Wirtschafts- und Finanzkrise lässt öffentliches Defizit auf 3,5% des BIP anwachsen   

erstellt am
30. 09. 10

Öffentliche Finanzen 2009
Wien (statistik austria) - Die Staatshaushalte waren im Krisenjahr 2009 stark von einem Einnahmenrückgang und einem Anstieg der Ausgaben betroffen. Statistik Austria vorliegende endgültige Daten der Gebietskörperschaften für das abgelaufene Berichtsjahr zeigen starke Anstiege des Maastricht-Defizits im Bundes-, Landes- und Gemeindesektor. Das öffentliche Defizit der Republik Österreich vergrößerte sich 2009 um rund 8,3 Mrd. Euro auf 9,6 Mrd. Euro, das sind 3,5% des Bruttoinlandsproduktes (im Vergleich zum Vorjahr: Maastricht-Defizit in Höhe von 1,3 Mrd. Euro bzw. 0,5% des BIP). Somit liegt das öffentliche Defizit über dem Maastricht-Referenzwert von 3% des BIP.

Die Staatseinnahmen sinken…
Die Staatseinnahmen 2009 in Höhe von insgesamt 133,9 Mrd. Euro (48,8% des BIP) gingen im Jahr 2009 um rund 2,7 Mrd. Euro oder 2% gegenüber dem Vorjahr zurück. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Einkommen- und Vermögensteuern – in diesem Aggregat sind die Lohn- und die Körperschaftsteuer enthalten – die 2009 um rund 4,4 Mrd. Euro niedriger ausfielen als noch im Jahr zuvor. Die größten Positionen auf der Einnahmenseite waren weiterhin Steuern und Sozialbeiträge, die insgesamt 90% der Staatseinnahmen ausmachten. Produktionserlöse, Vermögenseinkommen (z. B. Zinseinnahmen) und Transfers spielten nur eine untergeordnete Rolle.

… während die Staatsausgaben stark steigen
Die Staatsausgaben waren 2009 ebenfalls stark von der Wirtschafts- und Finanzkrise beeinflusst und stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 Mrd. Euro oder 3,9% auf 143,5 Mrd. Euro (52,3% des BIP). Die stärksten Zuwächse waren bei den monetären Sozialleistungen und sozialen Sachleistungen (+5,2% bzw. 3,5 Mrd. Euro) und beim Personalaufwand für öffentlich Bedienstete (+4,6% bzw. 1,2 Mrd. Euro) zu beobachten. Die größte Position auf der Ausgabenseite waren ebenfalls Sozialleistungen, die insgesamt rund 49% der Staatsausgaben ausmachten. Der Personalaufwand für öffentlich Bedienstete stellte mit 19% der Staatsausgaben den nächstgrößten Aufwand der Republik Österreich dar.

Bundes-, Landes- und Gemeindeebene verzeichnen ein Maastricht Defizit
Die Bundesebene – Gebietskörperschaft, Bundeskammern und sonstige Bundeseinheiten – erzielte ein Maastricht-Defizit von rund 7,4 Mrd. Euro und lag somit um rund 5,5 Mrd. Euro über dem Vorjahresergebnis von 1,9 Mrd. Euro Maastricht-Defizit. Erstmals werden von der Statistik Austria auch Daten für die Landes- und die Gemeindeebene nach Bundesländern veröffentlicht. Die Ergebnisse pro Bundesland enthalten die Maastricht-Defizite bzw. Überschüsse der Gebietskörperschaft, der dazuzurechnenden sonstigen Einheiten sowie der Landeskammern (nur Länder und Wien). Nach einem Überschuss von 266 Mio. Euro im Jahr 2008 wies die Landesebene 2009 insgesamt ein Maastricht-Defizit von rund 1,7 Mrd. Euro aus. Die Gemeindeebene mit Wien verzeichnete 2009 ebenfalls ein Maastricht-Defizit von rund 780 Mio. Euro, nachdem 2008 noch ein Überschuss von rund 147 Mio. Euro erzielt werden konnte.

Steuereinnahmen und Sozialbeiträge
Steuereinnahmen und Sozialbeiträge waren mit Abstand die größte Einnahmequelle des Staates, wobei die Mehrwertsteuer (gesamt 22,2 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (gesamt 21 Mrd. Euro) wiederum die größten Einzelsteuereinnahmen darstellten. Während erstere im letzten Jahr ein leichtes Plus verzeichnen konnte (1,2% bzw. 274 Mio. Euro) gab es bei der Lohnsteuer einen deutlichen Rückgang. Durch Maßnahmen der Steuerentlastung und die gestiegene Arbeitslosigkeit brachte die Lohnsteuer 2009 um 1,5 Mrd. Euro bzw. 6,5% weniger ein als im Jahr zuvor. Die wegfallenden Unternehmensgewinne wiederum ließen die Körperschaftsteuer um 34,1% (bzw. 2,2 Mrd. Euro) auf nunmehr 4,2 Mrd. Euro schrumpfen. Weitere markante Rückgänge 2008/2009 verzeichneten die Kapitalertragsteuer um 27,2% (429 Mio. Euro) und Kapitalertragsteuer auf Zinsen 14,1% (307 Mio. Euro).

Mit diesem Ergebnis musste 2009 das erste Mal seit 2002 (damals durch die Reform der Körperschaftssteuer) ein Rückgang der nominellen Steuereinnahmen des Staates registriert werden.
     
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