Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat am 05.10. den Entwurf zur Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes
in den Ministerrat eingebracht. Ziel der Novelle ist eine Modernisierung der Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen
in Betrieben.
"Mit dieser Novelle soll das Regierungsprogramm hinsichtlich der Stärkung des innerbetrieblichen Dialoges
zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen umgesetzt werden. Sie bringt spürbare Verbesserungen für
Betriebsräte, speziell für den Jugendvertrauensrat, der eine wichtige Vermittlerrolle zwischen den Anliegen
der Lehrlinge und der Betriebsleitung einnimmt", unterstreicht Hundstorfer am Dienstag in einer Aussendung.
Wesentlicher Inhalt der Novelle ist die Verlängerung der Frist von einer Woche auf zwei Wochen für die
Anfechtung von Kündigungen vor Gericht durch ArbeitnehmerInnen. Darüber hinaus führt sie zu Verbesserungen
bei wirtschaftlichen Informations- und Beratungsrechten des Betriebsrates und ermöglicht den Abschluss freiwilliger
Betriebsvereinbarungen für leistungsbezogene Entgelte.
"Die Umsetzung der Novelle soll insbesondere jugendlichen ArbeitnehmerInnen mehr Mitsprache und Mitbestimmung
im Betriebsalltag ermöglichen. Mit der Verbesserung der Chancen bei Arbeitsgerichtsprozessen durch die Verlängerung
der Anfechtungsfrist wird eine Jahrzehnte alte Forderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich
endlich umgesetzt", so Hundstorfer abschließend. |