und bemerkte, es gehe nicht an, dass manche mit 52 in Pension gehen, während
das Antrittsalter für die anderen 65 Jahre beträgt.
Abgeordneter Erwin HORNEK (V) wies auf das hohe Einsparungspotential durch die Harmonisierung der Pensionssysteme
hin und übte Kritik am Bundesland Kärnten. Im Zuge des nächsten Finanzausgleiches sollte ein Mechanismus
festgelegt werden, der spürbare Sanktionen gegen Vertragspartner ermöglicht, die sich nicht an die Vereinbarungen
halten, schlug er vor.
Rechnungshofpräsident Josef MOSER stellte klar, Harmonisierung sei nicht Schlechterstellung, sondern Gleichstellung
mit den anderen Beamten. Er ortete vor allem auch dringenden Handlungsbedarf bei der Hacklerregelung, wobei er
vorrechnete, wenn diese Regelung in ihrer derzeitigen Form aufrecht bleibe, dann würden dadurch Mehrkosten
von 840 Mio. Euro entstehen.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Ausgliederung der Entwicklungszusammenarbeit
Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) bezeichnete unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs
die Ausgliederung der Entwicklungshilfe aus dem Außenministerium als gescheitert und vermisste insbesondere
auch eine Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit.
Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) befasste sich mit den Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Entscheidungsvorbereitung
bei den Höchstgerichten und resümierte, die Empfehlungen des Rechnungshofs hätten zur weiteren Qualitätssteigerung
geführt.
Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) stellte kritisch fest, die Reform bei der Entwicklungshilfe habe eine Steigerung
der Kosten um 250 % mit sich gebracht, und sprach pointiert von einer "typisch-österreichischen"
Verwaltungsreform.
Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) sah vor allem die Frage angesprochen, wie Österreich in Zukunft mit Entwicklungshilfe
umgeht, und erinnerte, man sei noch immer meilenweit vom Ziel 0,7 % Entwicklungshilfe am BIP entfernt.
Abgeordnete Martina SCHENK (B) nahm die Feststellungen des Rechnungshofs zu den Höchstgerichten zum Anlass,
sich kritisch mit der langen Verfahrensdauer in der Justiz auseinanderzusetzen, und forderte die Justizministerin
auf, Missstände in ihrem Ressort aufzuarbeiten.
Abgeordnete Ruth BECHER (S) befasste sich ebenfalls mit der Entscheidungsvorbereitung bei den Höchstgerichten
und schlug die Ausarbeitung eines schriftlich festgelegten Anforderungsprofils für wissenschaftliche Mitarbeiter,
aber auch eine Erhöhung des Personalstands vor.
Abgeordneter Franz GLASER (V) sprach von Verbesserungen bei der Entwicklungszusammenarbeit als Folge der Ausgliederung
und kam zum Schluss, die ADA arbeite gut. Er appellierte allerdings an die Bundesregierung und an die Abgeordneten,
bei den Anstrengungen zur Erfüllung der Millenniumsziele nicht nachzulassen.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.
Missstände in der Verwaltung rascher und wirksam beheben
Abgeordnete Angela LUEGER (S) sah eine Bestätigung von Bundesminister Darabos durch den Bericht des Rechnungshofs.
Acht der 22 Empfehlungen zum Sanitätswesen des Bundesheeres und etwa 80 % der Bundesheerreform seien bereits
umgesetzt worden. Die restlichen Teile der Reform seien trotz der schwierigen Situation in Zeiten knapper Budgets
auf den Weg gebracht worden.
Abgeordneter Hermann GAHR (V) nannte den RH-Bericht im Bereich der Schulaufsicht höchst unerfreulich. Er habe
zahlreiche Versäumnisse und unprofessionelle Arbeitsweisen festgestellt. Es habe nur eine Umsetzung einer
Empfehlung gegeben, was Reformunwillen auf vielen Ebenen aufzeige. Ziel müsse sein, in Zukunft eine bessere
Qualität der Schulaufsicht mit einem besseren Berichtssystem zu erreichen.
Abgeordneter Roman HAIDER (F) thematisierte die Vorgänge im Finanzamt Graz Stadt, wo der RH-Bericht beim Vorsteuerabzug
für in- und ausländische Unternehmen gravierende Mängel festgestellt habe. Dies aufgedeckt zu haben
sei ein großes Verdienst des Rechnungshofs. Er hoffe, dass Follow-Up-Berichte eine Behebung der Missstände
zeigen würden.
Abgeordnete Gabriele MOSER (G) wies ebenfalls darauf hin, dass man laut RH-Bericht durch unkontrollierte Umsatzsteuerrückzahlungen
bei nur einem einzigen Finanzamt Steuerausfälle bis zu einer Milliarde Euro hingenommen habe. Sie hoffe, dass
dieser Zustand tatsächlich abgestellt werde. Der RH-Bericht habe auch thematisiert, dass die Heeresspitäler
eine fragwürdige Doppelstruktur minderer Qualität darstellten. Im Sinne einer Strukturvereinfachung sollte
man sie abschaffen, forderte Moser.
