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Debatte um die Pressefreiheit |
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erstellt am
29. 09. 10
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Prammer schlägt Enquete zum Medienrecht vor
Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis sind Themen für das Parlament
Wien (pk) - Für eine parlamentarische Enquete zu Medienrecht, Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis
spricht sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer aus. Sie greift die Anregung von Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner auf, die dazu auf breiter Basis diskutieren will. "Das Thema ist aus demokratiepolitischer
Sicht überaus wichtig und gehört jedenfalls in das Parlament", sagt Prammer. Die NR-Präsidentin
geht davon aus, dass eine solche Enquete von allen Fraktionen gewünscht und mitgetragen würde.
Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit sind zuletzt in die politische Diskussion geraten. Zum einen wurde der ORF
per Gerichtsbeschluss aufgefordert, die Bänder in der so genannten Skinhead-Affäre als Beweismittel herauszugeben.
ORF- Generaldirektor Alexander Wrabetz will dem bis zu einer eindeutigen Klärung der zukünftigen Rechtslage
nicht nachkommen. Zum anderen wurden Journalisten von "profil" und "News" von der Staatsanwaltschaft
auf Basis eines Rechtshilfeersuchens der Münchner Anklagebehörde als Beschuldige vernommen, was die Justizministerin
mittlerweile als Fehler eingestanden hat. Die Journalisten hatten im Zusammenhang mit dem Hypo Alpe Adria- Skandal
aus Gerichtsakten zitiert, was in Deutschland verboten ist, nicht jedoch in Österreich.
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft fordern, Pressefreiheit
und Redaktionsgeheimnis verfassungsrechtlich abzusichern. Die Journalisten haben überdies eine Unterschriftenaktion
angekündigt. |
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Stellungnahme des Justizministeriums
Wien (bmj) - Im Zusammenhang mit der Diskussion um die gerichtlich verordnete Herausgabe von Roh-
und Recherchematerial im Zusammenhang mit einem rechtsstaatlichen Verfahren stellt das Bundesministerium für
Justiz fest, dass Gerichtsbeschlüsse zu befolgen sind. Diskussionen über etwaige Verbesserungen des Medienrechts
sind davon unberührt.
"Gerichtsbeschlüsse sind zu befolgen." Das stellte das Bundesministerium für Justiz in einer
Presseaussendung am 27.09. fest. Das Bundesministerium für Justiz bezieht damit in der Diskussion über
die Übergabe von Roh- und Recherchematerial im Zusammenhang mit einem rechtsstaatlichen Verfahren eindeutig
Stellung.
An die Regeln des Rechtsstaats halten
In der Aussendung heißt es weiter: "Es geht um einen rechtsgültigen Beschluss eines Oberlandesgerichtes
im Rahmen eines Verfahrens nach dem NS-Verbotsgesetz, dem sich in einem Rechtsstaat kein Bürger, kein Verein,
keine Institution und auch kein Medium entziehen kann." Es sei von jedem in diesem Land zu erwarten, dass
er sich an die Regeln unseres Rechtsstaates hält und nicht den Versuch anstrengt, sich selbst über das
Recht zu stellen. Schließlich stehe es jedem frei, die im Rahmen eines Verfahrens zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel zu ergreifen. Unabhängig von aktuellen Fällen sei man aber natürlich zu Gesprächen
über Verbesserungen im Medienrecht bereit.
Enquete wäre möglich
Im ORF-Morgenjournal am folgenden Tag verdeutlichte Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner diese Haltung, wies
allerdings noch einmal deutlich darauf hin, dass eine Diskussion über medienrechtliche Änderungen natürlich
möglich sei. Vorstellbar sei etwa eine breit angelegte Enquete zum Thema. |
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Molterer: Warum behindern Wrabetz & Co Aufklärung einer möglichen NS-Wiederbetätigungshandlung?
