LH Pühringer zu VfGH-Entscheidung
Linz (lk) - Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Auflösung der gebundenen Rücklage
des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen im Rahmen des Kassen-Sanierungspakets verfassungswidrig ist. "Damit
war die Verfassungsklage der Landesregierungen von Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg - also die schärfste
Waffe des Föderalismus - erfolgreich", begrüßt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer diese
Entscheidung.
Der Verfassungsgerichtshof folgt der Argumentation der drei Länder, wonach die einseitige Bevorzugung der
Wiener Krankenkasse "nach unsachlichen Kriterien" erfolgt ist.
Im Kassensanierungspaket wurde festgeschrieben, dass die Rücklage im Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkasse
- rund 42,5 Millionen Euro - aufgelöst wird. Davon flossen 33 Millionen Euro der Wiener Gebietskrankenkasse
zu - der Rest wurde auf die übrigen Gebietskrankenkassen im Verhältnis der von ihnen in den Ausgleichsfonds
einbezahlten Beträge aufgeteilt. "Eine völlig einseitige Bevorzugung der chronisch defizitären
Wiener Gebietskrankenkasse, die aus Sicht Oberösterreichs gleichheitswidrig war", so Pühringer.
Daher sind wir den Weg der Verfassungsklage gegangen.
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte bei seiner Entscheidung auch, dass das Kassensanierungspaket ein Verzerrungspaket
ist. Es hat die ökonomische Realität auf den Kopf gestellt und marode Kassen bevorzugt. Hier stellte
der Verfassungsgerichtshof eindeutig fest, dass "die neun Gebietskrankenkassen die Versicherung jeweils selbständig
und unabhängig durchführen müssen; dies betrifft auch die Verantwortung für die finanzielle
Gebarung". Durch die Auflösung der Rücklage der Gebietskrankenkassen wurde "die oberösterreichische
Kasse zum Zahlmeister für chronisch reformresistente und daher defizitäre Landeskassen, allen voran die
Wiener Kasse. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist ein wichtiger Schritt, die oberösterreichische
Kasse aus dieser Zahlmeister-Rolle zu befreien", so Pühringer.
Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse habe in den letzten Jahre große Anstrengungen zur Kostendämpfung
unternommen, obwohl sie selbst vor einigen Jahren in einer wirtschaftlich schwierigen Situation gewesen ist. "Die
oberösterreichische Kasse hatte Mut zu Reformen, der bei anderen Landeskassen, allen voran der Wiener, offensichtlich
fehlt", betont Pühringer.
Die daraus entstandene prekäre finanzielle Sondersituation der Wiener Kasse war kein sachlicher Grund, von
dem im Ausgleichsfonds geschaffenen Ordnungssystem abzugehen, bestätigt jetzt der Verfassungsgerichtshof.
"Das Endziel bleibt, die jährlichen Zahlungen an den Ausgleichsfonds in Wien zu halbieren bzw. in weiterer
Folge einzustellen", erklärt Pühringer. |