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Petitionsausschuss will sich intensiver um Bürgeranliegen kümmern |
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Zusammenarbeit mit Volksanwaltschaft soll verstärkt werden Wien (pk) - Der Petitionsausschuss des Nationalrats will sich in Zukunft intensiver um Bürgeranliegen kümmern. Die Mitglieder des Ausschusses wollen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten besser nutzen und gegebenenfalls auch auf eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats hinwirken, um den Ausschuss aus seinem "Mauerblümchendasein" herauszuholen. In Diskussion sind nicht nur eine bessere Darstellung der Aktivitäten des Ausschusses und des Petitionsrechts der BürgerInnen auf der Homepage des Parlaments, sondern etwa auch eine vermehrte Zuweisung von Petitionen an Fachausschüsse und Plenardebatten über Petitionen und Bürgerinitiativen zu fernsehtauglicher Zeit. In einem ersten Schritt loteten die Ausschussmitglieder heute gemeinsam mit den VolksanwältInnen Peter Kostelka, Gertrude Brinek und Terezija Stoisits aus, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Volksanwaltschaft verstärkt werden könnte. Dabei ging es zum Beispiel um die Abgabe von Stellungnahmen der Volksanwaltschaft zu einzelnen Petitionen und Bürgerinitiativen, die Abtretung von Petitionen an die Volksanwaltschaft und gemeinsame Aussprachen im Petitionsausschuss über immer wieder auftauchende Problembereiche. Das könnte etwa die Errichtung von Handymasten betreffen, die regelmäßig sowohl Gegenstand von Bürgerbeschwerden bei der Volksanwaltschaft als auch von Petitionen und Bürgerinitiativen ist. Eingeleitet wurde die heutige Aussprache im Petitionsausschuss mit einer Stellungnahme der drei VolksanwältInnen. Volksanwalt Kostelka machte darauf aufmerksam, dass ein Grundrecht auf die Einbringung von Petitionen bereits im Staatsgrundgesetz verankert worden sei. Er zeigte sich - wie seine Amtskolleginnen Brinek und Stoisits - gegenüber einer verbesserten Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss aufgeschlossen, gab aber zu bedenken, dass politische Diskussionsbeiträge nicht in das Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft als nachprüfendes Kontrollorgan fielen. Für Stoisits liegt der grundlegende Unterschied zwischen der Volksanwaltschaft und dem Petitionsausschuss darin, dass sich die Volksanwaltschaft stets um konkrete Beschwerden eines betroffenen Bürgers über die Verwaltung kümmere, während sie für allgemeine politische Anliegen oder Unmutsäußerungen nicht zuständig sei. Die dafür eingerichteten Instrumente der Petition und der Bürgerinitiative erachtet Stoisits allerdings, wie sie sagte, als "viel zu umständlich". Man müsse für ein Anliegen entweder die Unterstützung eines Abgeordneten finden oder 500 Unterschriften sammeln, skizzierte sie und sprach sich hier für Vereinfachungen aus. Volksanwältin Brinek hielt fest, die Volksanwaltschaft habe die bestehende Möglichkeit, zu Petitionen und Bürgerinitiativen Stellungnahmen abzugeben, bisher nur "bescheiden" genutzt, könnte in Zukunft aber verstärkt aktiv werden. So wäre ihrer Meinung nach eine Stellungnahme der Volksanwaltschaft zu einer vom zuständigen Ministerium abgegebenen Stellungnahme in manchen Fällen sinnvoll. Brinek verwies auch auf erste Erfahrungen in Deutschland mit elektronischen Eingaben von Bürgeranliegen, wobei jedenfalls ein vermehrter Personalaufwand von Seiten des deutschen Bundestags festgestellt wurde. Seitens der Abgeordneten betonte Ausschussvorsitzende Ursula Haubner (B), die Volksanwaltschaft und der Petitionsausschuss würden grundsätzlich am gleichen Strang ziehen. Beide stünden im Dienste der BürgerInnen und hätten das Anliegen, diesen bestmöglich zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Petitionsausschuss führe derzeit aber ein "Mauerblümchendasein", räumte sie ein, im Gegensatz zur Volksanwaltschaft sei er wenig in der Öffentlichkeit bekannt. Da müsse man gegensteuern. Auch Wolfgang Pirklhuber (G), Anna Höllerer (V), Bernhard Vock (F), Stefan Markowitz (B) und weitere Abgeordnete sprachen den geringen Bekanntheitsgrad des Petitionsausschusses an und hoben unter anderem die Notwendigkeit hervor, die Arbeit des Petitionsausschusses und die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung deutlicher