LR Dunst fordert Verschärfung der Gesetzeslage bei ungebetenen Werbeanrufen   

erstellt am
14. 10. 10

Cold Calling
Eisenstadt (blms) – Ungebetene Werbeanrufe finden in Österreich laut Statistik des BMASK täglich tausendfach statt. Auch im Burgenland häufen sich die Beschwerden über unerwünschte Telefonanrufe, Postwurfsendungen oder Faxmitteilungen von unbekannten Anbietern. Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst warnt davor, dass „dabei nicht das angepriesene Werbeprodukt oder der vermeintliche Gewinn im Vordergrund steht, sondern das Herauslocken von hochsensiblen persönlichen Daten wie Adresse, Kontonummer oder die Sozialversicherungsnummer sowie der Vertragsabschluss betreffend zweifelhafter Wunderprodukte oder Gewinnspiele“.

Es besteht ein reger Handel mit Adressen von Konsumentinnen und Konsumenten. Die so übermittelten Daten sind äußerst wertvoll und bringen dem Verkäufer auf dem Markt große Gewinne ein. Die Produktpalette der unseriösen Anbieter per Telefon reicht vom medizinischen Supermittel, über Werbeverträge bis hin zu besonders hoch steigenden Aktien. Oft locken Lotteriegewinnspiele mit tollen Gewinnchancen, in letzter Zeit wurde sogar mit „günstigen Zusatzpensionsvorsorgen“ geködert. Meist sollen die Konsumenten dann in weiterer Folge auch die persönlichen Bankdaten telefonisch bekannt geben.

„Solche Fälle kommen derzeit besonders vermehrt vor, weshalb ich den „Cold-Calling-Gesetzesentwurf“ begrüße. Dem Entwurf zur Folge wären solche Werbeanrufe und Werbefaxnachrichten nur zulässig, wenn eine vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers erteilt wurde. Weiters ist das Unterdrücken und Verfälschen der Rufnummernanzeige unzulässig. Der Entwurf wäre somit zwar eine Verbesserung, allerdings fordere ich für einen ausreichenden Schutz beim „Cold Calling“ eine Schriftlichkeitserfordernis für einen rechtsgültigen Vertrag“, erklärt Dunst.

„Sollte jemand seine Kontonummer bereits bekannt gegeben haben, ist es ratsam, mit der Bank Kontakt aufzunehmen, denn binnen einer Frist von 56 Tagen hat die Konsumentin / der Konsument die Möglichkeit einer Rückforderung / Rückbuchung des ungerechtfertigt eingezogenen Betrages“, informiert Mag. Natascha Subosits-Varga vom Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz. Problematiken wie Cold Calling, Internet-Abzocke und Abonnement-Verträge stehen derzeit als „Top 3“ an der Spitze der Beratungsstatistik im Bereich Konsumentenschutz.
     
zurück