Einziger Gesetzesbeschluss der NR-Sitzung vom 22.09.
Wien (pk) - Als einziger Gesetzentwurf lag den Abgeordneten bei der ersten Sitzung des Nationalrats
am 22.09. eine Novelle zum Zivildienstgesetz vor. Sie eröffnet den Zivildienern neue berufliche Möglichkeiten,
nämlich den Eintritt in den Polizeidienst. Zusammen mit der Vorlage wurden auch die Anträge 948/A und
984/A debattiert. Die Novelle wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen, die beiden Anträge
fanden keine Mehrheit.
Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) kritisierte die Vorlage als "konzentrierten Ausdruck dessen, was SPÖ
und ÖVP in den letzten Monaten zu Stande gebracht haben", nicht mehr nämlich als eine "Mininovelle"
zum Zivildienstgesetz, die es ehemaligen Zivildienern ermögliche, in den Polizeidienst einzutreten. Die FPÖ
sei bereit, darüber zu diskutieren, aber nur unter der Voraussetzung, dass ehemalige Zivildiener ihren Wehrdienst
nachholen, denn es sei sicherzustellen, dass sie als Polizisten bereit seien, Menschen nötigenfalls auch mit
der Waffe in der Hand zu schützen. Als "völlig absurd" bezeichnete es Vilimsky, Zivildienern
- wie in der Novelle vorgesehen - die Möglichkeit zu geben, einen Waffenschein zu erwerben.
Abgeordneter August WÖGINGER (V) stellte die Entwicklung des Zivildienstes in Österreich als Erfolgsgeschichte
dar und würdigte die Arbeit der jungen Menschen für die Gemeinschaft in den Rettungsorganisationen, in
den Spitälern und bei der Pflege behinderter und betagter Menschen. Die Gesellschaft würde sehr darunter
leiden, gäbe es den Zivildienst nicht, zeigte sich Wöginger überzeugt. Es sei daher richtig, es
Zivildienern zu ermöglichen, in den Polizeidienst und in die Justizwache einzutreten, sofern sie eine militärische
Basisausbildung absolvieren. Der Abgeordnete plädierte auch dafür, dem Wunsch von Sport- und Jagdverbänden
zu entsprechen und ehemaligen Zivildienern die Möglichkeit zu geben, einen Waffenschein zu erwerben. Wöginger
erläuterte auch die im Zivildienstgesetz vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen, die Gewährung von zwei
Tagen Sonderurlaub zur Jobsuche für Zivildiener und Maßnahmen im Disziplinarrecht, um Zivildiener entlassen
zu können, die sich weigern, ihnen übertragene Arbeiten zu erledigen. Eine Absage erteilte Wöginger
dem Vorschlag der Grünen, den Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen, das würde den sozialen
Organisationen schaden, die die Zivildiener dringend benötigen.
Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) plädierte vehement dafür, die allgemeine Wehrpflicht
abzuschaffen, weil diese einen "Diebstahl" an der Ausbildungszeit junger Menschen bedeute und drängte
darauf, im Parlament über die Abschaffung der Wehrpflicht zu diskutieren. Zwangsdienste seien in einer modernen
Gesellschaft überholt, sagte die Mandatarin und schlug vor, das Sozialsystem so zu ändern, dass es künftig
nicht länger vom Zivildienst abhängig sei. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht gelte es aber, Zivildiener
und Grundwehrdiener gleich zu behandeln, forderte Windbüchler-Souschill und begründete damit die Grüne
Initiative zur Verkürzung der Zivildienstdauer auf sechs Monate.
Abgeordneter Otto PENDL (S) bekannte sich demgegenüber zur allgemeinen Wehrpflicht sowie zum Zivildienst und
rechnete den Grünen vor, welche Kosten es verursachen würde, ein Berufsheer einzurichten und im Sozialsystem
auf Zivildiener zu verzichten. Ehrlich zu diskutieren bedeute auch für Oppositionsparteien, auf Sonntagsreden
zu verzichten, die nur dazu führten, Menschen zu verunsichern, die im Bundesheer oder als Zivildiener wertvolle
Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Die Zivildienstgesetznovelle begrüßte Abgeordneter Pendl
als einen guten Kompromiss auf dem Wege der Weiterentwicklung des Zivildienstes und wandte sich gegen jede Diskussion
über eine Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht.