"Fadenscheinige" Argumentation der ORF-Führung
Wien (övp-pk) - Als völlig inakzeptabel bezeichnet ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm
Molterer die Weigerung der ORF-Führung, dem Urteil des Oberlandesgerichtes nachzukommen und die von der Staatsanwaltschaft
Wiener Neustadt zu Beweismittelzwecken geforderten Bänder in der Skinhead-Affäre nun doch nicht herauszugeben.
Als "fadenscheinige Argumentation" sei die Begründung des ORF und insbesondere dessen Generaldirektors
Wrabetz zu werten, dass man auf etwaige "Verbesserungen" beim Schutz des Redaktionsgeheimnisses warte.
"Das Ganze hat rein gar nichts mit dem Schutz der Pressefreiheit zu tun, sondern mit einem rechtsstaatlichen
Verfahren. Von Führungskräften allgemein sollte man ein anständiges Verhältnis zum Rechtsstaat
und seinen Gesetzen erwarten dürfen - insbesondere haben Vertreter einer öffentlich-rechtlichen Institution
eine Vorbildfunktion einzunehmen", so Molterer.
"Der ORF, Wrabetz, Oberhauser & Co werden sich zu erklären haben: ob sie sich tatsächlich für
sakrosankt halten, für etwas, das außerhalb der für alle geltenden Gesetze steht. Und sie sollten
sich darauf gefasst machen, gegebenenfalls mit ihrer Aktion für die Verzögerung der Aufklärung einer
möglichen NS-Wiederbetätigungshandlung gesorgt zu haben", so Molterer abschließend. |
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Cap: Medienfreiheit ist Grundpfeiler der Demokratie
Das Redaktionsgeheimnis bilde ein Kernstück für die demokratischen Kontrollaufgaben
der Medien
Wien (sk) - Als "unverständlich" bezeichnete am Montag SPÖ-Klubobmann Josef Cap gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst die Äußerungen von ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer. "Als
Verfassungssprecher sollte es dem Kollegen Molterer bekannt sein, dass die Presse- und Medienfreiheit sowie das
Redaktionsgeheimnis Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie sind. Der ORF agiert aus dieser Perspektive,
ihm die Behinderung der Aufklärung einer möglichen NS-Wiederbetätigungshandlung zu unterstellen,
ist schlicht absurd. Ich unterstützte Staatssekretär Ostermayer, der eine Präzisierung der Regelungen
des Redaktionsgeheimnisses gefordert hat, und wünsche mir auch von der Justizministerin ein deutliches Bekenntnis
zur Medienfreiheit", so Cap.
Das Redaktionsgeheimnis bilde ein Kernstück für die demokratischen Kontrollaufgaben der Medien, führte
der SPÖ-Klubobmann weiter aus. "Hier geht es um eine prinzipielle Frage. Ohne Redaktionsgeheimnis existiert
kein Schutz von vertraulichen Recherchen. Mein Ziel wäre die Stärkung der Rolle der Medien als vierte
Gewalt und demokratischer Eckpfeiler", so Cap abschließend. |
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Jarolim fordert stärkeren gesetzlichen Schutz der Pressefreiheit
Änderung des Mediengesetzes und Ausweitung der Grundrechtsbeschwerde zum Schutz des
Redaktionsgeheimnisses
Wien (sk) - "Noch nie war der Ruf der Justiz so angeschlagen wie in der derzeitigen Situation",
betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Prof. Fritz Hausjell am
29.09. Nach den aktuellen Ereignissen, durch die das Grundrecht der Pressefreiheit vonseiten der Justiz massiv
infrage gestellt wurde, sei ein stärkerer gesetzlicher Schutz der Pressefreiheit und des Redaktionsgeheimnisses
erforderlich. Jarolim schlägt eine Änderung des Mediengesetzes und eine Ausweitung der Grundrechtsbeschwerde
vor.
