Debatte über die Briefwahl ausgebrochen  

erstellt am
11. 10. 10

 LH Pühringer: Briefwahl darf wegen der Vorkommnisse im Burgenland nicht in Frage gestellt werden
Vorteile der besseren Teilhabe an der demokratischen Willensbildung überwiegen bei weitem
Linz (lk) - "Die Briefwahl darf wegen der Vorkommnisse im Burgenland nicht in Frage gestellt werden", erklärt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am 11.10. "Denn alle Erfahrungen zeigen, dass die Vorteile dieser Form der politischen Partizipation bei weitem überzeugen."

Das zeige auch der internationale Vergleich. In Deutschland gibt es die Briefwahl seit 1957, hat also eine lange Tradition und ist bereits wesentlicher Bestandteil des Wahlrechts.

Mittlerweile stellt diese Form der Stimmabgabe in Deutschland ein völlig anerkanntes und unangefochtenes Wahlinstrumentarium dar - jeder fünfte Bundesbürger wählt heute per Briefwahl.

In Oberösterreich hat die Einführung der Briefwahl bewirkt, dass bei der letzten Landtagswahl erstmals seit 1949 die Wahlbeteiligung wieder gestiegen ist.

Dazu kommt, dass bei der Diskussion um die Briefwahl oft übersehen wird, dass diese Form der Stimmabgabe für Wähler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht sehr mobil sind, den Zugang zu staatlichen Willensbildung erheblich erleichtert.

Vor allem in ländlichen Gebieten sind diese Personen auf Dritte angewiesen, um in Wahllokale zu gelangen. Auch die "fliegenden Wahlkommissionen" wurden häufig kritisch bewertet. Viele Betroffenen empfanden es als "Eindringen ins Schlafzimmer", wenn die Stimmabgabe vor dieser Kommission erfolgen musste. Viele Personen sind nicht sehr erfreut, fremde Menschen in den Wohnbereich einzulassen, und verzichten aus diesem Grund mitunter auf ihr Wahlrecht.

"Selbstverständlich müssen Missbräuche abgestellt werden, insbesondere in der Frage der Fristen. Damit soll verhindert werden, dass jemand in Kenntnis des vorläufigen Ergebnis seine Stimme abgibt. Das ist über die Fristen lösbar.

Die Ausübung des Wahlrechts mittels Briefwahl ist keinesfalls Ausdruck einer Bequemlichkeits-Demokratie, der der Staat entgegentreten soll. Sie stellt schlicht eine konsequente Weiterentwicklung des Wahlrechts in einer modernen Form dar. Daran muss dem Staat gelegen sein", so Pühringer.

 

Kaiser: Briefwahl muss zur Stärkung der Demokratie bleiben
Jedoch sollten die Wahlkarten, wie bei Kärntner Gemeindewahlordnung, bis spätestens am Wahltag bei der zuständigen Behörde eintreffen müssen.
Klagenfurt (sk) - "Wir stehen klar für das Beibehalten der Briefwahl, jedoch sollte sie reformiert werden", klinkt sich SPÖ-Landesvorsitzender LHStv. Peter Kaiser in die laufende Diskussion um die Briefwahl ein, deren Abschaffung etwa FPK-LH Dörfler fordert.

Zur Stärkung der Demokratie hat sich in Kärnten etwa die Einführung des zweiten Wahltages bestens bewährt. "Zudem sollte das Briefwahlrecht auf Bundesebene nach dem Vorbild der auf SPÖ-Initiative geänderten Gemeindewahlordnung in Kärnten dahingehend abändert werden, dass die Wahlkarten bis spätestens am eigentlichen Wahltag bei der Wahlbehörde eintreffen müssen, um Vorfälle wie jüngst im Burgenland zu verhindern", schließt Kaiser.

 

Stefan: Grüne Bedenken sind durchaus berechtigt!
Briefwahl eröffnet dem potentiellen Wahlbetrug Tür und Tor!
Wien (fpd) - Die von den Grünen geäußerten Bedenken zur Briefwahl bzw. der Verdacht, daß hier dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet werde, seien nicht von der Hand zu weisen. Schon die Wiener Volksbefragung im Frühjahr habe gezeigt, daß die durch die schlampige und hinterfragenswerte Umsetzung des Gesetzes taktisch abgestimmt bzw. gewählt werden kann. Angesichts der bereit 63 dokumentierten Fällen von Unregelmäßigkeiten bei der Burgenlandwahl, sei jetzt der Fokus besonders auf Wien zu richten, so heute der Wiener NAbg. Mag. Harald Stefan.

