Konsumentenschutz  

erstellt am
07. 10. 10

Maier gegen "Soft-Lösung" bei "Keilerfirmen"
Auch Justizministerin Bandion-Ortner sowie die Vertreter der Wirtschaft müssen ein Interesse an seriösen, abgesicherten Verträgen haben
Wien (sk) - "Verträge, die bei unerwünschten Werbeanrufen zustandekommen, dürfen nicht gültig sein. Justizministerin Bandion-Ortner muss die Konsumenten vor diesem Terror durch Telefonkeiler endlich wirksam schützen, so ist es auch im Regierungsprogramm vereinbart", so SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier am Rande des Konsumentenschutzausschusses am 07.10. Der Vorschlag von Bandion-Ortner, der die Einräumung eines Rücktrittsrechtes von einem derartigen Vertrag vorsieht, sei "viel zu weich". Konsumenten müssten sich so gegen einen Vertrag zur Wehr setzen obwohl sie oft gar nicht wissen, dass sie bei einem Werbeanruf einen Vertrag abgeschlossen haben.

Unseriöse Keilerfirmen, wie etwa "My Phone", würden versuchen, Konsumenten zu täuschen, in dem sie den Eindruck vermitteln, sie seien von der Telekom. "Dazu liegen unzählige Beschwerden vor, dem gehört endlich ein Riegel vorgeschoben. Der Widerstand des Justizministeriums gegen eine konsumentenfreundliche Lösung ist unverständlich. Wir sind dagegen, dass der Konsument, der hier belästigt und betrogen wird, auch noch den ersten Schritt dagegen setzen muss. Zudem hat man in Deutschland mit einer derartigen Rücktrittsregelung äußerst schlechte Erfahrungen gemacht", so Maier.

Die Lösung, die die SPÖ vorschlägt, ist hingegen klar, eindeutig und zudem im Regierungsabkommen zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart: Bei unerwünschten Werbeanrufen ist vorgesehen, dass Verträge schwebend unwirksam sind und erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung mit der Unterschrift durch den Konsumenten gültig werden. Sonst sind sie nichtig.

"Auch Justizministerin Bandion-Ortner sowie die Vertreter der Wirtschaft müssen ein Interesse an seriösen, abgesicherten Verträgen haben und nicht unseriöse Keilerfirmen unterstützen, die 'windige' Verträge abschließen, in denen es nur um die Abzocke der Konsumenten geht", so der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher.

 

Tamandl: Kampf der Telefonkeilerei
Bures und Hundstorfer sind gefordert
Wien (övp-pk) - Der Telefonkeilerei muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Immer mehr Menschen werden durch unerbetene Werbeanrufe belästigt. Dubiose Unternehmen verwickeln auf heimtückische Art und Weise in so genannten Cold Callings Konsumenten in Telefongespräche, die leider oft mit dem Abschluss eines Vertrages enden. Das sagte ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin Abg. Gabriele Tamandl anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz. "Um ungewünschte Werbeanrufe rechtlich einzudämmen, hat Justizministerin Bandion-Ortner mit einer Gesetzesvorlage für mehr Konsumentenschutz bereits einen wichtigen Schritt gesetzt", betont die ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin. "Nun muss aber auch Telekomministerin Doris Bures aktiv werden." Ein Problem besteht derzeit darin, dass an unseriöse Unternehmen, die Telefonkeilerei betreiben, zwar laut Gesetz Strafen von bis zu 37.000 Euro verhängt werden können - in der Praxis führt dieses aber nur zu Strafen von etwa 150 Euro und zu Aufhebungen beim UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat).

"Hier herrscht ein großes Defizit, wir brauchen daher dringend eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Denn klar ist: Der Schutz der Konsumenten muss an erster Stelle stehen", so Tamandl in Richtung Bures. Doch auch Konsumentenschutzminister Hundstorfer sei in diesem Bereich gefordert.

Abgelehnt wird von der ÖVP-Abgeordneten die SPÖ-Forderung nach einer Nichtigkeit von Verträgen, die aus Werbetelefonaten hervorgegangen sind. Der Telefonkeiler würden auch dann Geld verlangen, wenn im Gesetz eine Nichtigkeit solcher Verträge festgeschrieben sei, begründet Tamandl die Ablehnung. "Der Konsument soll vielmehr alle wichtigen Informationen wie Name, Sitz, Adresse des Unternehmens, Vertragsinhalt und Zahlungspflicht in Händen halten. Erst dann soll er sich entscheiden - dann kann er immer noch innerhalb von sieben oder 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Erhält er eine solche Information vom Unternehmen nicht oder unvollständig, soll er ein unbefristetes Rücktrittsrecht haben. Wir wollen einen mündigen Konsumenten und Wahlrecht statt gesetzlichem Zwang." Es sei ja schließlich durchaus vorstellbar, dass der Verbraucher trotzdem am Vertrag festhalten will, wie dies beispielsweise bei Zeitungsabonnements öfters vorkommt.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
zurück