Es sei auffällig und es stehe der Vorwurf der Zwei-Klassen-Justiz im Raum, wenn Österreich etwa in Wirtschaftsfällen
wie bei der Causa Hypo oder der Causa Meinl "internationalen Standards hinterherhinkt" und andererseits
einem Rechtsansuchen aus Deutschland, wo es um ein Delikt geht, das in Österreich nicht strafbar ist, "blitzartig"
stattgegeben wird und Journalisten rechtswidriger Weise verhört werden.
Auch das beharrliche Ankämpfen der Justiz gegen das Redaktionsgeheimnis wie in der ORF-Skinhead-Affäre
zeige ein massives Problem bei der Wahrung bestehender Grundrechte auf. "Wird der ORF gezwungen, die Bänder
herauszugeben, kann man sich in Zukunft nie sicher sein, dass eine mitlaufende Kamera nicht als Polizei-Kamera
fungiert. Es darf kein Kommissariat ORF geben!", betonte Jarolim. In gleicher Weise betroffen könnten
auch etwaige Mitschriften und Notizen von Journalisten sein.
Freie journalistische Recherche wird verunmöglicht
Werde auf diese Weise vorgegangen, sei freie journalistische Recherche kaum mehr möglich, nur mehr wenige
Menschen würden vor der Kamera bereit sein zu sprechen und Informationen preiszugeben. "Das würde
den kritischen Journalismus zum Erliegen bringen", betonte Hausjell, der eine breit geführte Diskussion
zu diesem Thema - auch im europäischen Kontext - sehr begrüßt. "Dass das Redaktionsgeheimnis
von ganz zentraler Bedeutung für einen gut funktionierenden demokratischen Journalismus ist, seht völlig
außer Zweifel. Und um so bedrückender ist, was in den letzten Wochen passiert ist, da hier offensichtlich
in Verkennung der Bedeutung des Redaktionsgeheimnisses von den Behörden vorgegangen wurde", so Hausjell,
der betonte, dass nach seiner Auffassung bei der sogenannten ORF-Skinhead-Affäre vonseiten der Behörden
auch in absurder Unkenntnis des Verbotsgesetzes vorgegangen wurde. "Im Gegenteil würde das Vorgehen der
Behörden jede künftige Berichterstattung über den Bereich nicht demokratischer Gruppierungen insbesondere
des Neonazismus schwer gefährden." Er plädiere daher für eine Nachjustierung der gesetzlichen
Situation und dafür, Sorge zu tragen, "dass das nie wieder passieren kann". Die Entscheidung des
ORF, die Bänder nicht herauszugeben, begrüße er daher sehr.
Jarolim erklärte zur Skinhead-Affäre, es sei "zynisch", das Verbotsgesetz so auszulegen, als
sei der über die Neonazi-Szene berichtende Journalist derjenige, der gegen das Verbotsgesetz verstoßen
würde.
Redaktionsgeheimnis soll auch für Beschuldigte gelten
Zur gesetzlichen Verbesserung des Schutzes der Pressefreiheit schlägt Jarolim vor, dass durch eine Änderung
des Mediengesetzes der Schutz journalistischer Quellen dahingehend abgesichert werden soll, dass das Redaktionsgeheimnis
auch dann für Journalisten zur Anwendung kommt, wenn diese nicht nur als Zeuge einvernommen werden, sondern
wenn sie als Beschuldigter vorgeladen sind. Weiters solle jede Mitteilung an einen Journalisten jedenfalls dem
Redaktionsgeheimnis unterliegen. Auch sollte auf der Ebene der Grundrechtsbeschwerde diese künftig nicht nur
in Strafverfahren(nämlich in Haftsachen) möglich sein, sondern auf alle verfassungsrechtlich gewährleisteten
Rechte ausgeweitet werden. Auch forderte Jarolim, dass die Justizministerin in der Skinhead-Affäre die Generalprokuratur
um eine Wahrungsbeschwerde ersucht. Außerdem erneuerte Jarolim die Forderung nach einem unabhängigen
- mit Zweidrittelmehrheit im Parlament bestellten - Bundesstaatsanwalt als Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft. |
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Donnerbauer: Seltsames Rechtsstaats-Bewusstsein des SPÖ-Justizsprechers
Unabhängig von aktuellen Fällen sei man zu Gesprächen über das Medienrecht
bereit
Wien (övp-pk) - SPÖ-Justizsprecher Dr. Hannes Jarolim legt ein seltsames Rechtsstaatsbewusstsein
an den Tag. Was hat denn die ORF-Skinhead-Affäre mit der Weisungsspitze der Justizministerin zu tun? Es kann
nicht sein, dass sich jemand in Österreich über das Recht stellt. Es gibt einen gültigen Beschluss
im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Und gerichtliche Entscheidungen und österreichische Gesetze
müssen für alle gelten. Da kann es auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Ausnahme
geben. Schließlich beruht der Beschluss nicht auf einer Weisung der Ministerin, sondern war Entscheidung
des Oberlandesgerichts, korrigierte ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer am 29.09. die Aussagen
des SPÖ-Abgeordneten in einer Pressekonferenz. "Keinem Privatsender würde das im Traum einfallen",
so Donnerbauer weiter.
