Maier
gegen "Soft-Lösung" bei "Keilerfirmen"
Auch Justizministerin Bandion-Ortner sowie die Vertreter der Wirtschaft müssen ein
Interesse an seriösen, abgesicherten Verträgen haben
Wien (sk) - "Verträge, die bei unerwünschten Werbeanrufen zustandekommen, dürfen
nicht gültig sein. Justizministerin Bandion-Ortner muss die Konsumenten vor diesem Terror durch Telefonkeiler
endlich wirksam schützen, so ist es auch im Regierungsprogramm vereinbart", so SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
Johann Maier am Rande des Konsumentenschutzausschusses am 07.10. Der Vorschlag von Bandion-Ortner, der die Einräumung
eines Rücktrittsrechtes von einem derartigen Vertrag vorsieht, sei "viel zu weich". Konsumenten
müssten sich so gegen einen Vertrag zur Wehr setzen obwohl sie oft gar nicht wissen, dass sie bei einem Werbeanruf
einen Vertrag abgeschlossen haben.
Unseriöse Keilerfirmen, wie etwa "My Phone", würden versuchen, Konsumenten zu täuschen,
in dem sie den Eindruck vermitteln, sie seien von der Telekom. "Dazu liegen unzählige Beschwerden vor,
dem gehört endlich ein Riegel vorgeschoben. Der Widerstand des Justizministeriums gegen eine konsumentenfreundliche
Lösung ist unverständlich. Wir sind dagegen, dass der Konsument, der hier belästigt und betrogen
wird, auch noch den ersten Schritt dagegen setzen muss. Zudem hat man in Deutschland mit einer derartigen Rücktrittsregelung
äußerst schlechte Erfahrungen gemacht", so Maier.
Die Lösung, die die SPÖ vorschlägt, ist hingegen klar, eindeutig und zudem im Regierungsabkommen
zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart: Bei unerwünschten Werbeanrufen ist vorgesehen, dass Verträge
schwebend unwirksam sind und erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung mit der Unterschrift durch den
Konsumenten gültig werden. Sonst sind sie nichtig.
"Auch Justizministerin Bandion-Ortner sowie die Vertreter der Wirtschaft müssen ein Interesse an seriösen,
abgesicherten Verträgen haben und nicht unseriöse Keilerfirmen unterstützen, die 'windige' Verträge
abschließen, in denen es nur um die Abzocke der Konsumenten geht", so der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher. |
Tamandl: Kampf der Telefonkeilerei
Bures und Hundstorfer sind gefordert
Wien (övp-pk) - Der Telefonkeilerei muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Immer mehr
Menschen werden durch unerbetene Werbeanrufe belästigt. Dubiose Unternehmen verwickeln auf heimtückische
Art und Weise in so genannten Cold Callings Konsumenten in Telefongespräche, die leider oft mit dem Abschluss
eines Vertrages enden. Das sagte ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin Abg. Gabriele Tamandl anlässlich der
Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz. "Um ungewünschte Werbeanrufe rechtlich einzudämmen,
hat Justizministerin Bandion-Ortner mit einer Gesetzesvorlage für mehr Konsumentenschutz bereits einen wichtigen
Schritt gesetzt", betont die ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin. "Nun muss aber auch Telekomministerin
Doris Bures aktiv werden." Ein Problem besteht derzeit darin, dass an unseriöse Unternehmen, die Telefonkeilerei
betreiben, zwar laut Gesetz Strafen von bis zu 37.000 Euro verhängt werden können - in der Praxis führt
dieses aber nur zu Strafen von etwa 150 Euro und zu Aufhebungen beim UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat).
"Hier herrscht ein großes Defizit, wir brauchen daher dringend eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes.
Denn klar ist: Der Schutz der Konsumenten muss an erster Stelle stehen", so Tamandl in Richtung Bures. Doch
auch Konsumentenschutzminister Hundstorfer sei in diesem Bereich gefordert.
Abgelehnt wird von der ÖVP-Abgeordneten die SPÖ-Forderung nach einer Nichtigkeit von Verträgen,
die aus Werbetelefonaten hervorgegangen sind. Der Telefonkeiler würden auch dann Geld verlangen, wenn im Gesetz
eine Nichtigkeit solcher Verträge festgeschrieben sei, begründet Tamandl die Ablehnung. "Der Konsument
soll vielmehr alle wichtigen Informationen wie Name, Sitz, Adresse des Unternehmens, Vertragsinhalt und Zahlungspflicht
in Händen halten. Erst dann soll er sich entscheiden - dann kann er immer noch innerhalb von sieben oder 14
Tagen vom Vertrag zurücktreten. Erhält er eine solche Information vom Unternehmen nicht oder unvollständig,
soll er ein unbefristetes Rücktrittsrecht haben. Wir wollen einen mündigen Konsumenten und Wahlrecht
statt gesetzlichem Zwang." Es sei ja schließlich durchaus vorstellbar, dass der Verbraucher trotzdem
am Vertrag festhalten will, wie dies beispielsweise bei Zeitungsabonnements öfters vorkommt. |