Wettbewerbspolitik nach der Wirtschaftskrise   

erstellt am
15. 10. 10

Wien (wifo) - Der Mangel an Wettbewerb bedeutet in Österreich einen Wachstumsengpass. Durch eine anhaltende Intensivierung des Wettbewerbs sind in Österreich substantielle positive Effekte auf Innovation und Wachstum zu erwarten. In Ergänzung zu Vorgaben auf der EU-Ebene sind auch eigenständige wettbewerbspolitische Maßnahmen sinnvoll, möglich und notwendig. Aufgrund der Versäumnisse in der Vergangenheit ist der Spielraum für eine innovations- und wachstumsfördernde Wettbewerbspolitik auf nationaler Ebene in Österreich vergleichsweise groß und könnte "budgetschonend" genutzt werden.

Eine eindeutige Lehre aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise ist, dass sich der Staat auf seine wichtigste Aufgabe konzentrieren sollte, indem er die entsprechenden Rahmenbedingungen für das Funktionieren der Märkte schafft. Dieses Ziel ist am besten durch eine konsequente Ordnungspolitik und eine strenge international koordinierte Wettbewerbspolitik sowie durch "intelligente Regulierung" ("Smart Regulation") zu erreichen. Das kann in einigen Sektoren (z. B. Banken und Finanzsektor) eine strengere Regulierung bedeuten, während in anderen Wirtschaftsbereichen (z. B. Netzwerkbranchen, freie Berufe) noch immer substantieller Spielraum für Deregulierung zu bestehen scheint.

Die Finanzmarktkrise hat darüber hinaus gezeigt, dass öffentliches Eigentum nicht unbedingt die Stabilität eines Unternehmens garantiert. Ein Rückzug der öffentlichen Hand aus dem Wirtschaftsgeschehen als aktiver Akteur muss nicht zwangsläufig mit einer Destabilisierung der Märkte einher gehen, wenn es gelingt, die entsprechenden Rahmenbedingungen herzustellen und deren Einhaltung und Bestand zu gewährleisten. Dies erfordert eine intelligente Regulierung und eine effiziente Wettbewerbsaufsicht.

Folgende Empfehlungen für eine innovations- und wachstumsorientierte Wettbewerbspolitik lassen sich ableiten:

  • Der Etablierung einer wettbewerbsfreundlichen Grundstimmung sowie der Entwicklung einer wettbewerbspolitischen Gesamtstrategie sollte oberste Priorität eingeräumt werden. Die Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts und seiner Durchsetzung sollte erhöht werden. Die regulatorischen Hindernisse für die Entfaltung unternehmerischer Tätigkeit sollten weiter verringert werden.
  • Die Belebung des Wettbewerbs ist im Bereich der freien Berufe mit Nachdruck voranzutreiben. Privatisierungen sollten als Instrument zur Wettbewerbsintensivierung in Betracht gezogen werden.
  • Auf wettbewerbsverzerrende Subventionen sollte verzichtet werden. Wien, am 15. Oktober 2010
     
zurück