Hinsichtlich der ORF-Causa wies der Justizsprecher darauf hin, dass nicht nur Behörden in ihrem gesetzlichen
Handeln große Verantwortung tragen, sondern auch Journalisten. "Hier von Feuer am Dach der Pressefreiheit
zu sprechen, ist an den Haaren herbeigezogen. Es ist schlicht und einfach inakzeptabel, wenn die ORF-Führung
sich weigert, dem Urteil des Oberlandesgerichtes nachzukommen und die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt
zu Beweismittelzwecken geforderten Bänder in der Skinhead-Affäre herauszugeben."
Donnerbauer weiter: "Auch der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Karl Korinek,
hat sich in einem APA-Gespräch sehr kritisch dazu geäußert. Aber wie der SPÖ-Justizsprecher
mit Meinungsfreiheit umgeht, hat er ja bereits mit seinem "Anti-Lopatka Gutachten" für die ÖBB
gezeigt. Einer, der den ÖBB empfiehlt, den im Sinne des Steuerzahlers kritischen Finanzstaatssekretär
Reinhold Lopatka "nach Strich und Faden zu verklagen", ist in Sachen Meinungsfreiheit völlig unglaubwürdig."
Unabhängig von aktuellen Fällen sei man zu Gesprächen über das Medienrecht bereit, verwies
Donnerbauer auf die Bandion-Ortner-Initiative. Das Redaktionsgeheimnis sei dabei allerdings nur ein Teilaspekt,
schloss Donnerbauer. |
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Sicherung der Pressefreiheit und des Redaktionsgeheimnisses
VÖZ beschließt vier prioritäre Forderungen für
besseren Schutz
Wien (vöz) - Um Verbesserungen zur Sicherung der Pressefreiheit und des Redaktionsgeheimnisses
in Österreich möglichst umgehend, jedenfalls aber mit Jahresbeginn 2011 zu realisieren, hat der Vorstand
des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Hinblick auf das Gesprächsangebot der Bundesregierung
vier prioritäre Forderungen beschlossen, die eine verfassungsmäßige Absicherung des Redaktionsgeheimnisses
als Bestandteil des Grundrechtes auf Pressefreiheit im Staatsgrundgesetz voraussetzen. Dieser verstärkte Schutz
ist notwendig, weil das Redaktionsgeheimnis - über aktuelle Anlassfälle hinaus - angesichts erweiterter
Überwachungsmethoden längst erheblich gefährdet ist.
Das im Mediengesetz verankerte Redaktionsgeheimnis steht lediglich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes und kann
daher durch nachfolgende Bundesgesetze ohne Weiteres beschränkt werden. Tatsächlich geschieht dies auch
in zahlreichen Gesetzesinitiativen, etwa im Telekommunikationsgesetz - Stichwort Vorratsdatenspeicherung und Auskunft
über Vorratsdaten - oder im Sicherheitspolizeigesetz. Dadurch könnte der Schutz der journalistischen
Quellen ausgehebelt und die investigative Arbeit der Journalisten außerordentlich behindert werden.