Bei der Briefwahl bliebe die Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht garantiert, der Manipulation seien Tür und Tor geöffnet, weil auch das Wählen nach dem eigentlichen Wahlvorgang möglich sei, da die Wahlkarten erst bis zu 8 Tagen nach der Wahl bei der Wahlbehörde eintreffen müssten, führt Nabg. Harald Stefan weiter aus.

Um diesen Missstände bei Verfassungsgesetzen entgegenzuwirken, fordert die FPÖ schon lange die Prüfung von Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof schon während der Begutachtungsphase", so Stefan. "Es ist nicht einzusehen, dass althergebrachte demokratische Rechte der Wiener Bürger wie das persönliche, freie, geheime und allgemeine Wahlrecht, für die Studenten, Bürger und auch Arbeiter bereits 1848 in Wien auf den Barrikaden gestorben sind, 2010 von einem Bürgermeister der Stadt Wien, der diese eigentlich garantieren sollte, aus eigenem Machthunger und der Angst heraus, eben diese Macht zu verlieren, ausgehöhlt und untergraben werden, so Stefan.

Angesichts dieser Brisanz, sowie der Tatsache, dass Häupl stets versuche, die demokratiepolitisch bedenkliche Briefwahl zu fördern, stelle sich die Frage, wie weit die Häupl-SPÖ vom vermeintlichen Wahlbetrug Nutznießer sein könnte. Die FPÖ wird sich dabei stets gegen alle Versuche, die Rechte und Möglichkeiten der Wähler zu schmälern, wehren, wobei speziell die Rechte der Frauen in Österreich auch gegenüber Auswüchsen in der islamischen Gesellschaft geschützt werden müssen, bekräftigt Stefan.

 

 Hirz: Grün-initiiertes Briefwahlmodell in Oberösterreich sollte Vorbild für dringendst nötige Reformen sein
Die Grünen haben hier bei der Umsetzung der Wahlrechtsreform im Jahr 2008 erfolgreich einen konsequenten Weg vorgeschlagen
Linz (grüne) -
"Das von den Grünen OÖ initiierte Briefwahlmodell ohne Nachfrist hat sich bei den Landtagswahlen 2009 in Oberösterreich bestens bewährt und sollte beispielgebend für eine längst überfällige Reform auf Bundesebene und in anderen Bundesländern sein", ruft der Klubobmann der Grünen OÖ, Gottfried Hirz im Zuge der wiederaufgeflammten Debatte um die Briefwahl in Erinnerung.

Die jüngsten Landtagswahlen in der Steiermark und Wien haben neuerlich die Fragwürdigkeit des bisher praktizierten Briefwahlmodus bewiesen." Dass mit der achttägigen Nachfrist Wählen noch lange nach Wahlschluss möglich ist, ist demokratiepolitisch bedenklich, provoziert taktisches Wählen und versieht Wahlabende mit einem riesengroßen Fragezeichen", kritisiert Hirz.

Die Grünen haben hier bei der Umsetzung der Wahlrechtsreform im Jahr 2008 erfolgreich einen konsequenten Weg vorgeschlagen und die gänzliche Streichung der sogenannten Nachfrist in den OÖ Wahlordnungen erreicht. In Oberösterreich müssen daher bereits am Wahltag alle Wahlkarten spätestens bis zum Wahlschluss eingelangt sein. Hirz: "Damit ist nicht nur eine Stimmabgabe nach diesem Zeitpunkt unmöglich gemacht, sondern steht in Oberösterreich das Wahlergebnis auch bereits am Wahlabend fest. Es gibt klare Fakten statt Bedenken, Unsicherheit und Kaffeesudleserei".

Hirz abschließend: "Die jüngsten Reaktionen auf Bundesebene zeigen, dass SPÖ und selbst ÖVP diese Mängel erkennen und eine gewisse Reformbereitschaft gegeben ist. Mit einer Übernahme des Oberösterreichischen Modells wäre die Debatte im Interesse der Wählerinnen und Wähler und der Demokratie schnell beendet und eine optimale Lösung für die Briefwahl gefunden".

 

Der Auslandsösterreicher-Weltbund (AÖWB) hat schon im Vorfeld auf die aktuellen Überlegungen bezüglich der Fristen gefordert, daß eine eventuelle Verkürzung der Fristen nicht zulasten der Zeit gehen dürfe, die den Auslandsösterreichern (AÖ) für Postweg und eigentliche Wahl blieben. Sollte die Frist also so definiert sein, daß die Wahlkarten bereits am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Wahlbehörde einlangen müßten, müsse sichergestellt sein, daß der Versand der Wahlkarten an die AÖ entsprechend eine Woche vorher zu erfolgen habe. Eine einfache Verkürzung der Frist komme für den AÖWB nicht in Frage. Die Redaktion.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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