Eine andere Position vertrat Abgeordneter Christoph HAGEN (B), der sich im Interesse einer "freien Gesellschaft
von Menschen, die freie Entscheidungen treffen", für ein Freiwilligenheer und einen freiwilligen Zivildienst
aussprach. Hagen ergriff aber auch die Gelegenheit, auf akuten Personalmangel bei der Polizei hinzuweisen und darauf
aufmerksam zu machen, dass ehemalige Postbedienstete nicht vollwertig im Polizeidienst eingesetzt werden können.
Angesichts vieler im Dienst verletzter PolizistInnen verlangte Hagen zudem schärfere Strafen für Personen,
die PolizistInnen tätlich angreifen.
Abgeordneter Günter KÖßL (V) stimmte in das allgemeine Lob für die Leistungen der Zivildiener
ein und brach eine Lanze für die Weiterentwicklung des Zivildienstes. In diesem Sinne begrüßte
Kößl auch die Möglichkeit der ehemaligen Zivildiener, ihr Zivildienst-Gelöbnis zu widerrufen,
eine militärische Ausbildung nachzuholen und damit die Voraussetzung zu erlangen, in den Polizei- oder Justizwachedienst
einzutreten.
Abgeordneter Werner HERBERT (F) sah in der Zivildienstgesetznovelle keinen guten Kompromiss, weil ihr Bestimmungen
für eine militärische Ausbildung der ehemaligen Zivildiener vor dem Eintritt in den Polizeidienst fehlten.
Offenbar seien Bundesminister Darabos, der diese Materie für die SPÖ verhandelt habe, die Interessen
der Zivildiener näher gestanden, als jene des Bundesheeres. Diese Haltung charakterisiere aber die Arbeit
des ehemaligen Zivildieners an der Spitze des Verteidigungsressorts insgesamt, kritisierte der Abgeordnete.
Abgeordnete Gisela WURM (S) erinnerte die Redner der FPÖ daran, dass es ihre Partei gewesen sei, die eine
Novellierung des Zivildienstgesetzes verlangt habe. Für sie, Wurm, sei es völlig unverständlich,
Menschen Steine auf dem Weg zum Polizeidienst in den Weg zu legen, nur weil sie einen Zivildienst absolviert haben.
Besonders erfreut zeigte sich die Abgeordnete darüber, dass Zivildiener in Zukunft auch in Kindergärten
eingesetzt werden sollen - das sei pädagogisch richtig und auch im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Abgeordneter Norbert KAPELLER (V) hielt es für notwendig, für eine entsprechende militärische Grundausbildung
jener Zivildiener zu sorgen, die sich für den Polizeidienst bewerben. Auch Kapeller sah keinen Anlass, über
die allgemeine Wehrpflicht zu diskutieren und wies dabei auf Umfrageergebnisse hin, die erkennen lassen, dass 67
% der ÖsterreicherInnen für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes eintreten.
Kapeller sprach sich aber dafür aus, im Rahmen der Debatte über die Sicherheitsdoktrin auch über
die Weiterentwicklung des Wehrdienstes zu diskutieren.
Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) wollte die Wehrpflicht ebenfalls nicht abschaffen und sah mit der Beseitigung von
Berufsbeschränkungen für Zivildiener die bestehenden Ungerechtigkeiten zwischen Zivildienern und Grundwehrdienern
beseitigt. Sein Vorschlag für eine militärische Ausbildung von Zivildienern, die Polizisten werden wollen,
lautete, diese Ausbildung in die polizeiliche Grundausbildung zu integrieren. Der Waffengebrauch stehe nicht im
Zentrum polizeilicher Konfliktlösungsstrategien, hielt Fazekas fest und sprach die Erwartung aus, dass Zivildiener
die sozialen Kompetenzen, die sie an ihren Arbeitsplätzen erworben haben, erfolgreich im Polizeidienst zur
Geltung bringen werden.
Abgeordneter Hermann GAHR (V) informierte darüber, dass ein Drittel jedes männlichen Jahrgangs Zivildienst
und zwei Drittel Wehrdienst leisten. Besorgt zeigte sich der Redner über die steigende Zahl untauglicher junger
Männer, die keinen Dienst für die Gesellschaft leisteten. Die vorliegende Novelle lasse die Handschrift
der Praxis erkennen, lobte der Abgeordnete, der sich befriedigt über die Berücksichtigung zahlreicher
Vorschläge von Seiten der Trägerorganisationen äußerte. Volle Zustimmung verdienten auch die
Maßnahmen gegen den Missbrauch von Krankenständen durch manche Zivildiener, sagte Abgeordneter Gahr.
Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) schilderte, wie wichtig der Einsatz von Zivildienern in den Krankenanstalten sowie
bei der Pflege von behinderten und alten Menschen sei. 2009 haben bereits 14.000 Zivildiener engagierte Arbeit
an vielen Stellen des österreichischen Sozialsystems geleistet, sagte Plessl. Er begrüßte es, dass
ehemalige Zivildiener nun die Möglichkeit erhalten, eine Gewissensentscheidung zu revidieren, die sie mit
17 Jahren getroffen haben. Plessl bekannte sich auch dazu, Zivildiener bei der Kinderbetreuung und in Integrationsprojekten
einzusetzen.
Abgeordneter Franz EßL (V) sah die Zivildiener als wichtiges Element des österreichischen Gemeinwesens
und schilderte positive Erfahrungen mit der Arbeit von Zivildienern aus seiner eigenen Anschauung, wobei zu erfahren
war, dass Zivildiener auch auf Bauernhöfen zum Einsatz kommen, wenn die Menschen dort schwere Schicksalsschläge
zu bewältigen haben. Im ländlichen Raum sei es wichtig, ehemaligen Zivildienern die Möglichkeit
zu geben, Jagdscheine zu erwerben, weil bäuerlicher Grundbesitz häufig mit der Ausübung der Jagd
verbunden sei.
Abgeordneter Johann MAIER (S) erinnerte an eine Salzburger Petition sowie an einen einstimmigen Beschluss des Salzburger
Landtags und an breite Initiativen in seinem Bundesland - von der Arbeiterkammer bis zur Jägerschaft -, die
nach deutschem Vorbild darauf gerichtet waren, Zivildienern die Möglichkeit zu geben, Polizisten zu werden.
Kritik übte der Abgeordnete an Strafverfügungen gegen Zivildiener, die sich weigerten, auf Krankmeldungen
Gesundheitsdaten anzugeben.
Bundesministerin Maria Theresia FEKTER erinnerte ihren Vorredner an die großen Probleme, die eine kleine
Minderheit von Zivildienern ihren Trägerorganisationen durch den Missbrauch von Krankenständen bereiteten,
und erklärte diesbezügliche Verschärfungen im Disziplinarrecht für Zivildiener. Die Ministerin
machte auch darauf aufmerksam, dass Zivildienstträgerorganisationen nicht nur die Arbeitskraft der Zivildiener
nützen können, sondern zudem auch Förderungen für deren Ausbildung erhalten. Das diesbezügliche
Sponsoring für die Trägerorganisationen bezifferte die Innenministerin mit insgesamt 60 Mio. € pro Jahr.
Erstaunt zeigte sich Maria Fekter in diesem Zusammenhang darüber, dass gerade jene Organisationen, die großen
Bedarf an Zivildienern anmelden, zugleich gegen den Vorschlag aufgetreten seien, die Bezieher der Mindestsicherung
für gemeinnützige Arbeiten heranzuziehen.
Aus der Sicht der Innenministerin sei es nicht zu rechtfertigen, auf das große personelle Potenzial der Zivildiener
im Polizeidienst zu verzichten, sagte Fekter, die auch mit dem Argument für die Novelle warb, es sei pädagogisch
wertvoll, wenn Kinder in den Kindergärten nicht nur von Frauen – Kindergärtnerinnen - betreut werden,
sondern auch von männlichen Zivildienern.
Abgeordnete Angela LUEGER (S) wertete es unter anderem als positiv, dass künftig auch Zivildiener einen Rechtsanspruch
auf Dienstfreistellung für Ausbildungszwecke haben. Gegenüber Abgeordneter Windbüchler-Souschill
verteidigte sie die Sinnhaftigkeit des Zivildienstes und bekräftigte, Zivildiener würden gute und hervorragende
Arbeit leisten.
Abgeordneter Johann HELL (S) machte geltend, dass der Zivildienst inzwischen zu einer unverzichtbaren Säule
des Sozial- und Gesundheitssystems in Österreich geworden sei. Die Anerkennung der Zivildiener sei in den
letzten Jahren gestiegen, der Zivildienst habe in der Bevölkerung hohe Akzeptanz, betonte er. Generell gab
Hell zu bedenken, dass der Zivildienst nach wie vor ein Wehrersatzdienst sei und für jene gedacht sei, die
es aus Gewissensgründen ablehnten, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden.
Die Novelle zum Zivildienstgesetz wurde vom Nationalrat mit S-V-Mehrheit verabschiedet. Die ablehnenden Berichte
des Innenausschusses über die beiden Anträge der Grünen fanden die Zustimmung der Koalitionsparteien
bzw. auch des BZÖ. |