Durch Verankerung im Staatsgrundgesetz "Aushöhlung" unterbinden
Der VÖZ fordert daher die Absicherung des Redaktionsgeheimnisses einschließlich Umgehungsverbot als
Bestandteil des Grundrechtes auf Pressefreiheit gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz. Damit soll gewährleistet
werden, dass nachfolgende einfache Gesetze, welche das Redaktionsgeheimnis berühren, dem grundrechtlich verankerten
Schutz des Redaktionsgeheimnisses zu entsprechen haben. Einer Aushöhlungen durch nachfolgende Gesetze kann
hierdurch wirksam ein Riegel vorgeschoben werden.
Schaffung eines Rechtsbehelfes für höchstgerichtliche Kontrolle
Gegen durch staatsanwaltliche Anordnungen und/oder gerichtliche Bewilligungen gedeckte Verletzungen eines zum Bestandteil
des Grundrechtes auf Pressefreiheit erhobenen Redaktionsgeheimnisses durch die Ermittlungsbehörden im Strafverfahren
ist jedoch zusätzlich noch die Schaffung eines eigenen Rechtsbehelfes erforderlich. Diese Notwendigkeit ergibt
sich dadurch, weil Entscheidungen der ordentlichen Gerichte nicht der Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes
unterliegen und die bestehenden Grundrechtsschutzinstrumente im Strafverfahren unvollständig sind. Daher tritt
der VÖZ für die Schaffung eines Rechtsbehelfes ein, durch welchen im Anwendungsbereich der Strafprozessordnung
(StPO) ergangene Anordnungen und Zwangsmaßnahmen von Staatsanwaltschaft bzw. Kriminalpolizei, welche das
dann verfassungsrechtlich abgesicherte Redaktionsgeheimnis beeinträchtigen, der höchstgerichtlichen Kontrolle
unterworfen werden.
Keine Umgehung durch Auskunft über "Vorratsdaten"
Außerdem fordert der VÖZ ein explizites Verbot der Auskunft über Vorratsdaten zur Umgehung des
Redaktionsgeheimnisses. Ergänzend dazu ist gesetzlich eine Clearingstelle einzurichten, die vor einer Übermittlung
von Vorratsdaten diese auf das Vorhandensein von Berufsgeheimnisträgern in dieser Eigenschaft zuzuordnenden
Daten überprüft und gegebenenfalls die Übermittlung der Daten an die Staatsanwaltschaft untersagt.
Informationsfreiheit statt Anachronismus "Amtsgeheimnis"
Die Informationsfreiheit ist in Österreich derzeit durch den obrigkeitsstaatlichen Anachronismus "Amtsgeheimnis"
im internationalen Vergleich - etwa auch mit Schweden oder der Schweiz - erheblich eingeschränkt. Deshalb
fordert der Verband die explizite Verankerung eines Rechtes der Medien auf Zugang zu amtlichen Unterlagen, insbesondere
auch Einsicht in Gerichts- und Verwaltungsakten, welches nur in begründeten Fällen, namentlich bei Schädigung
berechtigter Interessen einer Verfahrenspartei oder einer anderen Person, Gefährdung der Behördenaufgabe
oder des Verfahrenszweckes, und auch dann nur im erforderlichen Umfang beschränkt werden darf. |
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Brosz: Verständnis für Akt des zivilen Ungehorsams durch den ORF
Grüne erwarten rasch Vorschläge für verbesserten gesetzlichen Schutz des
Redaktionsgeheimnisses
Wien (grüne) - "Selbstverständlich haben Gerichtsentscheidungen in einem Rechtsstaat großes
Gewicht. Gerade im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit hat das OLG Wien die Presse- und Meinungsfreiheit zu eng
ausgelegt und die bindenden Urteile durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ignoriert.