als bisher auf der Website des Parlaments zu präsentieren. Pirklhuber zufolge sollte man sich außerdem überlegen, das Instrument einer "öffentlichen Petition" einzuführen. Damit würde man betroffenen BürgerInnen elektronisch ermöglichen, sich einem eingebrachten Bürgeranliegen anzuschließen. Um die Arbeit des Petitionsausschusses zu verbessern, wird es nach Meinung Pirklhubers nicht nur nötig sein, das Problembewusstsein der Abgeordneten zu schärfen, sondern auch die Geschäftsordnung des Nationalrats zu adaptieren. Die Bestimmung, wonach eine Petition von einem Abgeordneten unterstützt werden müsse, sei oft zum Schaden der EinbringerInnen, gab er zu bedenken, weil die Petition dadurch "eine Farbe bekommt". Vorstellen kann er sich auch eine Diskussion über ausgewählte Kapitel des Volksanwaltschaftsberichts im Petitionsausschuss. Abgeordnete Anna Höllerer (V) erklärte, vor möglichen Geschäftsordnungsänderungen müsse man sich einmal klar werden, was die Aufgabe des Petitionsausschusses sei. Ihrer Ansicht nach ist der Ausschuss nicht dazu da, einzelne Petitionen umfassend sachlich abzuhandeln, dafür gebe es Fachausschüsse. Derzeit führe der Ausschuss jedenfalls ein "Mauerblümchendasein", gestand Höllerer zu, und nütze viele Möglichkeiten, die er habe, nicht. Auch Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) teilte die Einschätzung, dass die Arbeit des Petitionsausschusses Schwachstellen habe und Veränderungsbedarf bestehe. Man müsse sich stärker bewusst werden, dass der Ausschuss der einzige Ausschuss des Nationalrats sei, der direkten Kontakt mit den BürgerInnen habe, meinte sie. Allerdings wüssten viele BürgerInnen gar nicht, dass es das Instrument der Bürgerinitiative und der Petition gäbe. Königsberger-Ludwig will den Ausschuss daher mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken und die BürgerInnen auch besser informieren, was mit ihren Anliegen passiert. Auch wenn eine Petition vom Ausschuss abschließend "erledigt" sei, werde das Anliegen von Abgeordneten oft weiter verfolgt, skizzierte sie. Abgeordneter Bernhard Vock (V) bedauerte, dass der Petitionsausschuss im Parlament keinen besonders hohen Stellenwert habe und bezeichnete ihn als "bessere Einlaufstelle". Es gebe auch keine geklärte Zuständigkeit, nur wenige Petitionen schafften es in die zuständigen Fachausschüsse. Der Ausschuss habe auch keine Öffentlichkeit hinter sich, bemängelte Vock. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) beklagte, die Regierungsparteien hätten ebenso wenig Interesse daran, die Rechte der BürgerInnen zu verbessern, wie sie Interesse daran hätten, die Rechte der Opposition zu stärken. Dabei wäre das im Sinne der Demokratie wichtig, bekräftigte er. Eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit allein macht für ihn keinen Sinn, das würde, so Zinggl, nur "aufdecken", wie "elendiglich" man im Parlament mit Petitionen und Bürgerinitiativen umgehe. Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) sprach sich dafür aus, das Service für die BürgerInnen und die Transparenz der Ausschussarbeit zu verbessern. Abgeordneter Hannes Weninger (S) regte an, bei allgemeinen Beschwerden an die Volksanwaltschaft verstärkt auf die Möglichkeit der Einbringung einer Petition bzw. Bürgerinitiative im Nationalrat hinzuweisen. Abgeordnete Leopold Mayerhofer (F) hielt fest, wenn man Berichte des Petitionsausschusses im Nationalrat an prominenterer Stelle behandeln würde, würde die Bedeutung des Ausschusses rasch steigen. Volksanwalt Peter Kostelka machte geltend, dass der Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft sehr hoch sei. Ein großes Problem hat die Volksanwaltschaft ihm zufolge allerdings bei Beschwerden über ausgegliederte Rechtsträger, weil ihr hier die Prüfzuständigkeit fehle. Kostelka appellierte an die Abgeordneten, rasch Abhilfe zu schaffen und die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auszuweiten, und wurde dabei auch von Volksanwältin Brinek unterstützt. Sie registriere immer wieder "Entsetzen" bei den BürgerInnen, wenn sie bei Beschwerden über ausgegliederte Einrichtungen auf den Gerichtsweg verweisen müsse, sagte sie. Weiters mahnte Kostelka erneut die Möglichkeit der Vorlage von Sonderberichten der Volksanwaltschaft an den Nationalrat ein. |
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