Abgeordnete Martina SCHENK (B) meldete sich ebenfalls zum Sanitätswesen des österreichischen Bundesheeres
zu Wort. Die fehlende Planung in diesem Bereich stelle ein Versagen von höchster Stelle dar, Bundesminister
Darabos habe diese Zustände zu verantworten. Weder die Ausbildung noch die medizinische Versorgung der Grundwehrdiener
seien derzeit ausreichend. In einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion forderte Schenk die Beendigung des
derzeitigen Assistenzeinsatzes des Bundesheeres, die Einrichtung einer Grenzschutztruppe mit Exekutivbefugnissen
und die vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen an den österreichischen Ostgrenzen.
Abgeordnete Christine LAPP (S) konnte der Forderung von Abgeordneter Moser nichts abgewinnen, die Heeresspitäler
stellten ein wichtiges Bindeglied bei Auslandseinsätzen des Bundesheeres dar. Der RH-Bericht habe auch gezeigt,
dass eine umfassende Prüfung von Umsatzsteuerrückerstattungen eine größere Personalaufstockung
und mehr Kontrolle im Vorfeld erfordern.
Abgeordneter Dorothea SCHITTENHELM (V) wies auf die erfreuliche Tatsache hin, dass der Rechnungshof einen hohen
Frauenanteil aufweise. Die Abgeordnete meinte, im Sanitätswesen des Bundesheeres sei eine enge Kooperation
mit zivilen Spitälern notwendig und drückte die Hoffnung aus, dass die Empfehlungen des RH schnell umgesetzt
werden.
Abgeordneter Heinz-Peter HACKL (F) bemängelte die im Bericht festgestellte zu schnelle, ungeprüfte Umsatzsteuerrückerstattung
und mangelnde, oder mit unzureichender Begründung eingestellte, Kontrollen. Es sei ein effektiverer Einsatz
der Ressourcen durch bessere Schulung der Beamten notwendig.
Abgeordneter Harald WALSER (G) meinte zu den Problemen der Schulinspektion, diese seien symptomatisch für
die Situation des Schulwesens. Es herrsche Stillstand und Unfähigkeit in weiten Bereichen. Es fehle auch die
pädagogische Kontrolle. Bereits bekannte Mängel würden nicht behoben, woran das Gerangel zwischen
Ländern und Bund schuld sei. Das Ministerium erweise sich als unfähig, den RH-Empfehlungen nachzukommen.
Eine effektive Schulinspektion seien die erste Voraussetzung für eine moderne Qualitätssicherung an den
Schulen. Daran fehle es aber in Österreich.
Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) sagte, die Umsatzsteuerrückerstattungen an ausländische Unternehmen ohne
Prüfung zeigten Handlungsbedarf auf. Der Abgeordnete sprach weiters die Probleme vieler Gemeinden an, zu Geld
zu kommen, das ihnen zustehe, und forderte Abhilfe.
Abgeordneter Kurt GAßNER (S) thematisierte das Thema der Schulaufsicht und verortete das Problem in der mangelhaften
Durchführung der Bundesgesetzgebung durch die Länder. Die Schule gehöre in Bundeshand, war seine
Schlussfolgerung.
Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) widmete sich in seiner Wortmeldung dem militärischen Sanitätswesen.
Es sei an der Zeit, in die Zukunft zu denken, das österreichische Wehrsystem den neuen Gegebenheiten anzupassen
und an eine Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht denken. Österreich brauche ein Milizheer von Freiwilligen.
Scheibner fordert eine ernsthafte Diskussion über die Zukunft der militärischen Landesverteidigung und
brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, in dem die Aussetzung der
allgemeinen Wehrpflicht, ein Freiwilligenheer und bessere Bedingungen für Milizsoldaten und Berufssoldaten
gefordert werden.
RH-Präsident Josef MOSER wies darauf hin, dass der Bericht gezeigt habe, wo überall in der Verwaltung
Reformbedarf bestehe. Die Probleme des militärischen Sanitätswesens seien symptomatisch für das
Gesundheitssystem insgesamt. Die Schulaufsicht weise schwere Defizite auf, eine umfassende Bildungsreform sei unbedingt
notwendig. Die Probleme der fragwürdigen Umsatzsteuerrückerstattungen zeigten die Probleme von Personalmangel
auf. Follow-Up Prüfungen zeigten, dass 75 % der RH-Empfehlungen umgesetzt würden, sagte Moser und bat
die Abgeordnete um Mithilfe zur Umsetzung der restlichen 25 %.
Der RH-Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Die beiden Entschließungsanträge der BZÖ bleiben in der Minderheit und wurden abgelehnt. |