Letztlich hat die damals zuständige Justizministerin Berger sogar einen eigenen Senat beim Obersten Gerichtshof
eingerichtet, der die für Österreich peinlichen Urteile des OLG Wien revidiert hat, um Verurteilungen
in Strassburg zu verhindern. Vor diesem Hintergrund habe ich Verständnis für den Akt des zivilen Ungehorsams,
den der ORF durch die Nichtherausgabe des unveröffentlichten Drehmaterials setzt", so der Mediensprecher
der Grünen, Dieter Brosz.
"Ich bin gespannt, ob und wann Justizministerin Bandion-Ortner nun endlich bereit ist, medienpolitische Grundsatzfrage
zu diskutieren und sich nicht hinter dem stereotypen Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte zu verschanzen.
Es geht nicht um Eingriffe in laufende Verfahren, sondern um die Frage, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichen.
Wenn gerade in Fragen der freien Meinungsäußerung und jetzt auch des Redaktionsgeheimnisses laufend
Entscheidungen getroffen werden, die den Intentionen des Gesetzgebers widersprechen, ist die Politik gefordert.
Ich gehe davon aus, dass die Regierungsparteien sehr rasch Vorschläge vorlegen werden. Die Grünen stehen
für Gespräche über Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Schutzes des Redaktionsgeheimnisses
jederzeit zur Verfügung", so Brosz. |
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ORF Programm-Betriebsrat fordert besseren Schutz des Redaktionsgeheimnisses
Nicht-Herausgabe des "Schauplatz"-Drehmaterials ist richtige Entscheidung
Wien (orf) - Der Betriebsrat Fernsehen-Programm des ORF teilt die Kritik des ORF-Redakteursrates
und der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp an der gerichtlich verfügten Beschlagnahmung von nicht gesendetem
ORF-Recherchematerial zur "Schauplatz"-Reportage "Am rechten Rand". Der Spruch des Wiener OLG
ist mit in demokratischen Ländern üblichen Standards der Medienfreiheit absolut unvereinbar. Das Redaktionsgeheimnis
ist eine wesentliche Grundlage für unabhängigen und kritischen Journalismus, erst das Redaktionsgeheimnis
ermöglicht vertrauliche Information und Recherche, damit hat das Redaktionsgeheimnis auch eine wichtige demokratiepolitische
Funktion.
Der Betriebsrat hält daher die gestrige Entscheidung von Generaldirektor Alexander Wrabetz - die allerdings
schon vergangene Woche hätte erfolgen müssen - für richtig und wichtig, das ungesendete "Schauplatz"-Drehmaterial
"im Sinne eines Moratoriums" trotz Androhung von Beugestrafen nicht an die Justiz zu übergeben.
Die österreichische Politik ist jetzt gefordert, den gesetzlichen Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit
rasch zu verbessern.
Von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erwartet sich der ORF Programm-Betriebsrat ein deutliches Bekenntnis
zur Medienfreiheit. Ein Ausweg aus der von der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft provozierten Beschlagnahme-Misere
wäre nämlich die ministerielle Weisung an die Staatsanwaltschaft, die Herausgabe des Drehmaterials so
lange nicht zu verlangen, bis eine Entscheidung des vom ORF angerufenen Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte vorliegt. Mit dieser Vorgangsweise könnte auch sicher gestellt werden, dass die inzwischen
mehrfach angekündigte verbesserte gesetzliche Absicherung des Redaktionsgeheimnisses ohne unnötige zusätzliche
Belastung vorgenommen werden kann.
Der Programm-Betriebsrat unterstützt schließlich die Forderung der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp,
dass weder Staatsanwälte noch Gerichte das Recht haben sollten, die Herausgabe von Originalunterlagen von
Journalisten zu verlangen. Die von der Gewerkschaft angekündigte Unterschriftenaktion in den Redaktionen für
einen besseren Schutz des Redaktionsgeheimnisses hält der Betriebsrat für eine wichtige Initiative und
ein deutliches Signal in Richtung Politik und Justiz. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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